Inhalt
Motion Christian Werner (SVP) und Mitunterzeichnende betr. Ausbau der Aufsichtsinstrumente/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 16. Dezember 2010
- Beschreibung
- Christian Werner (SVP) und Mitunterzeichnende haben am 25. März 2010 folgende Motion eingereicht:
„Der Stadtrat wird beauftragt, die Gemeindeordnung dergestalt zu ändern, dass dem Gemeindeparlament für die Wahrnehmung seiner Aufsicht über den Stadtrat und die Verwaltung angemessene Mittel zu Verfügung stehen. Insbesondere soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die es der GPK erlaubt, künftig umfassende Abklärung gegenüber allen involvierten Stellen zu tätigen. Der Entwurf ist dem Gemeindeparlament vorzulegen.
Begründung:
Gemäss Art. 21 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Olten (nachstehend GO genannt) hat das Gemeindeparlament die Aufgabe, „den Stadtrat und die Verwaltung“ zu „beaufsichtigen“. Art. 23 lit. d GO konkretisiert diesen Grundsatz zusätzlich, indem er die „Ausübung der Oberaufsicht über alle Gemeindeorgane“ als eine dem Parlament unübertragbare Befugnis bezeichnet. Der Stadtrat ist gemäss Art. 4 GO zweifellos ein Gemeindeorgan.
Dem Oltner Parlament kommt also unmissverständlich die Aufgabe zu, den Stadtrat und die Verwaltung wahrzunehmen hat. Zwar besteht eine Geschäftsprüfungskommission (GPK), die gestützt auf Art. 31 Abs. 3 lit. e GO die Verwaltungstätigkeit kontrollieren soll. Allerdings werden GPK keine Mittel eingeräumt, die eine umfassende und effektive Kontrolle erlauben würden.
Die heutige Situation führt zum stossenden Ergebnis, dass das Parlament den Stadtrat und die Verwaltung beaufsichtigen muss, dafür aber keine geeigneten Mittel zur Verfügung hat. Dies muss geändert werden. Die Motionäre beantragen deshalb, dass der GPK umfassende Kompetenzen analog einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) resp. Parlamentarischen Aufsichtskommission auf Bundesebene eingeräumt werden (Siehe Bundesgesetz über die Bundesversammlung vom 14. Dezember 2002, SR 170.10). Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die GPK ohne umfassende Befugnisse in Bezug auf die Einsichtnahme in die Dokumente, Befragungen und Abklärungen nur schwerlich seine Pflichten wahrnehmen kann. Mit der Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage, würde dem Parlament das für die Aufsicht notwendige Instrument in die Hand gegeben.
Im Weiteren wäre es zu begrüssen, wenn die Mittel, welche dem Parlament zur Wahrnehmung seiner Aufsicht zur Verfügung stehen, künftig in der GO aufgezählt würden.“
* * *
Stadtpräsident Ernst Zingg beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Die Debatte zum Thema Olten SüdWest hat aufgezeigt, dass es punkto Kompetenzen, Rechte und Pflichten der GPK, wie sie heute in der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Olten definiert sind, einen Klärungsbedarf gibt. Den gesetzlichen Rahmen dazu bildet das Gemeindegesetz; eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung untersteht der Volksabstimmung.
Nach Ansicht des Stadtrates ist es indessen wenig förderlich, wenn nur einer Seite, nämlich dem Stadtrat, der Auftrag zur entsprechenden Anpassung der Gemeindeordnung gegeben
wird. Er schlägt daher die Bildung einer Spezialkommission vor, zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern der GPK, des Parlamentsbüros und des Stadtrats ( beispielsweise je Präsidium und Vizepräsidium) sowie Stadtschreiber und Rechtskonsulent.
In diesem Sinne empfiehlt der Stadtrat dem Parlament die Überweisung der Motion.
Zugehörige Objekte
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