Am 28. Januar 2010 haben Christian Werner (SVP) und Mitunterzeichnende folgenden Vorstoss eingereicht:
„Der Stadtrat wird beauftragt, das kommunale Recht dergestalt zu ändern, dass die Besoldung des Stadtpräsidiums den Betrag von jährlich 200‘000.- Franken inklusive Spesenersatz nicht übersteigt. Ein Teuerungsausgleich bleibt vorbehalten.
Begründung:
Gemäss Art. 12 Abs. 1 des Reglements über die Ausrichtung von Entschädigungen für Behördenmitglieder (SRO 123) bezieht das Stadtpräsidium eine Jahresbesoldung von 212‘588.-, Stand 2001. Im Jahr 2009 waren es bereits Fr. 232‘142.-, wie Recherchen der Zeitung ,,Sonntag‘‘ ergaben (vgl. Ausgabe Nr. 52, 27. Dez. 2009).
Hinzu kommt ein persönlicher Spesenersatz von pauschal Fr. 9‘600.- pro Jahr und darüber hinaus ein Ersatz von ausserordentlichen Auslagen wie Reise- oder Verpflegungskosten (vgl. Art. 12 Abs. 3).
Diese Besoldung ist unverhältnismässig hoch und leistet der Politikverdrossenheit Vorschub. Es vermag nicht einzuleuchten, weshalb die Oltner Stadtpräsidentin bzw. der Oltner Stadtpräsident mehr als 200‘000.- Franken pro Jahr verdienen soll.
Eine Rechtfertigung des sehr hohen Salärs durch einen Vergleich zu Positionen in der Privatwirtschaft ist abzulehnen, weil das Gemeinwesen nicht in direkter Konkurrenz zur Privatwirtschaft steht. Insbesondere geht der Bekleidung des Stadtpräsidiums in der Regel ein jahrelanger politischer Weg voraus.
Für das äusserst angesehene Amt des Oltner Stadtpräsidiums würden sich auch bei einem immer noch sehr attraktiven Jahreslohn von ,,nur‘‘ 200‘000.- Franken inklusive Spesenersatz immer genügend qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stellen.
Die Besoldung des Oltner Stadtpräsidiums belastet jede einzelne Einwohnerin und jeden einzelnen Einwohner pro Jahr mit beträchtlichen 13 Franken und 23 Rappen (vgl. ,,Sonntag‘‘). Diese Belastung ist zu reduzieren, indem eine Lohnobergrenze von Jährlich 200‘000.- Franken inklusive Spesenersatz anzusetzen ist.
Olten wird in naher Zukunft eine Pro-Kopf-Verschuldung ertragen müssen. Vor diesem Hintergrund darf der Stadtpräsidentin bzw. dem Stadtpräsidenten zugemutet werden, dass sie bzw. er sich mit 200‘000.- Franken pro Jahr bescheidet.“
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Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtrat Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
Die Diskussion um die Löhne von Exekutivmitgliedern, insbesondere von Stadtpräsidentinnen und Stadtpräsidenten, ist alt und flammt in regelmässigen Abständen neu auf. Geschürt wird sie von ebenso regelmässig auftauchenden Medienberichten, in denen die Gehälter der
Stadtpräsidenten auf die Ausgaben pro Kopf der Einwohnenden „heruntergerechnet“ werden, was nach Ansicht des Stadtrates nicht statthaft ist: Die Belastung durch das Präsidentenamt ist nicht abhängig von der Anzahl der Einwohnenden einer Gemeinde, sondern von den zugeteilten Aufgaben, der Organisation, der Verantwortung und vom dafür erforderlichen Aufwand und der Exponiertheit in der Öffentlichkeit. Diese Einschätzung teilt im Übrigen auch der Schweizerische Städteverband in verschiedenen Publikationen.
Die Besoldung der Stadtratsmitglieder ist für die Einwohnergemeinde der Stadt Olten festgelegt im Reglement für die Ausrichtung von Entschädigungen für Behördentätigkeit vom 12. November 2003. Die in Art. 12 geregelte Entschädigung für den Stadtpräsidenten beträgt derzeit jährlich 234‘463 Franken (2010); hinzu kommen Pauschalspesen von 9600 Franken für Sitzungsgelder, Delegationsspesen und die Sicherstellung der Kommunikation (Natel. Telefon, Internet). Die Beschaffung der entsprechenden Geräte erfolgt zu Lasten der Stadtratsmitglieder. Die Mitglieder im Teilamt erhalten jährlich 60‘960 Franken zuzüglich 7800 Franken Pauschalspesen; der Vizepräsident bzw. die Vizepräsidentin erhält zusätzlich zur Besoldung eine Entschädigung von pauschal 6000 Franken.
Art. 14 verhängt zudem ein Nebenbeschäftigungsverbot für den Stadtpräsidenten oder die Stadtpräsidentin: Das Amt ist demnach unvereinbar mit einer anderen besoldeten Stelle unter Ausübung eines besonderen Berufes oder Gewerbes. Ferner darf diese/r ein Verwaltungsratsmandat weder annehmen noch ausüben, es sei denn in Unternehmen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Die Entschädigung für das Mandat im sbo-Verwaltungsrat in der Höhe von 15‘000 Franken liefert der Stadtpräsident von Olten übrigens der Stadtkasse ab. Bei Vergleichen müssten auch solche Bestimmungen in Betracht gezogen werden.
Der Stadtrat ist entgegen der Meinung des Motionärs der Ansicht, dass nicht von einer unverhältnismässig hohen Besoldung des Stadtpräsidenten bzw. der Stadtpräsidentin gesprochen werden kann. Weder im Vergleich mit den Amtsinhabern anderer Schweizer Städte, noch im Vergleich zur Privatwirtschaft, der sehr wohl angestellt werden darf, sind doch die Belastungen an der Spitze einer Stadtexekutive – die im Übrigen nicht mit einem Verwaltungsrat, höchstens mit Verwaltungsratdelegierten gleichgesetzt werden kann – gegenüber einer Unternehmensführung der Privatwirtschaft nicht geringer, wohl aber unterschiedlicher Natur. So mag der „Konkurrenzdruck“ im Vergleich zur Privatwirtschaft geringer sein; anderseits ist die Exponiertheit in der Öffentlichkeit im Falle eines Stadtpräsidenten, der an der Spitze einer Stadtverwaltung mit über 200 Mitarbeitenden steht, um einiges grösser als bei einem CEO einer vergleichbar grossen Firma, der weder einem 50-köpfigen, politisch zusammengesetzten Gremium noch einer grossen Zahl von Einwohnenden praktisch täglich Red und Antwort stehen muss und alle vier Jahre bei den Stimmberechtigten zur politischen (Wieder-)Wahl steht. Deshalb drückt die Besoldung des Stadtpräsidiums auch eine Wertschätzung gegenüber diesem Amt aus.
Dennoch ein Zahlenvergleich: Die neutrale Politik-Plattform Vimentis hat 2008 erhoben, dass – lässt man die Topleute von Novartis, UBS, Nestlé, Roche und Credit Suisse weg – die CEOs der 500 umsatzstärksten Unternehmen im Durchschnitt knapp 660'000 Franken verdienen. Hinzu kommen für Kaderpositionen der Privatwirtschaft vielfach Entschädigungen in Form von Aktien und Optionen sowie, insbesondere bei Geschäftsleitungsmitgliedern, sogenannte „Fringe Benefits“: Firmenwagen, Dienstwohnungen, Clubmitgliedschaften, Kredite zu vorteilhaften Konditionen, etc., wie sie die Stadtverwaltung Olten nicht kennt.
Wie gross das Interesse für das Präsidentenamt bei einer Lohnreduktion wäre und ob es sich vom heutigen unterscheiden würde, darüber lässt sich nur spekulieren. Fakt ist, dass sich bisher keine Unternehmerpersönlichkeiten von Firmen vergleichbarer Grösse für das Präsidium der Stadt Olten beworben haben – aus welchen Gründen auch immer.
Aus den obenstehenden Überlegungen beantragt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, die Motion nicht zu überweisen.