Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgende Erwägungen und Anträge:
Ausgangslage
Die kantonalen Fachstellen haben Unterlagen zur Gefahrenkarte und Massnahmen an der Aare erstellt und den Gemeinden 2008 zugestellt. Die Baudirektion hat bezüglich Dünnern und den kleinen Bächen wie Aspbach, Gheidgraben, Seidenhofbach, Mühlitälibach und einzelne Gräben im Ruttiger eine Gefahrenkarte mit Massnahmen erstellt.
Entlang der Aare sind nur im Bereich der südlichen Aarburgerstrasse Einzelschutzmass-nahmen pro Gebäude erforderlich. Diese werden im Zusammenhang mit Bauvorhaben mit den betroffenen Grundeigentümern besprochen. Entlang der Dünnern werden mit dem Kanton zusammen allfällige örtliche Massnahmen getroffen. Das Dünnerndelta kann vor Hochwasser nicht geschützt werden. Bei Bauaktivitäten in diesem Gebiet ist das Hochwasser und die daraus folgenden Schutzmassnahmen einzuplanen. Die kleinen Bäche in Olten stellen keine grosse Gefahr dar. Diese Gefahren lassen sich mit kleinen baulichen Massnahmen im Zuge von Sanierungen oder Neubauten beheben. Beim Mühlitälibach ist ein kleines Dammsystem zum Schutz der bestehenden Gebäude in der Freihaltezone vorgesehen.
Projekt Aare im Siedlungsgebiet
Nachdem gemäss den Unterlagen des Kantons für die Aare keine Ufererhöhungen oder sonstige grosse Baumassnahmen notwendig sind, hat die Stadt Olten sämtliche Uferpartien mittels Taucher untersuchen lassen. Ziel war es, allfällige Schäden an den Uferverbauungen oder den Stützmauerfundamenten zu erkennen und Massnahmen zur Sanierung vorzuschlagen. Diese Erkenntnisse wurden in vier Dringlichkeitstypen eingeteilt.
In der ersten Dringlichkeit sollen drei Schadenstellen ausserhalb des Projektperimeters "Andaare" saniert werden. Diese werden in den nächsten drei Jahren zur Sanierung vorgesehen. Alle anderen Schäden werden – je nach Dringlichkeit – in den folgenden 10 Jahren, möglichst im Zusammenhang mit anderen Bauvorhaben, in Stand gestellt.
Bei diesen Schäden handelt es sich im Wesentlichen um
örtliches Fehlen von Uferbefestigungssteinen (Blocksatz) im Wasserbereich
defekte Betonmauern, die saniert oder teilerneuert werden können
Entfernen von Bewuchs (Bäume, Büsche), welche die Ufersicherung verschoben haben, danach in Stand Stellung des Ufers
Fugen sanieren bei Blocksatzverbauungen, damit Feinanteile im Ufer nicht weiter ausgewaschen werden.
Diese Arbeiten sind je nach dem, wie zeitkritisch sie sind, in die Prioritäten 2 bis 4 eingeteilt.
Diese Arbeiten sind im Dringlichkeits- und Finanzplan enthalten.
Drei Bauvorhaben mit höchster Dringlichkeit
- Die Verbauungen beim Ruderclub an der Gösgerstrasse sind fast vollständig verrottet. Zwischen zwei Eisenbahnschienenelementen wurden vor ca. 60 Jahren Holzbohlen als Ausfachung verwendet. Diese sind grösstenteils durch Hochwasser weggespült worden, wodurch das dahinter liegende Kiesmaterial nachrutscht und durch das fliessende Aarewasser weggespült wird.
Das Risiko eines Totalverlustes dieser Uferbefestigung ist sehr gross.
2. Die Ufermauern bei den Gebäuden Zielempgasse 2 und 4 sind ebenfalls stark in ihrer Struktur zerstört. Die Bäume mit ihrem Gewicht schieben die Mauerstücke auseinander. Die Möglichkeit des Wegspülens bei Hochwasser ist gross, gefährdet aber nicht das Gebäude, sondern vorerst nur das Vorland.
Im Chessiloch sind die Stahlprofile der Spundwand, welche das Ufer vor dem Ausspülen sichert und den betonierten Uferweg trägt, ebenfalls gerostet. Es soll untersucht werden, wie stark der Rost in die Stahlprofile eingedrungen ist und ob diese Spundwand ersetzt werden müssen.
Kosten
- Gösgerstrasse Fr. 600'000.00
- Zielempgasse Fr. 200'000.00
- Chessiloch Fr. 250'000.00
Allgemeine Untersuchungen (Budget 2010 bewilligt) Fr. 200'000.00
Bruttokosten Fr. 1'250'000.00
Der Kanton Solothurn bezahlt an die Planungskosten (Honorar) voraussichtlich 25 %. Bei den baulichen Massnahmen sind die Beiträge sehr unterschiedlich. Sie werden pro Baumassnahme nach Kriterien wie Uferschutz (Notwendigkeit), ökologische Aufwertung, Nachbarschaft (z.B. Strasse, natürliches Ufer, Garten usw.) und Hochwasserschutz festgelegt und bewegen sich zwischen 0 und 40 %. Die Gesuche müssen als baureife Baumassnahme eingereicht werden und die Finanzierung durch die Gemeinde muss vorliegen, so dass die Ausführung nach der Bewilligung schnell erfolgt.
Die Stabsstellen wurden zur Stellungnahme eingeladen und deren Bemerkungen sind in die Vorlage eingeflossen.
Beschlussesantrag:
I.
- Das Projekt "Allgemeiner Hochwasserschutz Aare Stadtgebiet, 1. Etappe 2011 bis 2013" wird bewilligt.
2. Der zugehörige Bruttokredit von Fr. 1'050'000.00, zu Gunsten Konto Nr. 620.501.034 (total Fr. 1'250'000.00), wird bewilligt.
3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
II.
Die Ziffern I/2. dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.