Inhalt
Feuerwehrsekretariat, Stellenprozente/definitive Erhöhung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 16. Dezember 2010
- Beschreibung
- Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Bei der Neubesetzung der Stelle des Feuerwehrkommandanten am 30.06.2008 hat der Stadtrat entschieden, das Pensum von 50% Feuerwehrkommandant und 50% Feuerwehrwart auf neu 100% für die Stelle des Feuerwehrkommandanten festzulegen. Da die Stelle des Feuerwehrsekretariats zu diesem Zeitpunkt wegen Pensionierung frei wurde, beschloss der Stadtrat, als Ausgleich gewisse administrative Arbeiten vom Sekretariat zum Kommandanten zu verlagern.
Bis zu diesem Datum war die Stelle des Feuerwehrsekretariats mit einem Stellenpensum von 90% besetzt.
Somit wurde mit Stadtratsbeschluss vom 3. Juli 2008 die Neubesetzung der Stelle Sachbearbeiterin Feuerwehrsekretariat mit einem Stellenpensum von 80%, davon 30% befristet auf ein Jahr, bewilligt. Diese Stelle wurde am 01.12.08 besetzt, vorerst mit 70 Stellenprozenten, davon 20% befristet vom 01.12.08 bis 30.11.09. Die Befristung wurde am 10.07.09 durch den Stadtrat bis zum 30.11.2010 verlängert.
Die Stelle ist in der Lohnklasse 11 (neues Lohnsystem) eingestuft. Bei der Neubesetzung der Stelle konnte nicht abschliessend beurteilt werden, wie viele Stellenprozente in Zukunft benötigt werden.
2. Erwägungen
• Am 1. März 2009 hatte der neue Feuerwehrkommandant seine Stelle angetreten. Er begann seine Instruktorenausbildung im Herbst 2009 und wird diese am 20. Januar 2011 anlässlich der Brevetierung erfolgreich abschliessen. Ab 2011 wird er dann an jährlich 25 bis 30 Ausbildungstagen als kantonaler Instruktor eingesetzt. Dies war bereits bei seiner Anstellung geplant, dass der Kommandant für einen Teil seines Pensums zugunsten der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) eingesetzt wird. Abgegolten wird dieses Pensum durch die SGV über die Erwerbsersatzordnung (EO). Vor allem administrative Arbeiten, welche bis dato der Kdt selber erledigte, müssen danach aus Zeitgründen durch das Sekretariat erledigt werden.
Wird das Pensum der Sachbearbeiterin Feuerwehrsekretariat nicht erhöht, ist mit vermehrten Überstunden des Kdt und des Kdt Stv zu rechnen, welche dann dringende administrative Arbeiten selber erledigen müssen.
• Bedingt durch das ständig steigende Sicherheitsbedürfnis von Bevölkerung und Firmen erweitert sich auch der Aufgabenkatalog der Feuerwehr. So werden z.B. auf Anfrage Evakuationsübungen durchgeführt, Einsatzpläne für gefährliche Objekte wie Chemiebetriebe, Tiefgaragen etc. erstellt, Brandmeldeanlagen abgenommen usw. All dies generiert einen steigenden administrativen Aufwand zur Verwaltung dieser Objekte. Eine periodische und seriöse Nachprüfung und Nachführung dieser Unterlagen ist zwingend.
Fällt die Unterstützung durch das Sekretariat weg, ist konkret mit Verzögerungen bei der Umsetzung des Brandschutz-Konzeptes an Oltner Schulen zu rechnen. Ebenso werden andere mittelfristig nötigen Brandschutzunterlagen zu gefährlichen Objekten und Anlagen verzögert.
• Ab 2011 übernimmt die Feuerwehr Olten zusammen mit dem Arbeitssicherheits-Beauftragten die regelmässige Feuerlöscher-Ausbildung der städtischen Angestellten. Die Administration muss dabei durch das Feuerwehr-Sekretariat geführt werden.
• Als Anlaufstelle der Feuerwehr gegenüber den Angehörigen der Feuerwehr, der Bevölkerung und auch intern im Stadthaus ist es notwendig, eine gewisse Präsenz im Feuerwehrsekretariat zu haben. Bei einem 50%-Pensum wäre das Sekretariat an den Nachmittagen der ganzen Woche unbesetzt.
Ebenso vertritt das Feuerwehr-Sekretariat bei Abwesenheiten das benachbarte Zivilschutzsekretariat. Eine nicht 100% Abdeckung dieser Vertretung wegen des reduzierten Stellenpensums wird allerdings als zulässig betrachtet.
• Aktuell werden durch das Sekretariat für die Feuerwehr wichtige Projekte wie die Erneuerung der Oltner Feuerwehr Strassenpläne mit dem Verzeichnis von Brandmeldeanlagen, Hydranten, Zufahrten und Hindernissen etc. geführt. Eine Umsetzung ist bei einer Reduktion des Stellenpensums gefährdet.
Ebenso müsste wohl auf das vierteljährlich erscheinende traditionelle Info-Bulletin verzichtet werden.
Die Erfahrung der letzten 1,5 Jahre mit der zusätzlich zu 20% befristeten Stelle hat gezeigt, dass das 70%-Stellenpensum zur Erledigung aller anfallenden Arbeiten effektiv notwendig ist.
Weil das Gemeindeparlament für die Bewilligung der definitiven Stellenpensen zuständig ist, wird diesem beantragt, die Pensenerhöhung von 20% zu bewilligen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Besoldungskosten für 20 Stellenprozente inkl. Sozialleistungen im Betrag von CHF 17‘356.00 in der Lohnklasse 11, inkl. Anteil 13. Monatslohn sind im Budget 2011 bereits enthalten.
Die Kompensation von 25 bis 30 Arbeitstagen des Feuerwehrkommandanten Sven Wagner durch die SGV sind zu Gunsten Konto 141.496.00 zu vereinnahmen.
4. Stellungnahme der Querschnittsdienstleistenden
Die Querschnittsdienstleistenden wurden mit einbezogen und deren Empfehlung im Bericht und Antrag berücksichtigt.
Beschlussesantrag:
1. Der Pensenerhöhung der Stelle der Sachbearbeiterin Feuerwehrsekretariat in der Lohnklasse 11 von zurzeit 50% (aktuell definitiv bewilligt) auf neu 70% wird per 1. Januar 2011 zugestimmt.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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