1. Ausgangslage
Seit der Eröffnung des Hotels Arte an der Riggenbachstrasse 10 führte die Verkehrssituation vor der Liegenschaft zu Beanstandungen. Anfangs wurden die Fahrzeuge, in der Mehrzahl Personenwagen, aber auch Lieferwagen, im Bereich der Fahrbahn vor dem Einkaufszentrum und vor dem Hotel abgestellt. Teilweise wurde durch die Fahrzeuglenkenden Güterumschlag getätigt. Häufig gingen die Verkehrsteilnehmenden aber auch einkaufen und stellten ihre Fahrzeuge, trotz freien Parkplätzen im Parkhaus, aus Bequemlichkeit in diesem Bereich ab. Diese Verkehrssituation führte auch zu Beanstandungen von Seiten der Feuerwehr Olten. Diese sah durch die Parksituation vor dem Hotel ihre Einsatzmöglichkeiten im Ereignisfall eingeschränkt. Nachdem sich die Betroffenen über einen längeren Zeitraum nicht auf eine Lösung einigen konnten, wurden durch die Stadtpolizei in Zusammenarbeit mit der Baudirektion, Abteilung Tiefbau, bauliche Massnahmen (mobile Absperrungen, d.h. Pfosten) ergriffen. Die Absperrungen vor dem Hotel werden durch die Mitarbeitenden bei Bedarf entfernt. Damit ist gewährleistet, dass auch grössere Reisegesellschaften vor dem Hotel ein- und ausgeladen werden können. Die getroffenen Massnahmen führten zu einer positiven Entwicklung der Verkehrssituation vor dem Hotel Arte.
Im Jahre 2009 gelangte die Leitung des Hotels Arte mit der Bitte an die Stadt Olten, die Abschrankungen zu entfernen und das ganze Verkehrsregime durch ein Einbahnsystem mit einem Güterumschlagplatz resp. einem Ein- und Ausladeplatz für Cars vor dem Hotel zu ersetzen.
Einer Verkehrsführung mit Einbahnsystem stimmte der Stadtrat von Olten am 11.01.2010 zu. Vor der Publikation und Verfügung der neuen Verkehrsführung fand im Februar 2010 in einem anderen Zusammenhang eine Sitzung mit den Verantwortlichen des Säliparks, der Giroud-Olma, der Pallas-Gruppe und des Sälihofs, welcher sich damals im Bau befand, statt. Dabei stellte sich heraus, dass mit der Eröffnung des Sälihofs ein Einbahnsystem über den Maulbeerweg nicht optimal ist, da abzusehen war, dass der Weg vor dem Hotel Arte zu einer „Flaniermeile“ zwischen Sälihof und Sälipark mit vielen Fussgängern werden wird. Aus diesem Grund wurde mit der Realisierung der beschlossenen Verkehrsmassnahme abgewartet.
2. Situation
Bei der Louis Giroud-Strasse handelt es sich um eine Erschliessungsstrasse. Ab dem Einkaufszentrum Sälipark bis zur Sälistrasse handelt es sich um einen Fussweg. Der Bereich vor dem Hoteleingang ist mit Pfosten abgesperrt. Diese werden im Bedarfsfall entfernt. Im Bereich der Einmündung, Seite Parkplatz Freizeitland, befinden sich wenige Parkplätze für Motorwagen, welche privat genutzt werden sowie Parkplätze für Zweiräder.
Die Anlieferung zum Einkaufszentrum Sälipark erfolgt weitgehend von der Sälistrasse her. Die Anlieferung sowie die Zufahrt zum neu erstellten und im September 2010 eröffneten Sälihof führt über die von Rollstrasse. Ebenfalls führt neu ein Fussweg vom Haupteingang des Sälihofs zum Haupteingang des Säliparks.
3. Erwägungen
Die Stadtpolizei hat die Verkehrsverhältnisse an der Louis Giroud-Strasse, Riggenbachstrasse und am Maulbeerweg über eine längere Zeitspanne, vor allem aber seit der Eröffnung des Sälihofs, intensiv beobachtet. Ebenfalls wurden mehrere Augenscheine vor Ort mit den Vertretern des Hotel Arte sowie der Giroud Olma durchgeführt. Dabei stellte sie fest, dass mit den Absperrungen die Parksituation direkt vor dem Hotel Arte deutlich verbessert wurde. Jedoch an der Louis Giroud-Strasse und vor dem Haupteingang des Einkaufszentrums Sälipark stellen weiterhin viele Fahrzeuglenkende ihre Fahrzeuge für kurze Zeit aus Bequemlichkeit ab. Dies führt teilweise zu gefährlichen Situationen mit Fussgängern, insbesondere weil die Fahrzeuglenkenden ihre Fahrzeuge inmitten des Fussverkehrs wenden resp. rückwärts fahren müssen.
Mit der ursprünglich vorgesehenen Neu-Signalisation hätte ab der Einmündung bei der Einfahrt in die Tiefgarage Sälipark ein Einbahnsystem eingeführt werden sollen. Damit wäre eine Entschärfung der Situation beim Vorplatz Sälipark erreicht worden. Diejenigen Fahrzeuglenkenden, welche berechtigt oder aus Bequemlichkeit trotzdem auf den Vorplatz gefahren wären, wären jedoch neu durch die geplante „Flaniermeile“ vor dem Hotel gefahren.
In Zusammenarbeit mit der Baudirektion wurde die Verkehrssituation aufgrund der geänderten Umstände neu beurteilt.
4. Schlussfolgerung
Aufgrund der vorgenannten Abklärungen und Erwägungen beantragt die Direktion Öffentliche Sicherheit, den Stadtrats-Beschluss vom 11.01.2010, Nr. 35/6 aufzuheben.
Folgende neue Signalisationen werden beantragt:
An Stelle der mit Beschluss vom 11.01.2010 geplanten Einführung eines Einbahnsystems wird bei der Einmündung Maulbeerweg zum Hotel Arte das Signal 2.14 - Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder - mit dem Zusatz „mit Ausnahmebewilligung gestattet“ angebracht. Damit wird die reine Durchfahrt von Motorfahrzeugen vor dem Hotel Arte verhindert. Die Zufahrt von Taxis sowie der Ein- und Auslad von Gästen bleibt jedoch möglich. Das gleiche Vorschriftssignal, jedoch ohne die Zusatztafel betreffend Ausnahmen, wird bei der Verzweigung Maulbeerweg / Louis Giroud-Strasse angebracht.
Um das Abstellen von Fahrzeugen aus Bequemlichkeit auf dem Vorplatz des Säliparks zu verhindern, wird bei der Einfahrt zum Vorplatz Sälipark, ab Verzweigung Riggenbachstrasse, das Vorschriftssignal 2.03 - Verbot für Motorwagen - mit dem Zusatz „mit Ausnahme-bewilligung gestattet“ angebracht.
Damit können auch auf dem Vorplatz Fahrten und Parkmanöver von nichtberechtigten Fahrzeuglenkenden unterbunden werden. Die Zufahrt zu den Zweiradparkplätzen und den privaten Parkplätzen bleibt weiterhin möglich.
5. Stellungnahme der Querschnittsdienstleistenden
Die Querschnittsdienstleistenden wurden mit einbezogen.
Beschluss:
1. Der Stadtrats-Beschluss vom 11.01.2010, Nr. 35/6 wird aufgehoben
Gestützt auf Art 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG) und der Änderung der Kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr, RRB vom 08. März 1994/Inkrafttreten 01. Juli 1999, werden folgende Verkehrsmassnahmen beschlossen:
2. Vorschriftssignal 2.14 - Verbot für Motorwagen und Motorräder - mit dem Zusatz „mit
Ausnahmebewilligung gestattet“
- Maulbeerweg, vor dem Hotel Arte
Vorschriftssignal 2.14 - Verbot für Motorwagen und Motorräder
- Maulbeerweg, Verzweigung Louis Giroud-Strasse
Vorschriftssignal 2.03 - Verbot für Motorwagen - mit dem Zusatz „mit
Ausnahmebewilligung gestattet“
- Louis Giroud-Strasse, ab Einmündung Riggenbachstrasse
3. Die Signalisationen sind mit Rechtsmittelbelehrung in der Oltner Tagespresse zu publizieren (Art. 107, Abs. 2 SSV)
4. Gegen diese Verkehrsmassnahmen kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Departement des Inneren des Kantons Solothurn Beschwerde erhoben werden.
5. Der Beschluss des Stadtrates tritt, vorbehältlich allfälliger Einsprachen, nach Ablauf der Beschwerdefrist und mit Verfügung der Stadtpolizei in Kraft.
6. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.