Inhalt
Sozialkommission Olten, Reglement SRO 124.4.1/technische Überarbeitung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 22. November 2010
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Mit Kreisschreiben KRS-SOH-2010-03 regelt das Amt für soziale Sicherheit ASO das Beschwerdeverfahren innerhalb der Sozialregionen neu. Der Sozialregion zugeordnet ist die Sozialkommission. Das bisherige Reglement der Vormundschafts- und Sozialkommission ist technisch anzupassen.
2. Änderungen
Art. 159 Abs. 2 des kantonalen Sozialgesetzes vom 31.01.2007 regelt das Beschwerdeverfahren ausschliesslich. Deshalb ist Art. 9 Abs. 3 des Reglements der Vormundschafts- und Sozialkommission ersatzlos zu streichen.
Beschluss:
1. Das technisch überarbeitete Reglement der Vormundschafts- und Sozialkommission wird genehmigt und per 01.01.2011 in Kraft gesetzt.
2.Die Sozialdirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Name | ||||
---|---|---|---|---|
Sozialkommission_Reglement_Beilage_22.11.2010.doc | Download | 0 | Sozialkommission_Reglement_Beilage_22.11.2010.doc |
Datum | Sitzung |
---|