Inhalt
Zivilschutz, geschützte Sanitätshilfsstelle Hardwald, Teilrückbau/Nachtragskredit
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 22. November 2010
- Beschreibung
- Die Sanitätshilfsstelle Hardwald, eine Zivilschutzanlage unter der Kantonsschule, wurde im Jahr 1968 projektiert und nach dem damaligen Stand der Technik geplant. Die der Stadt Olten gehörende Anlage wurde gemäss dem bewilligten Projekt ausgeführt und im Jahr 1977 vom Bundesamt und dem Kantonalen Amt für Zivilschutz abgenommen. Sie wurde vor in Kraft treten der TWO 77 (Technische Weisungen für Schutzanlagen der Organisation und des Sanitätsdienstes) erstellt, welche heute für die Erstellung von Neubauten gilt. Verschiedene technische Einrichtungen erfüllen nun die nach TWE 1997 (Technische Weisungen für die Erneuerung von Anlagen und speziellen Schutzräumen) gestellten Minimalanforderungen nicht mehr.
Bund und Kanton führten am 21. Oktober 2009 die vorgeschriebene PAK (periodische Anlagekontrolle) durch. Der daraus resultierende Prüfbericht und die dazugehörende Checkliste liegen vor. Im baulichen Bereich wurden grosse Mängel festgestellt. Hier gilt es noch abzuwarten, bis der Entscheid der Sanierung der Kantonsschule vorliegt.
Hingegen müssen bis im Juni 2011 die Reparaturen vorgenommen werden. Auf Empfehlung der PAK können folgende drei bemängelte Projekte durch die RZSO Olten gestartet werden: 3405 «Die Reserve-Gasfilter (aber nur die!) können demontiert und entsorgt werden», 4203 «Die Druckerhöhungsanlage für die Wasserentnahme aus dem Wassertank ist nicht funk-tionstüchtig» und 8001 «Die Kälteanlagen für die Kühlung der Anlage ist nicht funktionstüchtig». Der Zivilschutzkommandant hat deshalb die entsprechenden Abklärungen in Auftrag gegeben.
Im Prüfbericht wird festgehalten, dass die Kosten für diese drei Projekte zu Lasten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) gehen, wobei die Einwohnergemeinde Olten die Vorfinanzierung leisten muss. Die eingeholten Offerten wurden auf dem Dienstweg dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz zur Bewilligung eingereicht, welches das Gesamtprojekt geprüft und genehmigt hat. Auf der Basis der eingereichten Unterlagen setzen sich die provisorisch anerkannten Mehrkosten inkl. Mehrwertsteuer wie folgt zusammen:
Hans Hodel AG, Bern Fr. 39‘536.50
Demontage, Ausbringung, Abtransport und fachgerechte Entsorgung
Schutzraum-Ventilation, Kälteanlage, Sanitärmaterial
Käser AG, Olten Fr. 2‘087.45
Demontage der Verkabelung und der Installationsrohre/Kanäle,
Rückbau der Zuleitung bis HV
Druckerhöhungsanlage, Entkeimungsanlage, Kälteanlage
Malergeschäft G. Fasano, Olten Fr. 1‘675.00
Diverse Wand- und Deckenteilstücke teilweise ausspachteln,
zukitten, Farbton nachmischen und nachstreichen
3% Unvorhergesehenes wie Maurer- und Schreinerarbeiten Fr. 1‘401.75
Fr. 44‘700.70
Dieser Betrag ist im Budget nicht enthalten. Daher ist ein Nachtragskredit erforderlich.
Die definitiven Mehrkosten werden anlässlich der Schlussrechnung festgelegt. Gemäss Artikel 33.6 der Zivilschutzverordnung (ZSV) verwirkt der Anspruch auf Übernahme der Mehrkosten durch den Bund, wenn die Realisierung des Bauvorhabens nicht innerhalb von zwei Jahren seit der Zusicherung der Kostenübernahme begonnen wird. Der Bund kann frühestens ab dem Jahr 2011 die definitiven Mehrkosten zurückerstatten.
Stellungnahme der Querschnittsdienstleistenden
Die Querschnittsdienstleistenden wurden mit einbezogen.
Beschluss:
1. Das Projekt Teilrückbau Geschützte Sanitätshilfsstelle Hardwald wird zur Kenntnis genommen.
2. Ein Nachtragskredit von Fr. 44‘700.− wird zugunsten der Laufenden Rechnung 2010 Konto 160.314.01 Unterhalt Gebäude, Einrichtungen bewilligt.
3. Nach Genehmigung der Schlussabrechnung werden die aufgewendeten Kosten durch das Bundesamt zurückerstattet und dem Konto 160.460.01 Zivilschutz/Bundesbeiträge gutgeschrieben.
4. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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