Inhalt
Taxikonzession, Erteilung/Moratorium
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 15. November 2010
- Beschreibung
- Ausgangslage
Die Taxiverordnung wurde am 20. März 1997 durch das Gemeindeparlament beschlossen (vgl. Systematische Rechtsordnung Olten 214 / 214.1).
Im Jahr 2002 bewilligte der Stadtrat die Schaffung von zwei neuen Taxistandplätzen auf dem Munzingerplatz. Grund dafür war, dass sich die wartenden Taxifahrzeuge besser vom Bahnhof her aufteilen können und zudem für die Taxifahrgäste ein innerstädtisches Angebot zur Verfügung steht. Insgesamt standen im Jahre 2002 13 Taxistandplätze deren 20 Taxikonzessionen gegenüber.
Die Situation hat sich jedoch in den vergangenen Jahren enorm verändert. Seit der Schaffung der beiden zusätzlichen Taxiplätze auf dem Munzingerplatz wurden bis zum heutigen Zeitpunkt 15 zusätzliche A-Konzessionen bewilligt. 9 davon fallen unter die Rubrik selbstständige Taxikonzessionäre, was soviel bedeutet, dass ein Taxikonzessionär mit seinem eigenen Fahrzeug dem Taxidienst nachgeht.
Zurzeit stehen 13 Taxistandplätzen (die Plätze am Munzingerplatz werden nur marginal genutzt) 35 Taxikonzessionen gegenüber. Die insgesamt 17 Taxiunternehmen beschäftigen total 160 Taxiführende. 60 Taxiführende sind Vollzeitbeschäftigte, die anderen als Aushilfen angestellt.
Gemäss der Taxiverordnung sind eingehende Gesuche für die Erteilung einer Taxikonzes-sion mit wenigen Auflagen behaftet. Gemäss Art. 4 der Taxiverordnung liegen die Voraussetzungen für eine Konzessionserteilung an der Handlungsfähigkeit, einem guten Leumund und der Gewähr des Gesuchstellers, dass eine einwandfreie Geschäftsführung stattfindet. Diese liberalen Voraussetzungen führten in der Vergangenheit dazu, dass immer mehr Gesuche eingereicht und auch bewilligt wurden.
Als Dienstleistungsanbieter wird im Taxigewerbe 24 Std. gearbeitet. Diese Zeit wird bei grossen Taxiunternehmungen mit mehreren Konzessionen auf 3 Arbeitsschichten verteilt, so dass nie alle konzessionierten Taxifahrzeuge zur selber Zeit am Taxistandplatz auf Fahrgäste warten. Dadurch relativiert sich die Zahl der wartenden Taxifahrzeuge ein wenig.
Tatsache aber ist, dass ausschliesslich die Abend- und Nachtstunden (Feierabend und Ausgang) von den selbstständigen Taxikonzessionären/-innen als Arbeitszeit genutzt werden und deswegen vor allem an diesen Zeiten zum Teil eine massive Überbelegung von Taxifahrzeugen am Bahnhof entsteht.
Erwägungen
Laut der Taxiverordnung vom 20. März 1997 (SRO 214) liegt die Erteilung einer Taxikonzession in der Zuständigkeit des Stadtrates von Olten. Gemäss Art. 4 der Taxiverordnung dürfen Konzessionen nur an Personen erteilt werden, die handlungsfähig sind, einen guten Leumund besitzen und für eine einwandfreie Geschäftsführung Gewähr bieten. Diese Voraussetzungen sind sehr liberal und werden in den meisten Fällen von den Antragstellenden erfüllt.
Aus Sicht der Taxiführenden werden die Wartezeiten wegen der zunehmenden Zahl von Taxifahrzeugen am Bahnhofplatz (11) und Munzingerplatz (2) immer länger und die Parkplatzsituation immer prekärer. Das führt dazu, dass die 11 Taxistandplätze oft überbelegt sind und Taxifahrzeuge auf der Bahnhofstrasse ausserhalb der Standplätze warten müssen. Diese Situation ist aus sicherheits- und verkehrstechnischen Gründen nicht akzeptierbar.
Diese Fahrzeuge müssen von der Polizei weggewiesen werden, damit der Verkehrsfluss garantiert bleibt. Zudem sind die Taxiplätze am Munzingerplatz wie bereits erwähnt praktisch nicht frequentiert.
Eine weitere zunehmende Problematik ist, dass es sich bei den wartenden Taxifahrern um Konkurrenten handelt. Diesbezüglich musste die Polizei in der Vergangenheit schon mehrmals ausrücken, um die entstandenen Situationen zu deeskalieren. Der Konkurrenzdruck nimmt mit jedem zusätzlichen Taxifahrzeug zu. Weitere Beanstandungen der Kundschaft bei der Stadtpolizei sind im Bereiche der fehlenden Sprach- und Ortskenntnisse und der Qualität der Taxidienste zu suchen.
Um in der jetzigen unhaltbaren Situation eine Entspannung herbeizuführen, beantragen wir, dass der Stadtrat einem 2-jährigen Moratorium zustimmt, damit in dieser Zeit eine neue Taxiverordnung erarbeitet werden kann. Dabei ist das Ziel, nebst der Regelung der Parkplatzsituation, auch die Qualität der Taxidienste zu steigern, durch Kontrollen von Fahrzeugen, Orts- und Sprachkenntnissen, Einhaltung der ARV 2 Vorschriften usw.
Zur Entspannung der Situation macht es Sinn, die Anzahl der Konzessionen temporär auf 30 zu beschränken. Der Besitzstand der heutigen Inhaber/-innen von Konzessionen wird gewahrt. Die Stadtpolizei führt eine Warteliste, welche auch in anderen Städten wie zum Beispiel Aarau, Luzern oder Zug verwendet wird.
Stellungnahme der Querschnittsdienstleistenden
Die Querschnittsdienstleistenden wurden miteinbezogen und hatten keine weiteren Bemerkungen.
Beschluss:
1. Der Stadtrat stimmt einem 2-jährigen Moratorium per sofort zu, um die Situation am Taxistandplatz Bahnhof zu entschärfen. In dieser Zeit wird die vorhandene Taxiverordnung vom 20. März 1997 überarbeitet.
2. Der Stadtrat stimmt zu, dass die Anzahl der Taxikonzessionen temporär auf 30 (zurzeit 35) festgelegt und für zukünftige Gesuche eine Warteliste erstellt wird. Erst wenn die Anzahl der Konzessionen unter 30 fällt, kann eine neue Konzession erteilt werden.
3. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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