Inhalt
Interpellation Christian Werner (SVP) und Mitunterzeichnende betr. "Burka"/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 18. November 2010
- Beschreibung
- Am 28. Januar 2010 hat Christian Werner der Stadtkanzlei folgende Interpellation eingereicht:
„Burka“
In Grenchen wollte sich unlängst eine vollständig verschleierte Frau bei der Einwohnerkontrolle als neue Einwohnerin anmelden. Stadtpräsident Boris Banga hat daraufhin die Weisung herausgegeben, dass Verschleierte beziehungsweise Burkaträgerinnen keine Dienstleistungen der kommunalen Behörden mehr beanspruchen können. Darüber hinaus hat er sogar eine Strafanzeige gegen die Frau in Erwägung gezogen.
Die Burka hat in unserem christlichen Kulturkreis unbestrittenermassen eine grosse Symbolkraft und wird von vielen - nach Ansicht des Interpellanten zu Recht - als Zeichen der Unterdrückung der Frau und der schleichenden Islamisierung betrachtet.
Der Stadtrat wird in diesem Zusammenhang ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1. Gab es in Olten ebenfalls schon Vorfälle, in denen die Stadtbehörden mit Burkaträgerinnen in Berührung kamen? Wenn ja, wie oft?
2.a) Vorausgesetzt es gab bereits solche Vorkommnisse:
Wie haben die Oltner Behörden darauf reagiert?
b) Vorausgesetzt dies hat sich in Olten bis anhin noch nie zugetragen:
Wie würden sich die Behörden verhalten, falls es dazu käme?
3. Wäre der Stadtrat bereit, ebenfalls ein Burkaverbot (z.B. ein Verbot der Gesichts-verschleierung) im Umgang mit Behörden zu erlassen?
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Stadträtin Iris Schelbert-Widmer beantwortet die Interpellation im Namen des Stadtrates wie folgt:
Nach dem Fall in Grenchen hat der Stadtpräsident, Ernst Zingg, sowie der Fachverantwortliche der Einwohnerkontrolle Olten, Rolf Lüscher, den Medien, d.h. Radio 32, am 12. Dezember 2009 erklärt, wie der Umgang mit verschleierten Leuten in der Stadtverwaltung Olten sein würde.
Die Mitarbeitenden der Abteilung Publikumsdienste sowie der Stadtpolizei Olten wurden bereits vor dem Fall in Grenchen über die Vorgehensweise instruiert.
Frage 1 / Antwort
Innerhalb der Direktion Öffentliche Sicherheit hatte bis dato noch niemand Kontakt zu Burkaträgerinnen.
Auch die Integrationsfachstelle Olten wurde noch nie von einer Burkaträgerin aufgesucht. Unserer Direktion sind auch keine Burkaträgerinnen innerhalb der Stadt sowie der Region Olten bekannt.
Frage 2. a) / Antwort
Bis heute gab es noch keine solchen Vorkommnisse.
Frage 2. b) / Antwort
Es ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Schalterbereiche innerhalb der Direktion Öffentliche Sicherheit (Abteilungen Publikumsdienste und Stadtpolizei Olten) sowie der Integrationsfachstelle Olten der gesamten Oltner Bevölkerung zur Verfügung stehen. Die Kundinnen und Kunden des Stadthauses werden gleich behandelt, unabhängig deren Herkunft, Religionszugehörigkeit, Kleidung etc.
Die Kundschaft der verschiedenen Abteilungen wird in denjenigen Fällen, in welchen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eine persönliche Identifizierung (z.B. Anmeldung in Olten, Ausweisverlust) bzw. eine persönliche Vorsprache zwingend notwendig ist, darauf hingewiesen. Wird die Identifizierung bzw. persönliche Vorsprache durch die Kundschaft abgelehnt, erhält diese die geforderte Dienstleistung nicht oder es werden - im Bedarfsfall und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit - weitere rechtliche Schritte gegen die Person eingeleitet. Innerhalb der Direktion Öffentliche Sicherheit sind keine Fälle bekannt, in denen rechtliche Schritte im Zusammenhang mit der Identifizierung von Personen eingeleitet werden mussten.
Die Identifizierung einer Burkaträgerin würde in einem separaten Raum des Stadthauses durch zwei Mitarbeiterinnen, mit Hilfe eines gültigen amtlichen Ausweises, vorgenommen.
Bei einer Personenkontrolle auf offener Strasse würde die Stadtpolizei Olten die zu kontrollierende Person darauf hinweisen, dass die persönliche Identifizierung auf Platz oder in den separaten Räumlichkeiten der Stadtverwaltung durchgeführt wird. Bei einer Verweigerung der Identifizierung würde die Stadtpolizei Olten die Burkaträgerin in die Räumlichkeiten des Stadthauses abführen, um sie dort identifizieren zu können (vgl. dazu § 34 i.V. § 24 des Gesetzes über die Kantons-polizei).
Frage 3 / Antwort
Der Direktion Öffentliche Sicherheit sind keine Burkaträgerinnen bekannt. Ein Burkaverbot im Umgang mit Behörden ist auch wenig sinnvoll. Wir schätzen, dass zukünftig die Anzahl Burkaträgerinnen in der Stadt wie auch in der Region Olten klein bleiben wird. Ausserdem verfügen unsere Abteilungen rechtlich wie auch infrastrukturell über die für eine effiziente und sichere Identifizierung der Kundschaft nötigen Grundlagen.
Die Integrationsfachstelle Olten würde im Gespräch mit einer Burkaträgerin darauf aufmerksam machen, dass das Tragen der Burka eine ablehnende Wahrnehmung bei der einheimischen Bevölkerung auslösen und deswegen für Integrationsbemühungen hinderlich sein könnte.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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