Inhalt
Postulat Thomas Marbet (SP) und Mitunterzeichnende betr. ehemaliger Kapo-Posten/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 18. November 2010
- Beschreibung
- Am 24. März 2010 haben Thomas Marbet und Mitunterzeichnende der SP Fraktion ein Postulat mit folgendem Wortlaut eingereicht:
«Ehemaliger Kapo-Posten Jurastr. 1, Olten
Nachdem die Kantonspolizei ins ehemalige Usego-Gebäude umgezogen ist, sind die Tage der Liegenschaft an der Jurastrasse 1 gezählt. Die sogenannte Heim-Villa ist im Besitz des Kantons und steht ab März 2010 zum Verkauf. Das Gebäude gehört zum Erscheinungsbild von Olten und ist von zentraler Bedeutung. Das Haus wurde ursprünglich als «Hotel» im Neubarockstil konzipiert und beherbergte auch eine kleine Bettenstation. Die Nähe zum Aareraum und Bahnhof könnten für die Stadt Olten eine interessante Nutzung ermöglichen. Kaufinteressenten für dieses Objekt soll es bereits geben. Deren Absichten (und auch jene der Pensionskasse) gingen allesamt in Richtung eines Neubaus auf Basis des gültigen Gestaltungsplanes.
Antrag:
Der Stadtrat wird aufgefordert, den allfälligen Kauf der Liegenschaft zu prüfen und sich eine sinnvolle Nutzung zu überlegen (Bsp. Jugi).»
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Stadtrat Martin Wey beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Die Baudirektion hat sich Anfang März 2010 betreffend dieser Liegenschaft beim Hochbauamt des Kantons Solothurns nach deren Absichten erkundigt. Laut Auskunft von Herrn Guido Keune, Leiter Immobilien, hat man seitens des Kantons eine neutrale Verkehrswertschatzung in Auftrag gegeben. Nach Vorliegen derselben will man in einem nächsten Schritt die Einwohnergemeinde der Stadt Olten sowie die Kantonale Pensionskasse Solothurn (PKSO) anfragen, ob bei ihnen ein Interesse am Erwerb dieses Objektes besteht. Falls ja, will man eine Sitzung einberufen, bei der auch der approximativ erwartete Verkaufspreis benannt wird. Diesbezüglich hat Herr Keune erwähnt, dass dieser grundsätzlich auf dem potenziellen Ertragswert des auflagereifen Gestaltungsplanes basieren wird. Wenn nein, will man das Objekt auf dem «freien Markt» anbieten. Entsprechendes Interesse von Dritten ist beim Hochbauamt des Kantons Solothurn bereits mehrfach deponiert worden.
Das weitere Vorgehen orientiert sich im Wesentlichen an der «Richtlinie für das strategische Vorgehen beim Verkauf und Kauf von Liegenschaften und Grundstücken». Diese sieht vor, dass grundsätzlich nur Liegenschaften und Grundstücke erworben, wenn
damit übergeordnete öffentliche Interessen der Stadtentwicklung verfolgt werden (z. B. zur Ansiedlung von attraktiven Wohn- und Arbeitsplätzen).
damit stadteigene Grundstücke sinnvoll arrondiert werden und wenn damit bessere Überbauungsmöglichkeiten und später auch höhere Verkaufspreise erzielt werden können.
es sich um einen vertretbaren Kaufpreis handelt.
Während bei Verkäufen die Kommission für Stadtentwicklung und Baukommission frühzeitig in den Prozess einzubeziehen sind, um zuhanden des Stadtrates eine Empfehlung abzugeben, übten sie bisher gemäss der vorgenannten Richtlinie bei Käufen keine Funktion aus. Der Stadtrat hat zwischenzeitlich beschlossen, die beiden Kommissionen künftig auch bei Käufen beratend einzubeziehen.
Gemäss dem Gemeindebeschuss betr. Erwerb und Veräusserung von Grundstücken zur Förderung der Stadtentwicklung vom 4. Dezember 1988 ist für den Erwerb bis zum Betrage von Fr. 2.5 Mio. im Einzelfall der Stadtrat zuständig, für solche mit höherer Preissumme das Gemeindeparlament.
Sobald alle massgebenden Faktoren und Rahmenbedingungen für einen allfälligen Erwerb bekannt sind, kann – neben Bedarfsabklärungen betreffend Nutzung - das Objekt gemäss den erwähnten Kriterien beurteilt und der weitere Prozess wie beschrieben eingeleitet werden.
Der Stadtrat empfiehlt dem Gemeindeparlament das Postulat zu überweisen.
Zugehörige Objekte
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