Inhalt
Postulat Andreas Schibli (FdP) und Mitunterzeichnende betr. Spielplatzgeräte in der Stadt Olten/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 18. November 2010
- Beschreibung
- Am 16. Dezember 2009 haben Andreas Schibli (FdP) und Mitunterzeichnende folgendes Postulat eingereicht:
«Der Stadtrat wird aufgefordert zu prüfen, ob die Spielplatzgeräte auf den Kinderspielplätzen der Stadt Olten die Norm 1176 erfüllen. Dabei gilt es konkret aufzuzeigen bzw. aufzulisten, welche Kinderspielplätze die genannte Norm erfüllen. Falls Spielplätze vorhanden sind, die diese Norm nicht erfüllen, ist der entsprechende Investitionsbedarf zu ermitteln, um diese Mängel zu beheben.
Begründung:
Seit dem 1. September 2008 hat die europäische Norm EN 1176 2008 «Spielplatzgeräte und Spielplatzböden» den Status einer Schweizer Norm. Sie besteht aus den Teilen 1-7 und wird auf Spielgeräte angewendet, die öffentlich zugänglich sind. Nebst allgemeinen sicherheitstechnischen Bestimmungen enthält sie spezielle Anforderungen an Spielgeräte wie Schaukeln, Rutschen, Seilbahnen, Karussells oder Wippen. Für Schadensfälle nach Unfällen auf Kinderspielplätzen wird unter anderem die Werkeigentümerhaftung angewendet: «Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den diese infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung verursachen. Vorbehalten bleibt ihm der Rückgriff auf andere, die ihm hierfür verantwortlich sind.» Diese Haftung ist eine sogenannte Kausalhaftung, da der Werkeigentümer unabhängig von einem eigenen Verschulden für den Schaden einstehen muss, der durch sein mangelhaftes Werk verursacht worden ist. Darum wird der Stadtrat gebeten, die Kinderspielplätze gemäss der Norm 1176 zu überprüfen und die konkreten Investitionskosten für die Erfüllung der Norm aufzuzeigen.»
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Stadtrat Martin Wey beantwortet das Postulat im Namen des Stadtrates wie folgt:
Bereits vor 8 Jahren (Budget 2002) hat das Parlament Kredite genehmigt, welche für die sicherheitstechnische Nachrüstung der öffentlichen Kinderspielplätze vorgesehen waren. Die Anpassung an die europäische Normierung wurde in der Schweiz, bedingt durch die europäischen Hersteller und Lieferanten, frühzeitig vorgenommen. So wurden bereits alle Fallschutzbeläge der Norm angepasst und auf den Spielplätzen der Stadt Olten nachgerüstet. Die seit 6 Jahren (2004) bestellten Spielgeräte entsprechen den Erfordernissen der Norm EN 1176 2008.
Da in der Stadt Olten auch ältere Spielgeräte im Einsatz sind, kann es sein, dass diese in Details noch nicht der Norm EN 1176 2008 entsprechen. Wirtschaftlich gesehen, sollen nur gefährliche Geräte und Anlagen sofort ausgetauscht werden. Es macht nicht Sinn, nach jeder Anpassung der Normierung alle betroffenen Geräte sofort auszuwechseln. Die Norm EN 1176 2008 regelt auch nicht alle Belange der selbst erfundenen Spielgeräte. Trotzdem möchte kein Abenteuerspielplatz auf diese verzichten.
Normen sind grundsätzlich zur Standardisierung und Vereinfachung von Vorgängen oder für Herstellungen erdacht worden. Keinesfalls erheben Normen den Anspruch alle auftretenden Fälle zum Vornherein lösen zu können. Es ist daher unerlässlich, mit offenen Augen und mit gesundem Menschenverstand an die auftretenden Fragestellungen heranzutreten.
Haftung und Unfälle
In der Stadt Olten sind pro Jahr sehr wenig Unfälle bekannt. In den letzten fünf Jahren ist kein Unfall gemeldet worden.
Wie der Postulant richtig erläutert, haftet der Werkeigentümer für allfällige Werkmängel. Daher ist in jedem Frühling eine Arbeitsgruppe «Kinderspielplätze», bestehend aus Werkhof, Tiefbau und falls notwendig externe Spezialisten auf Hauptinspektion, um den Zustand jedes einzelnen Gerätes zu überprüfen. Unter dem Jahr kontrollieren die Werkhofmitarbeitenden die Anlagen regelmässig. Einerseits anlässlich der operativen Inspektion ca. alle 3 Monate, andererseits wöchentlich mit der visuellen Inspektion zusammen mit der Abfallentsorgung und Gesamtkontrolle. Die angetroffenen Schäden werden behoben oder defekte Geräte zur Reparatur entfernt.
Auch erhalten wir jedes Jahr ein bis zwei Meldungen von besorgten Einwohner/-innen, welchen wie oben beschrieben nachgegangen wird.
Die betreffenden Mitarbeiter des Werkhofes und des Tiefbauamtes besuchen bezüglich Sicherheit auf Spielplätzen regelmässig Weiterbildungsangebote und Kurse.
Investitionsbedarf
Da die Nachrüstung bereits vor acht Jahren begann und die Sanierungen, Erneuerungen und Neuanschaffungen normkonform erfolgen, ist ausserhalb der vorgesehenen Investitionen und im Unterhaltsbudget kein weiterer Bedarf vorhanden.
Auf Grund der Erwägungen empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, das Postulat zu überweisen und gleichzeitig abzuschreiben.
Zugehörige Objekte
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