Inhalt
Motion Daniel Probst (FdP) und Huguette Meyer (SP) und Mitunterzeichnende betr. Prüfung und Anpassung der Vorgaben für die Nutzung des öffentlichen Raums durch Gastronomie- und Gewerbebetriebe/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 18. November 2010
- Beschreibung
- Daniel Probst, Huguette Meyer und Mitunterzeichnende haben am 20. Mai 2010 eine Motion mit folgendem Wortlaut eingereicht.
«Der Stadtrat wird beauftragt, die räumlichen und zeitlichen Vorgaben für die Nutzung des öffentlichen Raums durch Gastronomie- und Gewerbebetriebe zu überprüfen und im Inte¬resse der Belebung der Innenstadt anzupassen.
Begründung
Die Oltner Innenstadt soll als Ort der Begegnung attraktiver werden.
Eine Aufwertung und Attraktivierung des öffentlichen Raums kann nicht alleine durch bauli¬che Massnahmen erreicht werden. Damit die Innenstadt belebt werden kann, muss die öf¬fentliche Hand Vorgaben für die Nutzung des öffentlichen Raums durch Gastronomie- und Gewerbebetriebe beeinflussen. Die Stadt kann im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten festlegen, in welchen Stadtgebieten auf welchen Flächen an welchen Tagen (Win-ter/Sommerbetrieb, einzelne Tage) zu welchen Zeiten Gastronomie- und Gewerbebetriebe den öffentlichen Raum nutzen können.
Die jetzigen Vorgaben sind historisch zu einem Flickwerk gewachsen und entsprechen aktu-ellen Bedürfnissen nicht mehr. So ist es beispielsweise schwierig nachzuvollziehen, dass an einem schönen warmen Märztag die Gartenwirtschaft nicht geöffnet werden darf oder warum der eine Gastrobetrieb bereits um 19.00 Uhr, ein anderer erst um 22.00 Uhr Schluss machen muss.
Bei der Ausgestaltung der Nutzung des öffentlichen Raums sind die unterschiedlichen Inte-ressen unbedingt zu berücksichtigen. So sollen z.B. in der Innenstadt auch bewusst Gebiete ruhiger (z.B. Altstadt) und andere belebter (z.B. Begegnungszone Tannwaldstrasse) aus-gestaltet werden.»
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Im Auftrag des Stadtrates beantwortet Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
Formelles
Der vorliegende Vorstoss kann nur als Postulat behandelt werden. Motionen sind nur für Bereiche zulässig, in denen die Entscheidbefugnis ausdrücklich beim Parlament liegt. Hat in einem Bereich die Exekutive die abschliessende Kompetenz, können dazu keine Motionen eingereicht werden. Diese inhaltliche Beschränkung der zulässigen Gegenstände einer Motion folgt aus dem Prinzip der Gewaltenteilung. Die aufgeworfenen Punkte beschlagen ortsplanerische Bereiche. Nach § 9 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes ist die Ortsplanung Aufgabe der Einwohnergemeinde. Planungsbehörde ist von Gesetzes wegen der Stadtrat.
Zum Inhalt
1. Ausgangslage
Der öffentliche Raum ist beliebt und wird immer intensiver genutzt. Die städtische Vollzugs-behörde ist daher häufig mit Gesuchen für Aussenbewirtschaftungen auf öffentlichem und privatem Grund konfrontiert. Der Stadtrat begrüsst diese Entwicklung, da solche Betriebe die gewünschte Attraktivierung und Belebung der Stadt unterstützen. Andererseits führen solche Nutzungen – vor allem abends und nachts – zu Konflikten, vor allem mit den Anwohnenden, welche die (Innen)Stadt wieder als attraktiven Wohnstandort schätzen. Wie in den meisten Städten besteht der Zielkonflikt zwischen «Wohnstadt» und «Unterhaltungsstadt».
Zudem stellt sich die Frage, wie viel der öffentlichen Gebiete für gastgewerbliche Nutzungen vermietet werden soll, ohne die Öffentlichkeit unzulässig einzuschränken.
Es gibt bereits einen Stadtratsbeschluss vom 20. April 1993 «Öffnungszeiten Aussenbewir¬tung auf öffentlichem Grund» und Leitsätze zur Bewilligungspraxis. Die Regelungen sollen überprüft, gegebenenfalls angepasst, mit Gestaltungsstandards ergänzt und in einem Über¬sichtsplan dargestellt werden. Berücksichtigt werden soll auch das in der Parlamentssitzung vom 17. Dezember 2009 überwiesene Postulat Theo Schöni (Grüne) und Mitunterzeichnende betr. „Einheitliche Öffnungszeiten für alle Gastro- und Strassenrestaurants in der Oltner Innenstadt“.
2. Ziele
Ein sogenannter Boulevardplan soll einerseits der Vollzugsbehörde eine klare Entschei-dungsgrundlage für die Bewilligung neuer und für die Beurteilung bestehender Aussenwirt-schaftsbetriebe und Veranstaltungsorte bieten. Andererseits soll die Bewilligungspraxis für die Gesuchsteller und Gesuchstellerinnen transparent und nachvollziehbar gemacht werden.
Das Planwerk soll auf bestehenden Regelungen aufbauen und mit einer zweckmässigen Lö¬sung die Bewirtschaftung des öffentlichen Raumes regeln. In der Interessenabwägung zwi¬schen Gastronomienutzung und dem Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner wird je nach Gebiet unterschiedlich gewichtet. Dies wird zu einer Unterteilung des Betrachtungs¬gebietes nach Lärmempfindlichkeitskriterien führen.
3. Vorgehen
Eine interne Arbeitsgruppe aus Vertretungen des Tiefbauamtes, der Stadtpolizei und der Stadt-planung hat unter Federführung der Stadtplanung die verschiedenen Grundlagen zusam-mengetragen und bereits einen ersten Entwurf des Boulevardplanes für die Stadt Olten ausgear-beitet.
Zur Unterstützung konnte eine externe Fachperson gewonnen werden, die u. a. massgebend an der Entwicklung eines vergleichbaren Planwerkes in der Stadt Basel mitgewirkt hat.
Die Baukommission hat am 22. März 2010 den ersten Entwurf des Boulevardplanes mehr¬heitlich positiv gewürdigt.
Es ist vorgesehen, im Juni 2010 unter Beizug je einer Vertretung des Wirteverbandes, des Gewerbeverbandes und des Quartiervereins Rechte Aareseite den Entwurf des Boulevard¬planes in zwei Konsenssitzungen zu bereinigen. Nach der Vorstellung des Ergebnisses in den Kommissionen Stadtentwicklung, Öffentliche Sicherheit und Baukommission sollen das Planwerk und die Richtlinien nach der Beratung im Stadtrat auf die Saison 2011 (März 2011) vom Stadtrat behördenverbindlich erklärt werden.
Der Stadtrat beantragt dem Parlament, das Postulat zu überweisen.
Zugehörige Objekte
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