Am 28. Januar 2010 haben Markus Ammann und Mitunterzeichnende der SP Fraktion ein Postulat mit folgendem Wortlaut eingereicht:
«Der Stadtrat wird gebeten, eine Gesamtplanung zu entwickeln, die alle aktuellen, geplanten, bekannten und (ev. noch nicht bekannten, aber) notwendigen Projekte im grob umrissenen Gebiet zwischen Bifang und Innenstadt umfasst.
Begründung
Zurzeit stehen besonders viele städtische, kantonale und private Bauprojekte im Raum links und rechts der Aare zur Diskussion. Einige davon sind bereits in der Umsetzung, andere scheinen spruchreif, weitere werden geplant und wiederum andere sind erst in Skizzen oder – trotz offensichtlicher Bedürfnisse – noch gar nicht zu erkennen.
Auch mit gutem Willen ist nicht zu durchschauen, welchen Leitlinien, welchen Prioritäten und Schwerpunktsetzungen die verschiedenen Projekte folgen. Eine Vernetzung der – zweifellos zusammenhängenden – Projekte ist nicht wahrnehmbar. Fundierte und zukunftsorientierte Entscheide im Rahmen von kommenden Vorlagen sind also nur schwer möglich.
Zum Beispiel kann die Bedeutung und Notwendigkeit eines neuen Aarestegs nicht allein aus dem Projekt heraus oder allenfalls im Rahmen der Aareraumplanung (Andaare) beurteilt werden; übergeordnete Bedürfnisse, wie Fussgängerströme und Verbindungen von Quartieren etc., sind ebenfalls zu berücksichtigen. Andererseits muss der Entscheid zwingend im Rahmen eines möglichen Ausbaus des Landwegs – und damit im Rahmen des Projekts «Andaare» – getroffen werden.
Der Raum zwischen Bifang und Innenstadt ist nicht nur hochsensibel, sondern auch aufs Schwerste vorbelastet (Strasse, Bahn, Aare). Zudem wird das Gebiet mit dem Neubau für die Fachhochschule einen Bedeutungsschub erleben. Olten 2020 und verschiedene andere Vorstösse und Aktivitäten aus der Bevölkerung haben hier mit schöner Konstanz immer wieder zwei Bedürfnisse publik gemacht:
• Die Menschen verlangen eine sichere und leichte Verbindung der Stadtseiten zu Fuss und per Fahrrad.
• Es besteht weit verbreitet ein grosser Wunsch, die Aare und die Nähe zum Wasser besser erlebbar zu machen.
Anstatt weiterhin nur Sachzwängen, finanziellen oder äusseren Gegebenheiten (z.B. Kanton) zu folgen, wäre eine Einbettung in einen langfristigen Gesamtkontext notwendig. Eingriffe in laufende Planungen sind dabei nicht auszuschliessen. Hierzu stellen sich folgende Fragen: Was sind in diesem Gebiet die Prämissen? Welche langfristigen Notwendigkeiten müssen erfüllt werden? Welche Bedürfnisse leiten sich aus der Perspektive der langfristigen Stadtentwicklung ab? etc.
All dies und vieles mehr liesse sich mit einer priorisierenden, langfristig angelegten und in den Abhängigkeiten konsistenten Gesamtplanung (z.B. mit einem Masterplan oder einem
anderen übergeordneten Planungsinstrument) beantworten und der Bevölkerung auch plausibel zu verkaufen. Das Tor zu visionären oder phantasievollen Lösungen (z.B. Aus-/ Umbau der Winkel- oder Martin-Disteli-Unterführungen) wäre somit geöffnet.
Mit der Erarbeitung eines Masterplans würden die Stadtverwaltung, die politischen Gremien und die Bevölkerung eine dringend fällige Gesamtübersicht und Entscheidungsgrundlage erhalten, die die Zusammenhänge einzelner Massnahmen aufzeigt.
Nicht falsch wäre es, ähnliche übergeordnete Planungen anschliessend über alle funktional zusammengehörigen Räume der Stadt Olten auszudehnen und so endlich zu einer städtischen Gesamtplanung zu kommen.»
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Stadtrat Dr. Martin Wey beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Der Stadtrat unterstützt das umschriebene Anliegen, eine städtische wie auch quartierbezogene Masterplanung zu erstellen. Er ist überzeugt davon, dass die viel zitierte rollende Planung nur dann effektiv betrieben werden kann, wenn ihr eine, politisch und auch fachlich bzw. breit abgestützte, Gesamtschau vorangeht. So setzt die Masterplanung die städtebaulichen bzw. raumplanerischen Leitplanken für eine nachhaltige Stadtentwicklung mit Ziel, darüber gebietsübergreifend qualitative und quantitative Aussagen zu machen.
Der Stadtrat will die für die Erarbeitung notwendigen Schritte einleiten. Dabei geht er davon aus, dass eine Masterplanung im Einklang steht mit der normativen Ebene der systematischen Gemeindesteuerung, nämlich dem städtischen Leitbild (in der Regel 12-15 Jahre) wie aber auch der strategischen Ebene, nämlich der Legislaturplanung (4 Jahre). Mindestens für diese Zeiträume umschreibt sie die raumrelevante Entwicklung der Stadt. Dabei werden die aufeinander abgestimmten oder noch abzustimmenden Teile des „Ganzen“ fachlich erfasst und politisch abgestützt und anschliessend sozusagen der rollenden Planung übergeben.
Ein entsprechender Masterplan soll denn auch die von ihm selbst beeinflussten strategischen Vorgaben in bestimmte, fachlich wie auch politisch abgestützte Massnahmen übertragen können, welche in die operative Ebene der systematischen Gemeindesteuerung, nämlich die Jahresplanung, einfliessen. Er muss regelmässig überarbeitet werden, wobei auch eine Abstimmung zwischen Planungsvorgaben und Planungsergebnissen durchgeführt wird. Nur so kann Transparenz und Planungssicherheit gewonnen werden und die entsprechende Umsetzung auch zusammenhängend erfolgen.
Aus diesem Grund und im Sinne der Erwägungen empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, den Vorstoss zu überweisen.