Inhalt
Motion Daniel Schneider und Luzia Stocker (SP-Fraktion) betr. Sperrung der Kirchgasse Olten per 1. Mai 2010/Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 18. November 2010
- Beschreibung
- Die Gemeindeparlamentsfraktion der SP Olten hat am 26. Januar 2010 eine dringliche Motion mit folgendem Wortlaut eingereicht:
«Der Stadtrat wird beauftragt die Kirchgasse Olten bis zum 1. Mai 2010 zu sperren.
Kurzbegründung
Einleitung
Bereits im Jahre 2002 (Entscheidgrundlagen Neue Kirchgasse) hat eine städtische Arbeitsgruppe eine mehrmonatige Sperrungsphase vorbereitet. Auf diese Papiere kann zurückgegriffen werden.
Mit dem bislang unbeantworteten Vorstoss vom 27. August 2009 forderte die SP Olten den öffentlichen Raum mit temporären Massnahmen attraktiv zu machen und von Vereinen, Gewerbetreibenden und Privaten nutzen zu lassen.
Bezug nehmend auf diese und weitere Forderungen, die lange verlangte Attraktivierung der Innenstadt von Olten ist es nun an der Zeit jene Massnahmen in die Wege zu leiten, welche losgelöst von den Diskussionen Begegnungszone / Parkhaus Munzingerplatz sofort umgesetzt werden können.
Die Kirchgasse ist die logische Fortschreibung der Altstadtachse und bietet eine grosszügige Fläche. Deshalb soll sie bereits ab 1. Mai 2010, spätestens aber in Abhängigkeit zu den verkehrspolizeilichen Ausschreibungen vor dem Sommer 2010 für den motorisierten Individualverkehr (MIV) gesperrt werden.
Ziel
Diese Massnahmen verhelfen der Stadt in pragmatischen Schritten den öffentlichen Raum auf unkomplizierte, sympathische und einfache Art positiv zu nutzen. Aus den Massnahmen können Erkenntnisse gewonnen werden, welche für eine allfällige definitive Umsetzung dienlich sein werden.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Sperrung soll möglichst rasch erfolgen, so dass die verkehrsbefreite Kirchgasse in den Sommermonaten erlebbar ist. Zudem kann sie als wichtigen Impuls für die bevorstehende Abstimmung gewertet werden. Für die Bevölkerung werden so Möglichkeiten und Nutzen einer Begegnungszone schon vorher sicht- und beurteilbar.»
An der Sitzung vom 28. Januar 2010 hat das Gemeindeparlament mit 30:16 Stimmen die dringliche Behandlung abgelehnt.
Stadtrat Martin Wey beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Formelles
Motionen sind nur für Bereiche zulässig, in denen die Entscheidbefugnis ausdrücklich beim Parlament liegt. Hat in einem Bereich die Exekutive die abschliessende Kompetenz, können dazu keine Motionen eingereicht werden. Diese inhaltliche Beschränkung der zulässigen Gegenstände einer Motion folgt aus dem Prinzip der Gewaltenteilung.
Das Begehren betrifft die Verkehrsplanung und damit einen ortsplanerischen Bereich. Nach § 9 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes ist die Ortsplanung Aufgabe der Einwohnergemeinde. Planungsbehörde ist von Gesetzes wegen der Stadtrat. Der vorliegende Vorstoss kann deshalb nur als Postulat, und damit im Sinne einer Prüfung des Anliegens, behandelt werden.
Zum Inhalt
Die Sperrung der Kirchgasse für den motorisierten Individualverkehr gilt als rechtlich notwendige flankierende Massnahme der Entlastung Region Olten (ERO). Sie ist aber auch Teil des Verkehrskonzeptes Innenstadt mit Begegnungszone, welches das Gemeindeparlament am 24. März 2010 gutgeheissen hat, und eine von mehreren aufeinander abgestimmte Massnahmen, um den Fremdverkehr in der Innenstadt massgeblich einzuschränken. Mit der ERO zusammen garantiert sie die Entlastung der Innenstadt vom Ost−West Durchgangsverkehr und soll gleichzeitig einen attraktiven öffentlichen Raumbereich für den Langsamverkehr schaffen.
Gegen die bereits publizierte Verkehrsmassnahme sind keine Beschwerden eingereicht worden. Die Sperrung wurde unter dem Hinweis publiziert, dass die Realisierung erst nach Inbetriebnahme der ERO erfolge und kann auf der Basis dieser Rechtsgrundlage frühestens mit der Eröffnung der ERO verfügt werden. Sollte die Sperrung früher erfolgen, müsste diese Verkehrsmassnahme erneut öffentlich publiziert werden.
Eine zeitlich vorgezogene Sperrung der Kirchgasse hätte fatale Folgen. Ohne oder unter Einbezug weiterer Verkehrsmassnahmen würde der entsprechende Verkehr nach dem St. Floriansprinzip geradezu unverantwortbar in andere Strassenzüge verdrängt oder mit den entsprechenden «Staufolgen» auf das ohnehin bereits überlastete Kantonsstrassennetz verdrängt. Dieses wird aber erst mit der Inbetriebnahme der ERO entsprechend entlastet. Sperrungen von relativ stark befahrenen Strassen können nicht einfach vorgenommen werden, ohne dass für den dadurch verdrängten Verkehr akzeptable und rechtsmässige Alternativen bestehen. Die Schliessung der Kirchgasse vor der Inbetriebnahme der ERO kann der Stadtrat deshalb nicht verantworten. Abgestützt auf die verschiedenen Abklärungen, welche im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Verkehrskonzeptes Innenstadt vorgenommen wurden, erachtet er damit die Sperrung der Kirchgasse nicht, wie im Vorstoss formuliert, als sofort umsetzbar.
Im Sinne der Erwägungen empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, den Vorstoss abzulehnen.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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