Inhalt
Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP) Olten/Freigabe zur Vorprüfung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 8. November 2010
- Beschreibung
- Ausgangslage
Die Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP) ist nach § 14 des Planungs- und Baugesetzes ein Nutzungsplan. Dieser bildet die rechtliche Grundlage für die Wasserversorgung.
Der Zweck des GWP besteht unter anderem in der Festlegung der zukünftigen Bedürfnisse, abgestimmt auf die Ortsplanung. Ebenso ist die Sicherstellung von genügend Trink- und Löschwasser ein wichtiges Ziel wie auch die Sicherstellung von Trinkwasser in Notlagen.
Die Generelle Wasserversorgungsplanung aktuell
Die GWP hat die Infrastruktur der bestehenden Baugebiete überprüft und für die Neubaugebiete die Dimensionierung der Infrastrukturanlagen vorgenommen.
Mit dieser Planung ist die Wasserversorgung bis zum Planungshorizont 2030 bereit gestellt. Sie ist so weit gediehen, dass die GWP an den Kanton zur Vorprüfung eingereicht werden kann. Hierfür ist ein Beschluss des Stadtrates erforderlich. Nach der Vorprüfung werden die Änderungen der kantonalen Ämter vorgenommen und wiederum dem Stadtrat zur Freigabe zur Mitwirkung und gleichzeitiger öffentlicher Planauflage vorgelegt.
Beschluss:
1. Die Generelle Wasserversorgungsplanung wird zur Vorprüfung durch die kantonalen Ämter frei gegeben.
2. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|