Inhalt
Werkhof, Festmaterialmiete und Werkhofdienstleistungen/Kostenerlass
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 8. November 2010
- Beschreibung
- Ausgangslage
Am 4. Dezember 2010 führt das Altersheim St. Martin mit dem Demenzzentrum einen Weihnachtsmarkt durch. Der Ertrag aus den Verkäufen wird voll und ganz den Bewohnern des Altersheims zu Gute kommen.
Gestützt auf die eingegangene Bestellung sollen durch den Werkhof 20 Marktstände geliefert und aufgestellt werden. Die Kosten dafür betragen:
Materialmiete total Fr. 1‘000.00
Transportkosten Werkhof Fr. 800.00
Total Fr. 1'800.00
Das Alters- und Pflegeheim St. Martin stellte am 6. Oktober 2010 das Gesuch um Erlass dieser Kosten.
Stellungnahme zum Gesuch
Die Baudirektion befürwortet den Erlass der verrechneten Kosten in Höhe von Fr. 1'800.00.
Zuständigkeit
Gemäss Gebührenordnung der Stadt Olten § 132 ist für Erlasse über Fr. 1'000.00 der Stadtrat zuständig.
2. Für gemeinnützige oder im öffentlichen Interesse wirkende Organisationen kann das zuständige Ressort bis Fr. 1'000.00 die Gebühr herabsetzen oder erlassen. Bei Beträgen über Fr. 1'000.00 entscheidet der Stadtrat auf Antrag des Ressorts über die Herabsetzung oder den Erlass der Gebühr.
3. Wird eine Gebühr ganz oder teilweise erlassen, ist der erlassene Rechnungsbetrag einem Aufwandkonto zu belasten.
Beschluss:
1. Die Miet- und Transportkosten für den Weihnachtsmarkt Alters- und Pflegeheim St. Martin in Höhe von Fr. 1'800.00 werden erlassen und dem Konto 012.365 (Dispositionskredit Stadtrat) belastet.
2. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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