Das Komitee Kronenplatz Olten hat am 24.06.2010 eine Motion mit folgendem Wortlaut eingereicht.
„Antrag
Der Stadtrat und das Gemeindeparlament von Olten werden beauftragt, innerhalb von neun Monaten nach einer Ablehnung der Vorlage „Attraktivierung Innenstadt Olten — Verkehrskonzept mit Begegnungszone, Gestaltung öffentlicher Raum und Parkhaus Munzingerplatz“ durch die stimmberechtigte Bevölkerung der Stadt Olten (Abstimmung vom 13. Juni 2010) einen Vorschlag mit der Kirchgasse als hauptsächlichen Umgestaltungsraum ausarbeiten und bewilligen zu lassen. Dabei sind folgende Massnahmen zu berücksichtigen:
Massnahmen
A Kirchgasse „Kronenplatz“
Die Kirchgasse, früher vor der Stadtkirche auch Kronenplatz genannt, soll in einfacher Art umgestaltet werden. Die Flächen beidseitig der Kirche sind in die Neugestaltung mit einzubeziehen. Die rund achtzigjährigen Kastanienbäume bieten eine hervorragende Kulisse und sollen erhalten bleiben.
Der neue Platz wird der hohen Fussgängerfrequenz vor dem Coop-City gerecht, verbindet die Altstadt selbstverständlich mit der Innenstadt, lässt gewerbliche und kulturelle Innovation von Detaillisten, Restaurantbesitzern, Vereinen und Privaten zu, und stellt die Kirchgasse und den neuen Kronenplatz in den richtigen historischen und städtebaulichen Kontext.
B Munzingerplatz
Die ganz grosse Qualität des Munzingerplatzes ist sein Baumbestand. Dieser hohe atmosphärische Wert (Kilbi, Gemüse- und Monatsmärkte, usw.) soll erhalten bleiben.
Das Abräumen der Parkplätze steht nicht im Vordergrund, sondern die Verbesserungen der Parkierungsorganisation sowie die Verbesserung der Lebensumstände der bestehenden und neuen Bäume. Die Fläche selber soll infrastrukturseitig soweit vorbereitet sein, dass sie für Anlässe sofort optimal zur Verfügung steht. Die baumbeschattete Fläche entlang der Kirche bietet sich für Strassencafé bestens an. Die neue Parkplatzanordnung (gemäss einschlägigen Normen) schafft Klarheit für die Parkplatzsuchenden, weil Ein- und Ausfahrten geregelt und via Parkleit-System gesteuert sind.
C Mühlegasse
Die MühIegasse kann dank ihrer Breite für den Busverkehr sowie für die Schaffung von Parkplätzen bis zu einer späteren definitiven Umgestaltung kurzfristig umgenutzt werden. Die Parkierungs-Anordnung ermöglicht nahe an den Geschäften parkieren zu können. Die neue Parkplatzanordnung (gemäss einschlägigen Normen) schafft Klarheit für die Parkplatzsuchenden, weil Ein- und Ausfahrten (bei der Dünnernbrücke) geregelt und via Parkleit-System gesteuert sind.
Begegnungszone und Nutzung
Die Begegnungszone wird in ihrer geographischen Ausdehnung gemäss dem Konzept „Attraktivierung Innenstadt OIten“ definiert. Es werden vorläufig keine Umbaumassnahmen vorgenommen. Zeigt sich durch die Benützung der umgestalteten Flächen rund um die Kirchgasse, dass auch in diesem Bereich Anpassungen nötig sind, werden diese zum gegebenen Zeitpunkt realisiert.
Für Gewerbetreibende, Vereine und Private, welche den öffentlichen Raum nutzen und mit ihren Angeboten einen Teil zur Belebung der Oltner Innenstadt beitragen möchten, sind klare Regeln fest zu legen. Die Stadt benennt eine Koordinationsstelle, welche als Anlaufstelle fungiert und die Belebung der Oltner Innenstadt aktiv vorantreibt.
Begründung
In Anbetracht der in Teilen der Bevölkerung bestrittenen Notwendigkeit eines Parkhauses in der Innenstadt sowie der hohen Baukosten von 25 Mio. Franken für die Umgestaltung der Begegnungszone ist eine Ablehnung der Vorlage „Attraktivierung Innenstadt Olten — Verkehrskonzept mit Begegungszone, Gestaltung öffentlicher Raum und Parkhaus Munzingerplatz“ nicht auszuschliessen.
Die unterzeichnenden Motionäre und Motionärinnen sind der Meinung, dass ein negativer Entscheid nicht dazu führen darf, dass die Attraktivierung der Innenstadt um Jahre zurückgeworfen wird. Im Gegenteil, es besteht die Möglichkeit, die Kirchgasse als städtebaulich logische und historisch korrekte Weiterführung der Altstadt in das Zentrum einer weitaus kostengünstigen Planung zu rücken. Die Auswahl der Kirchgasse (inkl. dem früheren Kronenplatz) stellt einen wahrnehmbaren Bezug zur Entwicklung und Geschichte unserer Stadt dar. Von dieser können Impulse auf die ganze Innenstadt ausgehen.
Wesentlicher Bestandteil einer schlanken Projektierung soll eine umgestaltete und vom motorisierten Individualverkehr (Ausnahme Anlieferung bis 11.00 h) befreite Kirchgasse sein. Dabei ist der Abschnitt der Baslerstrasse unmittelbar vor dem Coop-City in die Planung mit einzubeziehen, handelt es sich doch hierbei um eine der grössten Fussgängerfrequenzen in der Innenstadt. Gleichzeitig bietet sich die Gelegenheit, den Munzingerplatz und die für den Durchgangsverkehr nicht mehr notwendige Mühlegasse für den stehenden Verkehr neu zu organisieren. Dabei ist die Einbindung der beiden Parkplatz-Standorte in das sofort umzusetzende Parkleitsystem vorrangig zu behandeln. Gesamthaft bietet sich mit diesen Massnahmen die Bilanz der angebotenen Parkplätze positiv ausfallen zu lassen. Der Anlieferungsverkehr und die Linienführung der Busbetriebe sind von Veränderungen unmerklich betroffen.
Ab 2013 muss die Kirchgasse sowieso gesperrt werden
Der Solothurner Kantonsrat hat in seinem ERO-Beschluss vom 31.10.2001 festgehalten, dass als Bedingung für die Kreditfreigabe für die Umfahrungsstrasse die flankierenden Massnahmen auf Oltner Gemeindestrassen rechtlich und finanziell gesichert sein müssen. In der Folge hat der Oltner Stadtrat am 25.10.2007 die Sperrung der Kirchgasse (Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder / Zubringerdienst gestattet) als verkehrspolizeiliche Massnahme publiziert. Sie ist mittlerweile rechtskräftig. Der Regierungsrat hat im Zusammenhang mit einer Beschwerde des VCS gegen die Planauflage der ERO konkretisiert, dass diese Sperrung “auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Kantonsstrasse H5b“ hin zu erfolgen hat (RRB 2008/15, S. 38f).“
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Im Auftrag des Stadtrates beantwortet Dr. Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
Formelles
Nach Art. 16 der Gemeindeordnung der Stadt Olten haben mind. 30 Stimmberechtigte das Recht, dem Gemeindeparlament schriftlich Vorschläge zu unterbreiten. Diese sind wie Motionen oder Postulate eines Mitgliedes des Gemeindeparlaments zu behandeln.
Der Vorstoss wurde als Volksmotion bezeichnet. Motionen sind nur für Bereiche zulässig, in denen die Entscheidbefugnis ausdrücklich beim Parlament liegt. Hat in einem Bereich die Exekutive die abschliessende Kompetenz, können dazu keine Motionen eingereicht werden. Diese inhaltliche Beschränkung der zulässigen Gegenstände einer Motion folgt aus dem Prinzip der Gewaltenteilung.
Die im Rahmen des Begehrens aufgeworfene Thematik und die gestellte Forderung beschlagen ortsplanerische Bereiche. Nach § 9 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes ist die Ortsplanung (umfassend etwa die Gestaltung der Siedlungs- und Erschliessungsstrukturen der Stadt) Aufgabe der Einwohnergemeinde. Planungsbehörde ist von Gesetzes wegen der Stadtrat. Der vorliegende Vorstoss kann deshalb nur als Postulat im Sinne einer Prüfung der Anliegen behandelt werden.
Zum Inhalt
Das Gemeindeparlament hat am 24. März 2010 dem Konzept zur Attraktivierung der Innenstadt, beinhaltend das Verkehrskonzept mit Begegnungszone, das Konzept zur Aufwertung der öffentlichen Räume und das Projekt Parkhaus Munzingerplatz sowie seiner etappenweisen Realisierung zugestimmt. Mit dem Volksentscheid vom 13. Juni 2010 wurde die Realisierung des Gesamtpaketes abgelehnt.
Am 13. Februar 2011 wird erneut abgestimmt, dieses Mal über die Frage, ob in der Innenstadt der motorisierte Individualverkehr (MIV) verboten werden soll. Die Volksmotion geht von anderen Voraussetzungen aus, weshalb die Zeitvorgabe des Vorstosses nicht realistisch ist.
Für das weitere Vorgehen sind die beiden genannten Volksabstimmungen massgebend. Wenn die Innenstadt wie ursprünglich beabsichtigt, «nur» vom Durchgangsverkehr entlastet werden soll, gilt grundsätzlich das vom Parlament gutgeheissene Verkehrskonzept Innenstadt, auch wenn aufgrund der erfolgten Volksabstimmung kein Parkhaus Munzingerplatz erstellt wird und damit die oberirdischen 230 Parkplätze in der Innenstadt nicht aufgehoben werden. Nicht bestritten waren beim Volksentscheid in den Augen des Stadtrates eine Neuorganisation der Verkehrsflüsse im Zusammenhang mit der Eröffnung der Entlastung Region Olten (ERO) und die Einführung einer Temporeduktion, Tempo 20 (Begegnungszone) oder allenfalls Tempo 30. Das vom Gemeindeparlament gutgeheissene Verkehrskonzept Innenstadt muss aber aufgrund der Parkplatzfrage überprüft und angepasst werden, wobei alle im Vorstoss vorgebrachten Anliegen geprüft und allenfalls in die weiteren Arbeiten bzw. Umsetzungen integriert werden können.
Soll die Innenstadt hingegen aufgrund der noch bevorstehenden Volksabstimmung verkehrsfrei werden, können natürlich nur die rein gestalterischen Aspekte des Vorstosses im Rahmen der nachfolgenden Planungsarbeiten wie auch die Frage der Koordinationsstelle geprüft werden.
Bei all dem ist festzuhalten, dass der Stadtrat im Nachgang des runden Tisches vom 3. Juli 2010 die aktuelle Situation in der Innenstadt mit entsprechenden Massnahmen möglichst rasch und spürbar verbessern will. Dabei ist ein pragmatisches Vorgehen zu wählen, welches sich auf kleinere Schritte bzw. Etappen und auf Erfahrungen abstützt und rasche Ergebnisse zulässt.
Auf Grund der Erwägungen empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, die Motion im Sinne einer Prüfung des Anliegens als Postulat zu überweisen.