Inhalt
Personalwesen, Lohnanpassung/Festlegung Budgetgrundlage
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 17. November 2010
- Beschreibung
- Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen folgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
Gestützt auf Art. 22 Personalreglement legt das Gemeindeparlament auf der Summe der Gehälter und Zulagen des Gemeindepersonals allfällige Lohnanpassungen fest. In den letzten drei Jahren wurden Lohnanpassungen für das städtische Personal wie folgt gewährt:
2006 1,1%
2007 1,6%
2008 1,5%
2009 1,0%
Die Prognosen sagen zurzeit eine durchschnittliche Jahresteuerung 2010 von 0,5 bis 0,7% voraus. Für das Jahr 2011 wird eine Jahresteuerung von 0,6 bis 0,7% erwartet.
Die Besoldungsordnung für die Lehrpersonen richtet sich nach den kantonalen Vorschriften bzw. dem am 1.1.2005 in Kraft getretenen Gesamtarbeitsvertrag. Der Regierungsrat hat mit den Personalverbänden über die Lohnrunde 2011 partnerschaftlich verhandelt. Die Parteien einigten sich darauf, dass dem Staatspersonal auf 1.1.2011 eine Lohnerhöhung von 0,7% zugestanden wird.
2. Antrag des Stadtrates
Für den Stadtrat ist es wichtig, dass es nicht zu neuen Ungleichbehandlungen zwischen dem Personal der Stadtverwaltung und den Lehrpersonen kommt. In diesem Sinne beantragt der Stadtrat für das Jahr 2011 für das Personal der Stadtverwaltung die gleiche Lohnanpassung wie beim Staatspersonal, das heisst 0,7%. Die von den Personalverbänden beantragte generelle Lohnanpassung von 2%, begründet mit einem markanten Nachholbedarf und mit der Finanzlage der Stadt Olten, erachtet der Stadtrat hingegen angesichts der aktuellen Wirtschaftslage als unrealistisch.
Beschlussesantrag:
1. Dem städtischen Personal wird für das Jahr 2011 im Sinne der Erwägungen analog zum Staatspersonal eine Lohnanpassung von 0,7% gewährt.
2. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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