Voranschlag 2011/Genehmigung
Das Budget 2011 präsentiert sich mit einem Überschuss von rund Fr. 770‘000 auf der Höhe der Resultate des Finanz- und Investitionsplans 2011 – 2017. Die markanteste Kostensteigerung ist im Bereich Bildung zu verzeichnen, welche hauptsächlich durch steigende Besoldungskosten aufgrund der laufenden Reformprojekte erklärt ist. Die übrigen Kostensteigerungen insbesondere in den Bereichen Soziale Wohlfahrt sowie Umwelt- und Raumordnung können unter Einbezug der - im Vergleich zum Vorjahr - deutlich aufgehellten konjunkturellen Erwartungen mit einem unveränderten Steuersatz von 100% für Natürliche und Juristische Personen getragen werden.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen den Voranschlag für das Jahr 2011, basierend auf den Budgetrichtlinien sowie dem Finanz- und Investitionsplan, mit dem Antrag auf Zustimmung.
1. Ausgangslage
Der aktuelle Finanzplan 2011 – 2017 zeigt, dass aufgrund des hohen Investitionsvolumens nicht alle finanzpolitischen Grundsätze, insbesondere die mittelfristigen Zielsetzungen, erreicht werden können. Durch den hohen Investitionsbedarf und den damit verbundenen tiefen Selbstfinanzierungsgrad wird eine Abnahme des Pro-Kopf–Vermögens durch den aktuellen Voranschlag 2011 auf die Höhe von 860 Fr. prognostiziert.
Konjunkturelle Rahmenbedingungen:
Die Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) hält in ihrer Herbstprognose folgendes fest: Die Weltkonjunktur hat im Jahr 2010 aufgedreht – davon profitiert auch die Schweiz. Mit einem BIP-Zuwachs von 2.7% übertrifft die Schweizer Wirtschaft 2010 sowohl die der EU als
auch jene der USA. 2011 fällt das Wirtschaftswachstum mit 1.8% dagegen schwächer aus. Die Abkühlung der Weltwirtschaft und der starke Franken versetzen dem Aufschwung einen Dämpfer. Der private Konsum nimmt 2011 um 1.6% zu. Die Arbeitslosenquote sinkt im nächsten Jahr auf 3.2%.
2. Ergebnisse auf einen Blick
2.1. Ergebnis der Laufenden Rechnung
Bei einem Aufwand von Fr. 117‘292‘300 (ohne interne Verrechnungen von Fr. 11‘941‘700) und einem Ertrag von Fr. 118‘687‘700 wird ein Mehrertrag von Fr. 770‘500 ausgewiesen.
2.2. Ergebnis der Investitions-Rechnung
Bei Brutto-Ausgaben von rund 37.1 Mio. Fr. und Investitionseinnahmen von 3.4 Mio. Fr. betragen die Netto-Investitionen 33.7 Mio. Fr. Die geplante Investitionstätigkeit bleibt, wie bereits im Bericht und Antrag zum Investitions- und Finanzplan 2011 – 2017 dargestellt, in den folgenden Jahren auf hohem Niveau. Der Investitionsanteil (Anteil der Bruttoinvestitionen an den konsolidierten Ausgaben) beträgt für das Budgetjahr sehr hohe 28.3% (= starke Investitionstätigkeit).
2.3. Gestufter Erfolgsausweis (in Tausend Fr.)
Voranschlag 2011
3 Betrieblicher Aufwand vor Abschreibungen -100'708
30 Personalaufwand -52'315
31 Sachaufwand -19'769
35 Entschädigungen Gemeinwesen -4'083
36 Beiträge -24'386
38 Einlagen in Spezialfinanzierungen -153
385 Vorfinanzierung -2
4 Betrieblicher Ertrag vor Steuern 35'127
41 Regalien und Konzessionen 109
43 Entgelte 13'169
45 Rückerstattungen 5'789
46 Beiträge für eigene Rechnungen 10'520
48 Entnahmen aus Spezialfinanzierungen 40
485 Auflösung Vorfinanzierungen 5'500
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
vor Abschreibungen und Steuern -65'581
Ergebnis aus Finanzierung -11'910
32 Passivzinsen (Finanzaufwand) -1'600
33 Abschreibungen (Finanzaufwand) -14'985
42 Vermögenserträge (Finanzertrag) 4'675
Operatives Ergebnis vor Steuern -77'491
40 Steuerertrag 78'262
Operatives Ergebnis nach Steuern 771
3. Finanzpolitische Grundsätze und Zielerreichung im Voranschlag 2011
3.1. Finanzpolitische Grundsätze
Nachfolgend die im Rahmen der Budgetweisung verabschiedeten finanzpolitischen Grundsätze des Stadtrates:
Leitsatz
Der Stadtrat verfolgt eine nachhaltige Finanzpolitik, damit die künftigen Generationen nicht unverhältnismässige Folgekosten von heutigen Entscheidungen zu tragen haben.
Auf die Dauer sind Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Somit sind langfristig alle Investitionen durch selber erarbeitete Mittel (cash-flow) gedeckt.
• Konjunkturelle Defizite sind mittelfristig auszugleichen.
• In wirtschaftlich besseren Zeiten ist ein konsequenter Schuldenabbau vorzunehmen.
Verschuldung
Das Resultat der nachhaltigen Finanzpolitik schlägt sich im Nettovermögen bzw. in der Nettoschuld pro Einwohner/in nieder. In der Planungsperiode 2011 – 2017 kann mit einem Nettovermögen gestartet werden. Aufgrund der starken Investitionstätigkeit bis Ende Planungsperiode wird eine Nettoverschuldung prognostiziert.
• Langfristig wird ein Nettovermögen pro Kopf angestrebt.
• Der mittelfristige Wert weicht positiv vom gewichteten Durchschnitt aller Solothurner Gemeinden ab.
Investitionen
Das Investitionsvolumen der Stadt Olten richtet sich primär nach den finanziellen Möglichkeiten.
• Der Selbstfinanzierungsgrad für werterhaltende Investitionen beträgt dauernd 100%.
• Der Selbstfinanzierungsgrad der Gesamtinvestitionen liegt langfristig bei 100%.
Steuern
Der Steuerfuss für natürliche und juristische Personen richtet sich an den mittelfristigen notwendigen Steuereinnahmen aus.
• Der Steuerfuss für natürliche und juristische Personen ist identisch.
• Die steuerliche Belastung liegt im tiefsten Drittel aller Solothurner Gemeinden.
Abschreibungen
Das Verwaltungsvermögen kann langfristig nach den Vorgaben von HRM2 abgeschrieben werden.
• Bezogen auf den aktuellen Anlagebestand liegt dieser Wert mittelfristig bei 12%.
3.2. Zielerreichung im Voranschlag 2011
Mit der Überarbeitung des Finanz- und Investitionsplans zeichnete sich ab, dass eine vorübergehende Abweichung von den mittelfristigen finanzpolitischen Grundsätzen notwendig bleiben wird.
Mit dem aktuellen Budget kann der Vorgabe der Selbstfinanzierungsgrad nicht entsprochen werden. Wird die gesamte Planperiode einbezogen, wird auch das Ziel des pro Kopf Nettovermögens nicht erreicht.
Mit einer mittel- bis langfristigen Optik bliebt der aktuelle Selbstfinanzierungsgrad mit 44.1% sicher zu tief. Insbesondere aufgrund des auch im letzen Jahr guten Rechnungsergebnisses und der Nachhaltigkeit der geplanten Investitionen besteht kurzfristig noch kein Handlungsbedarf.
Eine Orientierung an den mittelfristigen Finanzzielen bleibt jedoch nach Beendigung der Grossprojekte ein zentrales Erfordernis.
4. Veränderungen im Budget / Vergleichbarkeit und Darstellungsform
Veränderungen an der eigentlichen Organisationsstruktur wurden im Budget 2011 basierend auf den Vorgaben des Kantons im Bildungsbereich gemacht. Das Budget zeigt als neue Struktur die reformierte Oberstufe in der Dienststelle 212 Sekundarschule. Weiter wurden die Budgetierungspraxis der Vorjahre marginal angepasst, was bei Einzelpositionen zu Verschiebungen und Abweichungen führt (z.B. 520 Krankenversicherung wird neu in der Sozialregion abgebildet).
Im Budget der Sozialregion sind neu die erfolgsneutralen Positionen Krankenversicherung und Asylbewerberbetreuung enthalten. Damit wächst die Budgetsumme der Sozialregion. Die direkt beeinflussbaren Kosten im administrativ-technischen Bereich konnten auf dem Vorjahresniveau gehalten bzw. aufgrund der Ablösung der Overheadkostenpauschale durch effektive Aufwandpositionen sogar gesenkt werden. Mit der Ablösung dieser Pauschale kann ein wesentlicher Schritt in Richtung Kostentransparenz für die Gemeinden der Sozialregion gemacht werden.
4.1. Grössere Abweichungen in der Laufenden Rechnung (Aufwand)
Abweichungen in einzelnen Aufwandkonten über Fr. 200‘000 (in Tausend Fr.), jedoch ohne Erwähnung falls die Position innerhalb der Rechnung lediglich anders gruppiert wurde:
• 028 Sozialversicherungsbeiträge +225
Kostenfolge aus höherer Lohnsumme und Versicherungssätzen.
• 210 Besoldungen Primarschule +1‘617
Umsetzung der kantonalen Vorgaben. Die Mehrkosten sind zu 15% durch
den Kanton gedeckt (vgl. Kommentarseite Budget Laufende Rechnung)
• 228 Besoldungen Heilpädagogische Sonderschule + 275
Umsetzung der kantonalen Vorgaben. Die Mehrkosten sind durch den
Kanton gedeckt.
• 500 Gemeindebeitrag an die EL -234
Gemäss kantonaler Vorgabe tiefer als im Vorjahr.
• 542 Betriebsbeiträge Kinderkrippen +210
Höhere Auslastung und Erweiterung des Angebots
• 920 Beitrag an Finanzausgleich + 402
Umsetzung der kantonalen Vorgaben.
• 940 Darlehenszinsen - 350
Konsequenter Schuldenabbau aufgrund der guten Rechnungsresultate
führt zu sinkenden Darlehenszinsen.
4.2. Grössere Abweichungen in der Laufenden Rechnung (Ertrag)
Abweichungen in einzelnen Ertragskonten über Fr. 200‘000 (in 1'000 Fr.):
• 025 EDV-Dienstleistungen für Dritte + 250
Neu: Sichtbare Verrechnung an die Sozialregion
• 228 Kantonsbeitrag Heilpädagogische Sonderschule + 329
Mehrkosten aufgrund der kantonalen Vorgaben werden durch den
Kanton übernommen.
• 584 Gemein- und Overheadkosten Sozialregion -600
Ablösung der Overheadkostenpauschale der Sozialregion
• 900 Kapital- und Gewinnsteuern + 1‘500
Basierend auf dem Steuerabschluss 2008 und Jahresabschluss 2009
wurden die Steuern für 2011 geschätzt.
5. Begründungen zu den Funktionen
Die Nettobelastungen der Hauptfunktionen haben sich gegenüber dem Vorjahresbudget wie folgt entwickelt:
0 Allgemeine Verwaltung
Die Funktion der allgemeinen Verwaltung wird durch Mehrausgaben im Bereich der Informatik und durch die Verschiebung der Besoldungkosten des Sicherheitsbeauftragten in die Dienststelle 029 Allgemeine Verwaltungskosten belastet. Die Erträge der Abteilung Informatik steigen aber insbesondere im Zusammenhang mit der Ablösung der Overheadkostenpauschale der Sozialregion um insgesamt Fr. 250‘000.00. Insgesamt verbleibt für die Allgemeine Verwaltung eine Steigerung der Nettokosten um rund Fr. 40‘000.00.
1 Öffentliche Sicherheit
Nach der Steigerung der Kosten im Vorjahr durch die Aufstockung des Korps der Stadtpolizei sinken die Kosten für die öffentliche Sicherheit um rund Fr. 170‘000.00.
2 Bildung
In der Funktion Bildung fallen primär die weiterhin steigenden Bruttokosten auf. Diese sind mehrheitlich durch die Mehrausgaben bei der Primarschule und bei der Heilpädagogischen Sonderschule (HPSZ) zu begründen. Im gleichen Masse wie die Kosten der HPSZ steigen aber für diesen Bereich auch die Entschädigungen des Kantons. Die Kostensteigerungen im Bereich der Bildung sind durch die höheren Besoldungskosten vollständig erklärt.
3 Kultur und Freizeit
Die Kostensteigerung in dieser Funktion resultiert aus höheren Ausgaben bei den Beiträgen im Bereich der Kulturförderung und der Allgemeinen Freizeitgestaltung (Fr. 130‘000) sowie höheren Kosten in den Bereichen Anschaffungen und Unterhalt der Museen und Freizeitanlagen.
4 Gesundheit
Keine Bemerkungen.
5 Soziale Wohlfahrt
Die Kostensteigerung in der Funktion der Sozialen Wohlfahrt kann durch folgende Veränderungen erklärt werden:
• In der Dienststelle 542 Kinderkrippen, Kinderhorte steigen die Kosten aufgrund der höheren Auslastung und der Erweiterung des Leistungsangebots mit der Kinderkrippe Neumatt um Fr. 210‘000.00.
• Durch die Ablösung der Overheadkostenpauschale der Sozialregion fallen in der Dienststelle 584 Vormundschafts- und Sozialamt Erträge in der Höhe von rund Fr. 600‘000.00 weg.
• Entlastend wirkt die Senkung des Gemeindebeitrags an die EL in der Höhe von rund Fr. 260‘000.00.
6 Verkehr
Hauptsächliche Veränderungen sind hier der Beitrag an den Kanton gemäss öVG, welcher um rund Fr. 111‘000 steigt, sowie die auf dem Niveau der Rechnung 2009 budgetierten Einnahmen der Parkplatzgebühren (Fr. -176‘000.00)
7 Umwelt und Raumordnung
Die Kostensteigerung kann durch die Stellenschaffung Leiter/in Stadtentwicklung und die doppelte Budgetierung der Stelle Leiter/in Stadtplanung erklärt werden.
8 Volkswirtschaft
Keine Bemerkungen.
9 Finanzen ohne Steuern
Durch den wiederum markanten Anstieg des Finanzausgleichsbeitrags um rund Fr. 400'000 und das hohe Investitionsvolumens lässt sich der Finanzaufwand nicht mehr weiter senken.
6. Begründungen zu den einzelnen Sacharten (Abweichungen zum Vorjahresbudget)
30 Personalaufwand
Der Personalaufwand steigt im Vergleich zum Vorjahresbudget um 4.3%. In diesem Betrag eingerechnet ist eine 0.7% Lohnanpassung für die Lehrkräfte (Beschluss Regierungsrat) und eine 0.7% Lohnanpassung für das Verwaltungs- und Betriebspersonal.
• Weitere Kostensteigerungen sind seitens der Verwaltung durch die generelle Lohnentwicklung und die Stellenschaffung Leiter/in Stadtentwicklung begründet.
• Seitens der Lehrkräfte ist insbesondere die Stellenausweitung bei der Primarschule und Heilpädagogischen Sonderschule für steigende Kosten verantwortlich (vgl. Kommentarseite Budget Laufende Rechnung).
31 Sachaufwand
Der Sachaufwand liegt um rund Fr. 80‘000.00 höher als im Finanz- und Investitionsplan, bzw. rund Fr. 750‘000.00 höher als im Budget 2010. Nebst erzielten Einsparungen insbesondere im Bereich Wasser. Energie. Heizmaterialien handelt es sich im Wesentlichen um Mehrkosten im Vergleich zum Budget 2010 (in Tausend Fr.) bei:
• 311 Anschaffungen + 107
Nachholbedarf bei diversen Positionen
• 314 baulicher Unterhalt + 155
Unterhalt bei diversen Positionen
• 318 Dienstleistungen Honorare + 251
- Schülertransporte SHK, HPSZ + 110
- Schulfest + 100
32 Passivzinsen
Obschon der Selbstfinanzierungsgrad nur bei 44.1% liegt, kann ausgehend vom aktuellen Finanzstatus damit gerechnet werden, dass der Investitionsbedarf ganz oder weitgehend aus vorhandenen Mitteln finanziert werden kann. Aufgrund der guten Rechnungsergebnisse konnten die Schulden rascher abgebaut werden.
33 Abschreibungen
Mit der Abschreibungsart nach HRM2 werden die gesetzlich vorgeschriebenen Minimalabschreibungen von 8 % des Verwaltungsvermögens übertroffen.
In der Sachart 33 sind weiter die Steuerabschreibungen und die Wertberichtigungen des Finanzvermögens enthalten. Weiter müssen zusätzliche Abschreibungen in der Höhe der Auflösung der Vorfinanzierung ERO in der Höhe von Fr. 5‘500‘000.00 gemacht werden.
35 Entschädigungen an Gemeinwesen 4’083
Beträge über Fr. 200‘000 sind nachfolgend aufgeführt (in Tausend Fr.):
Betriebskostenanteil Kläranlage 1'445
Beitrag an Steueramt SO für Steuerveranlagung 1‘100
Schulgelder für die Sonderschule inkl. HPS 636
Standortbeitrag für die Fachhochschule 380
36 Eigene Beiträge 24’386
Beträge über Fr. 200‘000 sind nachfolgend aufgeführt (in Tausend Fr.):
- davon an Kanton, unter anderem 11‘148
Gemeindebeitrag an die Ergänzungsleistungen 3‘931
Finanzausgleich 2‘682
Gemeindebeitrag an den öffentlichen Verkehr 2‘128
Schulgelder an Kanton (Mittelschulgesetz) 1‘201
Alimentenbevorschussung 340
Beitrag gemäss Suchthilfegesetz 289
- davon an Gemeinden, unter anderem 7‘003
Beitrag an Sozialregion 4‘339
Restkosten Sozialregion 1’503
Beitrag an Sozialadministration 958
- davon an gemeinwirtschaftliche Unternehmen, u.a. 2‘043
Sportpark Olten AG für Eissportbetrieb 750
Stadttheater Olten AG, netto 647
Beiträge für Kinder in Heimen 456
- davon an private Institutionen, unter anderem 3‘899
Spitex-Verein Olten 1‘165
Kinderkrippen 950
Verein Olten Tourismus 282
Verein offene Kinderarbeit (Robi-Spielplatz) 232
Dispositionskredit SR, ordentlich 220
38 Einlagen in Spezialfinanzierungen
Keine Bemerkungen
39 + 49 Interne Verrechnungen
Interne Verrechnungen sind Belastungen und Gutschriften zwischen verschiedenen Aufgabenbereichen (Funktionen). Dabei werden insbesondere Personal- und Sachaufwendungen, Zinsen wie auch Erträge zwischen den einzelnen Funktionen verrechnet mit dem Ziel, die betriebswirtschaftliche Aufgabenerfüllung je Aufgabenbereich beurteilen zu können.
40 Steuererträge
Für die Budgetierung wird einerseits das Steuerjahr 2008 mit einem recht hohen Veranlagungsstand als Basis angenommen und anderseits auf die Angaben der kantonalen Steuerverwaltung sowie auf die Prognosen zum Wirtschaftswachstum abgestützt. Die budgetierten Steuereinnahmen liegen insgesamt 1.5 Mio. Fr. über dem Budget 2010.
Festlegung der Steuerfüsse
§ 144 Gemeindegesetz besagt folgendes:
1 Im Voranschlag ist der Steuerfuss für das nächste Jahr festzusetzen.
2 Der Steuerfuss ist so zu bemessen, dass der voraussichtliche Steuerertrag mit dem übrigen Ertrag mittelfristig den Aufwand der laufenden Rechnung einschliesslich der notwendigen Abschreibungen finanziert.
Die Festlegung der Steuerfüsse ist somit abhängig von den mittelfristigen Planergebnissen und nicht vom Resultat eines Budgetjahres.
Durch die vom Volk beschlossene zeitliche Staffelung der Steuerentlastungen (Steuergesetzrevision) sind im Jahr 2012 weitere wiederkehrende Mindererträge von rund 2.3 Mio. Fr. zu erwarten.
41 Konzessionen
Keine Bemerkungen.
42 Vermögenserträge
Aufgrund des anhaltend tiefen Zinsniveaus liegen die erwarteten Vermögenserträge 2011 auf der Höhe des Budgetwertes 2010. Die gesteigerten Vermögenserträge stammen aus der Konzessionsabgabe der sbo.
43 Entgelte
Keine Bemerkungen.
45 Rückerstattungen von Gemeinwesen
Im Vergleich zum Vorjahr fallen die budgetierten Schulgelder von anderen Gemeinden etwas höher aus.
46 Beiträge für eigene Rechnung
Die höheren Kosten bei der Heilpädagogischen Sonderschule führen zu höheren Abgeltungen des Kantons. Für das Budgetresultat der Stadt Olten sind diese Positionen jedoch nicht erfolgswirksam.
7. Ergebnisse der Rechnungen mit Spezialfinanzierungen
141 Feuerwehr
Bei einem Aufwand von rund 1.6 Mio. Fr. und einem Ertrag von rund 1.14 Mio. Fr. schliesst das Budget 2011 mit einem Nettoaufwand von Fr. 464‘900 ab. Dieser Betrag liegt leicht tiefer als im Vorjahr und wird mit allgemeinen Steuermitteln finanziert.
201 und 228 Sonderschulbereich (Sprachheilklassen/Heilpädagogische Sonderschule)
Der Ausgleich der Betriebsrechnungen erfolgt mit einem Staatsbeitrag gemäss Volksschulgesetz.
711 Abwasserentsorgung
Im Bereich Abwasserentsorgung sind bei voller Selbstfinanzierung und einem Umsatz von 4.55 Millionen Franken Abschreibung von insgesamt 1.9 Mio. Fr. vorgesehen. Die Wiederbeschaffungswerte für die gemeindeeigenen Kanalisationen und Spezialbauwerke wurden vom Amt für Umwelt Kanton Solothurn auf 86,1 Millionen Franken berechnet. Der abzuschreibende Buchwert beträgt demgegenüber nur noch rund 3.4 Millionen Franken. Eine Überprüfung der Gebühren wird in Angriff genommen.
721 Abfallbeseitigung
Der Voranschlag rechnet mit einem Betriebsüberschuss und einer Einlage in die Spezialfinanzierung von Fr. 21‘000.
783 Konfiskatsammelstelle
Der Voranschlag rechnet mit einem Überschuss und einer Einlage in die Spezialfinanzierung von Fr. 1‘700.
8. Investitionsbudget
Das Gemeindeparlament nahm im September 2010 Kenntnis vom Finanz- und Investitionsplan 2011 – 2017. Das vorliegende Investitionsbudget 2011 stellt eine Weiterbearbeitung dieser Planungsgrundlage dar. Die Notwendigkeit der Investitionen bzw. der Kreditbedarf ist im Anhang zur Investitionsrechnung pro Objekt begründet.
Nebst dem Bedarf für den stetigen Werterhalt im Hoch- und Tiefbau sind folgende priorisierte Projekte im Voranschlag enthalten:
• Eissportanlage, Investitionsbeitrag 7.100 Mio. Fr.
• Bahnhof Ost 2.000 Mio. Fr.
• Attraktivierung Aareraum 0.500 Mio. Fr.
• Verkehrsprojekt Entlastung Region Olten (ERO) 4.680 Mio. Fr.
inkl. Flankierende Massnahmen
• Standortbeitrag für den Neubau der Fachhochschule Olten 1.500 Mio. Fr.
Weiter sind folgende Grossprojekte mit Jahrestranchen im Jahr 2011 von über Fr. 600'000 enthalten:
• Frohheim: Sek I Reform, Werkraumpavillion 3.210 Mio. Fr.
• Kleinholz, Erschliessung 1. Etappe, Kanalisation/Strasse 2.250 Mio. Fr.
• Parkleitsystem 2.000 Mio. Fr.
• Säli: Sanierung Fassade 2.000 Mio. Fr.
• Säli: Asbestsanierung Trakt I 1.000 Mio. Fr.
• Rankwogbrücke, Instandstellung 1.000 Mio. Fr.
• Erschliessung Olten Süd-West 1.000 Mio. Fr.
• Hochwasserschutz Kanal im Hasli 0.960 Mio. Fr.
• Altlastensanierung Kleinholz 0.800 Mio. Fr.
Die Bruttoinvestitionen teilen sich auf folgende Aufgabenbereiche auf:
Die Investitionen für den Werterhalt können vollständig aus eigenen Mitteln aus der Laufenden Rechnung finanziert werden und die restlichen Projekte durch vorhandenes Eigenkapital gedeckt werden. Das Nettovermögen sinkt dadurch auf Basis der Rechnung 2009 und Budget 2011 auf rund Fr. 860 pro Kopf (Rechnung 2009 = Fr. 2‘095).
9. Interpretation und Anmerkungen zu relevanten Kennzahlen
Selbstfinanzierungsgrad
allgemein
unter 70 % grosse Neuverschuldung
70 – 100 % verantwortbare Neuverschuldung
Der Selbstfinanzierungsgrad eines Jahres ist nur bedingt aussagefähig, da er vom Investitionsvolumen stark abhängig ist und deshalb von Jahr zu Jahr grossen Schwankungen unterworfen sein kann. Die Beurteilung über eine längere Planperiode hat die grössere Aussagekraft. Zudem muss die Nutzungsdauer einer grösseren Investition in die Finanzüberlegungen miteinbezogen werden (Nachhaltigkeit der Investition).
Nettoschuld pro Einwohner
Die Beurteilung dieser Kennzahl ist im neuen Rechnungsmodell wie folgt definiert:
bis 1'000 Fr. geringe Verschuldung
1'001 – 2'500 Fr. mittlere Verschuldung
2'501 – 5'000 Fr. hohe Verschuldung
> 5'000 Fr. sehr hohe Verschuldung
Aufgrund der aktuellen Finanzkraft und den festgelegten Finanzzielen mussten bereits im Rahmen des Finanzplans Prioritäten gesetzt werden.
Der im Finanzplan 2011 – 2017 aufgezeigte Abbau des Nettovermögens bis zu einer Nettoschuld von Fr. 2‘789 pro Einwohner per Ende der Planperiode zeigt die Notwendigkeit einer langfristig ausgelegten, nachhaltigen Finanzplanung.
10. Zusammenfassung
Der Voranschlag 2011 wurde basierend auf den Budgetvorgaben und dem Finanzleitbild erstellt.
Gerade in der aktuellen Situation wird die Notwendigkeit einer seriösen und nachhaltigen Finanzplanung sicht- und spürbar.
Die hohe Investitionstätigkeit in der Planperiode des Finanzplans zeigt mit ihren Auswirkungen auf den Selbstfinanzierungsgrad und damit auf die Verschuldung mit aller Deutlichkeit die finanziellen Grenzen für den Haushalt der Stadt Olten und die damit verbundene Notwendigkeit der massvollen Prioritätensetzung,
Mögliche Veränderungen in der Wirtschaftslage und bei den Steuereinnahmen verlangen eine periodische und kritische Überprüfung der mittelfristigen Planung.
Nach Abschluss der Grossprojekte ist die Investitionstätigkeit auf ein langfristig finanzierbares Niveau zu bringen.
Beschluss:
I.
1. Der Voranschlag 2009 der Laufenden Rechnung mit einem Mehrertrag von Fr. 770‘500 wird genehmigt.
2. Die Investitionsrechnung der Allgemeinen Verwaltung und der Spezialfinanzierung mit Nettoinvestitionen von Fr. 33‘570‘000 wird genehmigt.
3. Die Feuerwehrersatzabgabe wird unverändert auf 9% der einfachen Staatssteuer festgelegt (Minimum Fr. 20.00, Maximum Fr. 400.00).
4. Der Steuerfuss für die natürlichen Personen wird unverändert auf 100% der einfachen Staatssteuertarife festgelegt.
5. Der Steuerfuss für die juristischen Personen wird unverändert auf 100% der einfachen Staatssteuertarife festgelegt.
6. Das Budget der Regionalen Zivilschutzorganisation (RZSO) mit einem Aufwand und Ertrag von Fr. 593‘000 wird genehmigt.
7. Das Budget des Regionalen Führungsstab Bevölkerungsschutz (RFSB) mit einem Aufwand und Ertrag von Fr. 52‘900 wird genehmigt.
8. Das Budget der Sozialregion Olten mit einem Aufwand und Ertrag von Fr. 27‘685‘700 wird genehmigt.
9. Der Stadtrat wird ermächtigt, zur Deckung des gesamten neuen Fremdkapitalbedarfs (ohne Refinanzierungen, inkl. Kapitalvermittlungen sbo, Pensionskasse) maximal 10 Millionen Franken aufzunehmen.
II.
Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
4600 Olten, 04. Oktober 2010