- Ausgangslage
Der Gestaltungsplan Olten SüdWest wurde vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 2010/588 am 30. März 2010 genehmigt. Unter § 3 der zugehörigen Sonderbauvorschriften ist festgelegt, dass ein beratendes Gremium, die sogenannte Gestaltungskommission, für die Qualitätssicherung der Entwicklung im Gebiet Olten SüdWest eingesetzt werden soll. Gemäss separater Vereinbarung vom 12.01.2010 zwischen der Stadt Olten und dem Grundeigentümer muss sie sämtliche massgebenden Bauvorhaben im Gestaltungsplanperimeter prüfen und zuhanden der Baukommission der Stadt Olten beraten. Dabei orientiert sie sich insbesondere am in den Sonderbauvorschriften integrierten Leitbild. Zudem setzt sie im Auftrag der Grundeigentümerschaft und der Stadt Olten das Mobilitätskonzept um, beurteilt jährlich die Mobilität und schlägt Massnahmen in einem Bericht an die Beteiligten vor.
Die Gestaltungskommission soll sich als unabhängiges Fachgremium aus 3 (5) Mitgliedern zusammensetzen, welche die massgebenden Disziplinen aus Städtebau und Architektur, Raum- und Verkehrsplanung, Umwelt und Ökologie sowie Ökonomie abdecken. Gemäss weiteren Bestimmungen werden die Mitglieder auf Vorschlag eines vorberatenden Gremiums durch den Stadtrat für jeweils vier Jahre gewählt.
Das vorberatende Gremium setzt sich aus einem Vertreter der Grundeigentümerschaft, dem Präsidenten der Baukommission der Stadt Olten, dem Leiter Stadtplanung der Stadt Olten sowie dem zuständigen Kreisplaner zusammen. Die Mitglieder nehmen in der Gestaltungskommission ebenfalls Einsitz, haben aber allerdings nur beratende Stimme, also kein Stimmrecht.
Am Donnerstag, 23. September 2010 hat sich das vorberatende Gremium, bestehend aus Herrn Leopold Bachmann (Vertreter der Grundeigentümerschaft), Rolf Furrer (Präsident der Baukommission) und Aldo Stoppa (Vertreter des Leiters Stadtplanung) zur Ausarbeitung der personellen Zusammensetzung der Gestaltungskommission zuhanden des Stadtrates eingefunden. Der Vertreter des Kantons, Herr Rudolf Bieri, bzw. seine Stellvertretung, Herr Markus Schmid, konnten ferienhalber bzw. aus zeitlichen Gründen nicht an der Besprechung teilnehmen.
Der Kreis möglicher Mitglieder der Gestaltungskommission wurde vorgängig von der Grundeigentümerschaft sowie der Stadtplanung Olten vorgeschlagen und allen Mitgliedern des vorberatenden Gremiums bekannt gegeben sowie von diesen vorbehaltlos akzeptiert.
2. Wahlvorschlag
Aufgrund ihres Fachwissens und Leistungsausweises, wie auch den Erfahrungen in entsprechenden Planungsfragen und Lösungsfindungen, werden folgende Experten dem Stadtrat zur Wahl in die Gestaltungskommission Olten SüdWest vorgeschlagen:
Für Städtebau, Architektur und Raumplanung
- Prof. Dr. Michael Koch, Dipl.-Ing. Architekt, Dr. sc. techn. ETHZ Mitglied SIA/FSU/Architektenkammer Hamburg, Büro yellowz urbanism architecture, Berlin (1. Preis städtebaulicher Wettbewerb Olten SüdWest)
- Peter Meyer, Dipl.-Ing. Architekt BDA, Mitglied deutsche Akademie für Städtebau, Architekturbüro MGHS, Berlin
- Prof. Dr. Carl Fingerhuth, Dipl. Arch ETH/SIA/BSA/BDA/FSU, Zürich
Für Verkehr
4. Peter Gruber, Dipl. Ing. ETH/SIA, IUB Ingenieur-Unternehmung AG, Olten
Für Umwelt und Ökologie
5. Martin Kaeslin, Landschaftsarchitekt HTL, Raumplaner NDS/HTL, Metron Landschaft AG, Brugg
Für Bauökonomie
6. Dr. Hans Naef, GSP Gesellschaft für Standort- Analysen & Planungen AG, Zürich
Wie bereits erwähnt, soll sich die Gestaltungskommission gemäss den Sonderbauvorschriften aus 3 (5) Mitgliedern zusammensetzen, welche die massgebenden Disziplinen Städtebau und Architektur, Raum- und Verkehrsplanung, Umwelt und Ökologie sowie Ökonomie abdecken. Das vorberatende Gremium empfiehlt in seinem Vorschlag mehr Mitglieder in die Gestaltungskommission zu wählen, als in den Sonderbauvorschriften aufgeführt sind. Der Grund liegt darin, dass
- nicht drei Experten gefunden werden konnten, welche die 5 massgebenden und zu berücksichtigenden Disziplinen (Städtebau und Architektur, Raumplanung, Verkehrsplanung, Umwelt und Ökologie, Ökonomie) unter sich vollständig vereinigen konnten
- in den Sonderbauvorschriften im Rahmen des Leitbildes und des Mobilitätkonzeptes klare Vorstellungen bzw. Rahmenbedingungen zu den Fragen von Verkehr und Landschaft aufgeführt worden sind, welche fachgerecht und im Kontext der Disziplinen Architektur und Städtebau umzusetzen sind. Für die Bereiche Architektur und Städtebau sowie der damit verbundenen Nutzungsfragen war dies nur bedingt bzw. rudimentär möglich bzw. sinnvoll. Demnach wird sich die Kommission natürlich nicht nur, aber mehrheitlich mit den entsprechenden Fragen zu befassen haben. Unter Berücksichtigung der Planungskomplexität und der Wichtigkeit für die Entwicklung der Stadt Olten sollen entsprechende Entscheide bzw. Empfehlungen gut bzw. möglichst breit abgestützt sein und nicht nur von der Meinung eines einzigen, wenn auch hoch qualifizierten, Experten abhängig sein. Aus diesen Gründen ist die vorgeschlagene Zusammensetzung der Gestaltungskommission richtig.
Die Kommission konstituiert sich im Rahmen ihrer ersten Sitzung selbst.
3. Kosten
Gemäss Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) beträgt der maximale Stundenansatz für die Honorierung von Experten nach Zeitaufwand Fr. 210.00 respektive Fr. 1‘200.00 (Halb-Tagesansatz) und Fr. 2‘000.00 (Tagessatz), alle exkl. Spesen und MwSt.
Für die Gestaltungskommission beträgt das Kostendach pro Person und Sitzungstag maximal Fr. 2‘000.00, hier jedoch inkl. aller Nebenkosten und MwSt. Die anfallenden Kosten werden je zur Hälfte von der Stadt Olten und der Grundeigentümerschaft getragen. Dazu wurde eine Vereinbarung mit der Grundeigentümerschaft unterzeichnet. Die entsprechende Rechnungsstellung erfolgt jeweils per Ende Jahr.
Es ist vorgesehen, dass ein Mitglied der Gestaltungskommission (Fachrichtung Architektur / Städtebau / Raumplanung) zusammen mit den nicht stimmberechtigten Mitgliedern auch die Geschäfte der Kommissionssitzungen vorbereiten soll. Soweit möglich wird es von der Verwaltung administrativ unterstützt. Für die Sitzungsvorbereitungen wird jeweils ein Honorar von max. Fr. 1‘000.00 inkl. aller Nebenkosten und MwSt. ausbezahlt.
Dem Präsidenten der Baukommission wird die übliche Kommissionsentschädigung ausbezahlt. Dabei wird davon ausgegangen, dass er bei längeren Sitzungen nicht über die gesamte Zeitdauer anwesend sein muss. Die übrigen nicht stimmberechtigten Mitglieder nehmen entweder als Vertreter eines Amtes oder der Grundeigentümerschaft an den Sitzungen teil und erhalten keine Kommissionsentschädigung.
Für das Jahr 2010 sind in der laufenden Rechnung, Drittaufträge, Kto. Nr. 790.318.01, bereits Fr. 50‘000.00 für die Kosten der Gestaltungskommission bewilligt. Dieser Betrag wird aufgrund der noch zu machenden Erfahrungen jährlich vorgesehen bzw. angepasst.
4. Amtsdauer
Gemäss § 3 der Sonderbauvorschriften des Gestaltungsplanes Olten SüdWest wählt der Stadtrat die Mitglieder der Gestaltungskommission für jeweils 4 Jahre. In einem ersten Schritt will der Stadtrat sich aber innerhalb eines Jahres über die gute Zusammenarbeit der Mitglieder überzeugen können und wählt diese vorerst für die Dauer eines Jahres, d.h. bis zum 31.12.2011. Die Wiederwahl oder allfällige Neuwahlen haben deshalb auf den 1.01.2012 zu erfolgen.
Die Stabsstellen wurden in die Ausarbeitung dieser Vorlage einbezogen.
Beschluss:
- In die Gestaltungskommission Olten SüdWest werden als Mitglieder gewählt:
Herr Prof. Dr. Carl Fingerhuth, Zürich
Herr Peter Gruber, Olten
Herr Martin Kaeslin, Brugg
Herr Prof. Dr. Michael Koch, Berlin
Herr Peter Meyer, Berlin
Herr Dr. Hans Naef, Zürich
2. Die Amtsdauer endet am 31.12.2011. Wiederwahlen bzw. Neuwahlen erfolgen gemäss Sonderbauvorschriften des Gestaltungsplanes Olten SüdWest auf Antrag des vorberatenden Gremiums durch den Stadtrat auf den 01.01.2012.
3. Die Vereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Olten und der Terrana AG Rüschlikon, betreffend Kostenbeteiligung an der Gestaltungskommisson für die Qualitätssicherung der Entwicklung des Gebietes Olten SüdWest wird genehmigt.
4. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.