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Stadtrat gegen Verkehrsbefreiung à la Volksinitiative
In seinem Antrag hält der Stadtrat fest, dass er die Volksinitiative zusammen mit anderen Vorstössen zum Thema Innenstadt dem Parlament vorlege; bevor ein definitiver Entscheid über die Volksinitiative im Februar durch das Volk gefällt sein werde, könne seiner Ansicht nach aber nicht an eine Umsetzung der verschiedenen Anliegen gedacht werden.
Was die Innenstadt angeht, geht der Stadtrat davon aus, dass das Volk an der Abstimmung vom Juni 2010 mehrheitlich nein zum Parkhaus unter dem Munzingerplatz und zum vorgesehenen, aufwändigen Umgestaltungskonzept der Innenstadt sowie zur Kombination dieser beiden Elemente sagte. Nicht bestritten waren in den Augen des Stadtrates eine Neuorganisation der Verkehrsflüsse im Zusammenhang mit der Eröffnung der Entlastung Region Olten (ERO) und die Einführung einer Temporeduktion, Tempo 20 (Begegnungszone) oder allenfalls Tempo 30.
Kirchgasse nicht vor ERO-Eröffnung schliessen
Eine Schliessung der Kirchgasse vor der Eröffnung der ERO kommt für den Stadtrat hingegen nicht in Frage, weil in diesem Falle die angrenzenden Strassen das neue Verkehrsaufkommen nicht verkraften könnten: Einerseits sind die übrigen Gemeindestrassen innerhalb der Bau- und Nutzungsstruktur der Innenstadt laut Stadtrat dafür nicht geeignet und würden – wie zum Beispiel die Konradstrasse mit angrenzendem Primarschulhaus – über das erträgliche Mass hinaus belastet. Anderseits ist die heutige Kantonsstrasse bekanntlich mehr als genug belastet und verträgt keinen wesentlichen Mehrverkehr mehr. Die Kirchgasse soll hingegen als erster Schritt eines Konzeptes auf der Basis der oben genannten Annahmen auf den Eröffnungstermin im Jahr 2013 hin gesperrt und umgestaltet werden; die weiteren Strassen sollen anschliessend schrittweise nach Massgabe der anfallenden Strassen- und Kanalisationssanierungen erneuert werden.
Diesen Zielsetzungen entspreche die Volksinitiative «Verkehrsfreie Innenstadt Olten» nicht, betont der Stadtrat. Ein Verbot für den motorisierten Individualverkehr im beantragten Ausmass entspreche nicht einer Notwendigkeit in der Stadt Olten. Ein Verweilen und Flanieren sei auf eine Kernzone im Umfeld der Kirchgasse zu beschränken, die in dieser Grösse auch mit kulturellen und anderen Angeboten «bewirtschaftet» werden könne; in den übrigen Strassen im genannten Perimeter genüge die Einführung der Begegnungszone mit Tempo 20 oder allenfalls von Tempo 30. Sollte sich in späteren Jahren ein grösserer Bedarf an vom motorisierten Individualverkehr befreiter Fläche herausstellen, könnte einem solchen Bedarf im Falle eines politischen Konsenses jederzeit entsprochen werden.
Der Stadtrat hält zudem fest, die geforderte Verkehrsbefreiung würde auch ein Wegfallen der oberirdischen Parkplätze – praktisch im Umfang der vom Volk abgelehnten Vorlage (rund 230 Parkplätze) – in den erwähnten Strassenzügen bedeuten, da diese Parkplätze faktisch gar nicht mehr erreicht werden könnten. Der Wegfall von Parkplätzen ohne Ersatz würde zudem zusammen mit einem Fahrverbot in der Innenstadt die Existenz des lokalen Gewerbes bedrohen, das auch einen wesentlichen Beitrag zum lebendigen Olten leiste und entsprechende Unterstützung verdiene.
Volksmotion als Postulat
Was die Volksmotion „Kronenplatz Olten“ angeht, die innerhalb von neun Monaten nach der Ablehnung der Innenstadt-Abstimmung vom vergangenen Juni die Ausarbeitung und auch die Bewilligung eines Vorschlags mit der Kirchgasse als hauptsächlichem Umgestaltungsraum verlangte, betont der Stadtrat, da es um Fragen der Ortsplanung gehe und der Stadtrat von Gesetzes wegen Planungsbehörde sei, könne der Vorstoss nur als Postulat behandelt werden. Angesichts der vorentscheidenden Abstimmung über die Volksinitiative im kommenden Februar sei die Zeitvorgabe des Vorstosses nicht realistisch. Der Stadtrat beabsichtige indessen, die aktuelle Situation in der Innenstadt mit entsprechenden Massnahmen möglichst rasch und spürbar zu verbessern; dabei sei ein pragmatisches Vorgehen zu wählen, das sich auf kleinere Schritte bzw. Etappen und auf Erfahrungen abstütze und rasche Ergebnisse zulasse. Die Motion solle in diesem Sinne zur Prüfung des Anliegens als Postulat überwiesen werden.