Inhalt
Werkhof, Festmaterialmiete Kunstmarkt/Kostenerlass
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 11. Oktober 2010
- Beschreibung
- Ausgangslage
Am 10./11. September 2010 fand auf der Alten Brücke der traditionelle Kunstmarkt statt. Gestützt auf die eingegangene Bestellung wurden durch den Werkhof 16 Marktstände, 48 Einzeltische sowie 3 Abfallfässer geliefert und aufgestellt. Die Mietkosten dafür betragen:
Materialmiete total Fr. 1'214.00
Total Fr. 1'214.00
Die Organisatoren Kunstmarkt „Auf der Alten Brücke" stellten am 28.09.2010 das Gesuch um Erlass dieser Kosten.
Stellungnahme zum Gesuch
Die Baudirektion befürwortet den Erlass der verrechneten Kosten in Höhe von Fr. 1'214.00.
Zuständigkeit
Gemäss Gebührenordnung der Stadt Olten § 13 Abs. 2 ist für Erlasse über Fr. 1'000.00 der Stadtrat zuständig.
2. Für gemeinnützige oder im öffentlichen Interesse wirkende Organisationen kann das zuständige Ressort bis Fr. 1'000.00 die Gebühr herabsetzen oder erlassen. Bei Beträgen über Fr. 1'000.00 entscheidet der Stadtrat auf Antrag des Ressorts über die Herabsetzung oder den Erlass der Gebühr.
3. Wird eine Gebühr ganz oder teilweise erlassen, ist der erlassene Rechnungsbetrag einem Aufwandkonto zu belasten.
Beschluss:
1. Die Mietkosten für den Kunstmarkt 2010 in Höhe von Fr. 1'214.00 werden erlassen und dem Konto 012.365 (Dispositionskredit Stadtrat) belastet.
2. Die Baudirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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