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Auch Olten stimmt neuer Polizeivereinbarung zu
Einvernehmliche Lösung
Im Jahr 2006 wurden im Kantonsrat sowohl eine Interpellation als auch ein Auftrag mit dem Ziel eingereicht, eine Einheitspolizei zu schaffen. Die politische und die operative Führung des Kantons haben die Schaffung einer Einheitspolizei grundsätzlich unterstützt. Allerdings haben sie sich jeweils klar für den Verhandlungsweg ausgesprochen, da es ihnen nicht opportun erschien, eine Vereinheitlichung der vier Polizeikorps einseitig, ohne Einbezug der betroffenen Städte, durch eine entsprechende Gesetzesänderung gleichsam zu verordnen. Die Verantwortlichen der Städte waren jederzeit der Meinung, dass sie ihre eigenen Stadtpolizeien behalten und teilweise sogar ausbauen wollen.
Angeregt durch die erwähnten Vorstösse haben die politischen Verantwortlichen der Städte und des Kantons Solothurn Verhandlungen aufgenommen. Ausserdem wurde 2007 ein externer Experte mit der Analyse der Sicherheitsstruktur im Kanton Solothurn beauftragt. Im Laufe der Verhandlungen zeigte sich, dass die Schaffung einer Einheitspolizei derzeit einzig gegen den Willen der drei Städte durchzusetzen wäre. Deshalb wurde entschieden, ein neues Zusammenarbeitsmodell zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeikorps zu erarbeiten. Insbesondere die Abläufe derjenigen polizeilichen Tätigkeiten, welche direkte Auswirkungen auf die kontaktsuchende Bevölkerung haben, sollten durch eine engere und effizienter ausgestaltete Zusammenarbeit zwischen den Korps verbessert werden. Im Laufe der Verhandlungen konzentrierten sich die Gesprächspartner deshalb auf zwei polizeiliche Abläufe des neu zu schaffenden Zusammenarbeitsmodells: die lokale Sicherheit und die Notfallintervention.
Akzent auf lokaler Sicherheit
Für die lokale Sicherheit, welche spürbarer werden soll, sind auf Stadtgebiet grundsätzlich die Stadtpolizeien zuständig. Zur lokalen Sicherheit gehört die präventive und proaktive bürgernahe Polizeiarbeit. Ebenfalls dazu gehört die Bekämpfung der sogenannten niederschwelligen Kriminalität. Die Stadtpolizeien erhalten zusätzliche gerichtspolizeiliche Aufgaben, sofern es sich um Delikte handelt, welche ausschliesslich einen lokalen Bezug aufweisen. Nicht mehr die abstrakte Zuteilung als Übertretung oder Vergehen soll darüber entscheiden, ob die Stadtpolizei für die Strafverfolgung zuständig ist, sondern die näheren Umstände der Tatbegehung. Die Erweiterung der Kompetenzen ist nicht nur im Interesse der betroffenen städtischen Bevölkerung, sondern auch der Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen, welche damit ein anspruchsvolleres und interessanteres Aufgabengebiet erhalten.
Die Notfallintervention umfasst die rasche professionelle und rund um die Uhr zu gewährleistende Intervention durch eine Polizeipatrouille bei unmittelbarer Bedrohung von Leib und Leben, Eigentum und anderen wichtigen Rechtsgütern. Sie hat im ganzen Kanton nach einheitlichen Weisungen der Polizei Kanton Solothurn zu erfolgen. Die gemischten Patrouillen bleiben erhalten, sind jedoch unter der Führung der Polizei Kanton Solothurn im Einsatz. Primär und schwergewichtig ist das Stadtgebiet ihr Einsatzraum. In Ausnahmesituationen sind sie bei Bedarf auch überregional einzusetzen. Einsatz- und Führungsverantwortung liegen bei der Polizei Kanton Solothurn.
Überprüfung im Jahr 2012
Zentrale Elemente des neuen Zusammenarbeitsmodells bilden ferner die Konzentration auf eine einheitliche Notfallnummer 117, die Schaffung gemeinsamer, bürgerfreundlicher Schalter und der Zugriff der Stadtpolizeikorps auf die polizeilichen Informationssysteme der Polizei Kanton Solothurn. Durch die Vereinheitlichung der polizeilichen Informationssysteme wurden auch die Arbeitsabläufe harmonisiert und optimiert. Die administrativen Prozesse wurden einfacher und der Informationsaustausch vereinfacht. Punkto gemeinsamer Schalter und Umschaltung der Einsatzzentrale hat sich die Stadt Olten eine Übergangsfrist ausbedungen. Das neue Modell wird 2012 einer Evaluation unterzogen.