Inhalt
Direktion Bildung und Sport/Nachtragskredite
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 13. September 2010
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Im Laufe des Jahres 2009 entschied sich die Direktion Bildung und Sport nach dem Prinzip von „Zero based budgeting“ zu budgetieren. Dies wurde im Budget 2010 entsprechend umgesetzt. Dies bedeutete, dass nur Aufwendungen budgetiert wurden, welche bereits Mitte 2009 vorhersehbar waren. Es ging dabei darum transparent vorzugehen. Dieses Vorgehen wurde allseits, insbesondere von der GPK, geschätzt.
Gleichzeitig wurden die Kontenstrukturen sowie der Budgetierungsprozess den Gegebenheiten der geleiteten Schulen angepasst. Dies bedeutete, dass die Schulleitungen vermehrt Verantwortung bei der Budgetierung sowie bei der Budgetkontrolle übernehmen mussten.
Diese Umstellungen führten dazu, dass im Budget 2010 die nachfolgenden Beträge nicht berücksichtigt wurden:
a) Zu Gunsten des Kontos 210.310.01: Fr. 5‘600.- (4‘300+1‘300)
b) Zu Gunsten des Kontos 210.317.01: Fr. 10‘000.- (2‘500+2‘500+2‘000+3‘000)
c) Zu Gunsten des Kontos 214.309.01: Fr. 2‘500.-
d) Zu Gunsten des Kontos 217.318.01: Fr. 4‘000.-
e) Zu Gunsten des Kontos 219.300.01: Fr. 2‘500.-
f) Zu Gunsten des Kontos 295.317.01: Fr. 16‘700.- (9‘500+2‘200+5‘000)
g) Zu Gunsten des Kontos 298.318.01: Fr. 3‘800.-
h) Zu Gunsten des Kontos 340.365.01: Fr. 8‘300.-
i) Zu Gunsten des Kontos 350.365.01: Fr. 1‘900.-
Insgesamt sind Nachtragskredite in der Höhe von Fr. 55‘300.- notwendig.
3. Stellungnahme Querdienstleister: Personaldienst, Rechtsdienst, Finanzverwaltung und Finanzcontrolling
Die Querdienstleister waren bei der Entstehung des Berichts und Antrages einbezogen. Sie unterstützen das vorgeschlagene Vorgehen.
Beschluss:
1. Es werden folgende Nachtragskredite genehmigt:
a) Zu Gunsten des Kontos 210.310.01: Fr. 5‘600.- (4‘300+1‘300)
b) Zu Gunsten des Kontos 210.317.01: Fr. 10‘000.- (2‘500+2‘500+2‘000+3‘000)
c) Zu Gunsten des Kontos 214.309.01: Fr. 2‘500.-
d) Zu Gunsten des Kontos 217.318.01: Fr. 4‘000.-
e) Zu Gunsten des Kontos 219.300.01: Fr. 2‘500.-
f) Zu Gunsten des Kontos 295.317.01: Fr. 16‘700.- (9‘500+2‘200+5‘000)
g) Zu Gunsten des Kontos 298.318.01: Fr. 3‘800.-
h) Zu Gunsten des Kontos 340.365.01: Fr. 8‘300.-
i) Zu Gunsten des Kontos 350.365.01: Fr. 1‘900.-
2. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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