Inhalt
2. Taxikonzession A/Erteilung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 13. September 2010
- Beschreibung
- Ausgangslage
Mit Schreiben vom 24. Juni 2010 ersucht Herr Soland Kurt, Rebbergstrasse 61 in 4632 Trimbach um die Erteilung einer 2. Taxikonzession A. Herr Soland besitzt seit dem Januar 2003 eine Taxikonzession A. Seit diesem Zeitpunkt fährt er Taxi als Einzelfahrer für seine Firma ABC-Taxi. Der Antragsteller beabsichtigt sein gut laufendes Geschäft zu erweitern und einen Angestellten für ein 2. Fahrzeug anzustellen.
Herr Soland gilt als ruhiger Taxifahrer. Reklamationen oder Beschwerden von Fahrgästen bzw. anderen Taxifahrern gingen bei der Stadtpolizei zu keinem Zeitpunkt ein. Im Schweizerischen Strafregister ist Herr Soland nicht verzeichnet, was positiv zu werten ist. Unverändert wohnt Herr Soland seit Geburt an in Trimbach.
Erwägungen
Laut der Taxiverordnung vom 20. März 1997 (SRO 214) liegt die Erteilung einer Taxikonzession in der Zuständigkeit des Stadtrates von Olten. Gemäss Art. 4 der Taxiverordnung dürfen Konzessionen nur an Personen erteilt werden, die handlungsfähig sind, einen guten Leumund besitzen und für eine einwandfreie Geschäftsführung Gewähr bieten. Gemäss den Unterlagen und den Abklärungen des Taxichefs werden diese Voraussetzungen bei Herrn Soland Kurt positiv beurteilt. Straf- und Betreibungsregisterauszüge sowie der Leumund des Gesuchstellers sind einwandfrei. Die Anzahl der Taxi A-Konzessionen würde auf deren 35 erhöht. Gründe, die gegen eine Erteilung in Betracht gezogen werden könnten, existieren nicht.
Der Rechtskonsulent wurde mit einbezogen und das Gesuch mit ihm besprochen.
Beschluss:
1. Der Stadtrat entspricht dem Gesuch von Herrn Soland Kurt, Rebbergstrasse 61 in 4632 Trimbach und erteilt die beantragte Taxikonzession A.
2. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Entscheid kann schriftlich und begründet innert 10 Tagen ab Erhalt Beschwerde an das Departement des Innern erhoben werden.
Zugehörige Objekte
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