Anita Huber und Felix Wettstein (Fraktion Grüne) und Mitunterzeichnende haben am 17. Dezember 2009 eine Motion mit folgendem Wortlaut eingereicht.
«Durchgangsverkehr im Säliquartier stoppen
Der Stadtrat wird beauftragt, dem Parlament einen Massnahmenplan vorzulegen, wie der quartierfremde Durchgangsverkehr zwischen Sälistrasse und Wilerweg bzw. in umgekehrter Richtung ferngehalten wird. Er wird beauftragt, zusammen mit den erforderlichen baulichen und/oder verkehrstechnischen Massnahmen einen Finanzplan und einen Zeitplan der Realisierung vorzulegen.
Begründung:
Im Säliquartier würde heute im Bereich der Tempo 30-Zone eigentlich ein Fahrverbot für jene Motorfahrzeuge gelten, die keine Berechtigung als Zubringer haben. Das Fahrverbot wird jedoch von vielen Autofahrenden missachtet. Unberechtigte fahren von der Sälistrasse quer durch das Wohnquartier bis zum Wilerweg oder weiter bis zur Aarauerstrasse, ebenso in umgekehrter Richtung. Weiter gibt es unbefugte Fahrten durch das Wohnquartier zum Sälipark. Wenn die ERO eröffnet wird, wird sich das Problem nochmals deutlich verschärfen, da die Umfahrungsstrasse beim Sälikreisel endet.
Es hat sich gezeigt, dass es bislang unmöglich ist, mit polizeilichen Kontrollen die unbefugten Durchfahrten zu verhindern. Deshalb müssen anderweitige geeignete Massnahmen ergriffen werden, die ein Umfahren des Postplatzes verunmöglichen. In Frage kommen bauliche und verkehrstechnische Massnahmen mit vorgegebenen Fahrrichtungen und Abbiegemöglichkeiten, die zwar die gesamte Feinerschliessung des Quartiers zulassen, aber eine vollständige Durchquerung zwischen der Sälistrasse und dem Wilerweg verhindern. Diese Massnahmen müssen selbstverständlich so ausgestaltet werden, dass Notfallfahrzeuge zirkulieren können.»
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Stadtrat Martin Wey beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Formelles
Der vorliegende Vorstoss kann nur als Postulat behandelt werden. Motionen sind nur für Bereiche zulässig, in denen die Entscheidbefugnis ausdrücklich beim Parlament liegt. Hat in einem Bereich die Exekutive die abschliessende Kompetenz, können dazu keine Motionen eingereicht werden. Diese inhaltliche Beschränkung der zulässigen Gegenstände einer Motion folgt aus dem Prinzip der Gewaltenteilung. Die aufgeworfenen Punkte beschlagen ortsplanerische Bereiche. Nach § 9 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes ist die Ortsplanung (umfassend etwa die Gestaltung der Siedlungs- und Erschliessungsstrukturen der Stadt) Aufgabe der Einwohnergemeinde. Planungsbehörde ist von Gesetzes wegen der Stadtrat.
Zum Inhalt
Zur Beantwortung des Vorstosses ist ein kurzer geschichtlicher Abriss notwendig, da bereits vor mehreren Jahren geprüft wurde, wie der quartierfremde Verkehr im Säli-, Fustlig- und Wilerfeldquartier eingedämmt bzw. eliminiert werden kann und sich die Rahmen-bedingungen dafür bis heute nicht verändert haben:
Der Stadtrat hat bereits 1996 Abklärungen zur Einschränkung des Flucht- bzw. des quartierfremden Verkehrs im Säli-, Fustlig- und Wilerfeldquartier veranlasst. Dabei ging er ebenfalls davon aus, dass mit der Eröffnung der Entlastungsstrasse Region Olten (ERO) dieser Verkehr die Quartiere vermehrt belasten würde. Der Auftrag beinhaltete die Erarbeitung von Strategien, mit welchen folgende Zielsetzungen erreicht werden können:
- Eindämmung oder Verhinderung des Fluchtverkehrs
- Optimale Erschliessung des Quartiers für den legitimierten Verkehr
- Erhaltung oder Förderung der städtebaulichen Qualitäten des Strassenraumes
Auf Grund der erarbeiteten Konzeptstrategien wurde klar, dass nur mit einer einzigen Massnahme der Schleichverkehr wirkungsvoll eliminiert werden kann, nämlich mit einer sogenannten Verkehrsscheide an der Engelbergstrasse. Diese trennt das Strassennetz der Quartiere konsequent in zwei Teile. Die Durchlässigkeit würde dabei nur noch für den Fussgänger- und Zweiradverkehr sowie für den öffentlichen Verkehr erhalten. Alle übrigen bzw. anderen Strategien verlangen als begleitende Massnahme die konsequente Überwachung durch die Polizei.
Im Jahre 2004 wurde in den besagten Quartieren die Zufahrtsbeschränkung im Rahmen eines 1½ jährigen Versuches geprüft, wobei der Wilerweg (Kantonsstrasse) das Strassennetz in zwei Zonen teilte. Diese durften auch von den entsprechenden Quartierbewohner/-innen nicht gegenseitig durchfahren werden. Am 8. Dezember 2005 überwies anschliessend das Gemeindeparlament ein Postulat, welches zwar die Beibehaltung der Zufahrtsbeschränkung und gleichzeitig aber die Aufhebung der «Verkehrsscheide» zu Gunsten der Quartierbewohner/-innen empfahl. Das Postulat wurde mit 41:2 Stimmen überwiesen.
Im Rahmen einer im Jahre 2005 erfolgten Meinungsumfrage in der Quartierbevölkerung hat der Stadtrat zudem auch feststellen können, dass eine Mehrheit der sich als Einheit verstehenden Quartierbevölkerung zwar die Zufahrtsbeschränkung für das gesamte Säli-, Fustlig- und Wilerfeldquartier wünscht, dies aber ohne eine Verkehrsscheide bzw. Einschränkung für die Quartierbewohner/-innen.
Auf dieser Basis beschloss das Gemeindeparlament am 26. Januar 2006, die Zufahrtsbeschränkung in besagten Quartieren einzuführen und auf eine Durchfahrtssperre bzw. Zoneneinteilung zu verzichten. Dabei war man sich bewusst, dass der Fremdverkehrsanteil nur auf Grund verschärfter polizeilicher Kontrollen wesentlich abnehmen würde. Aus diesem Grund beschloss das Gemeindeparlament, dass die polizeilichen Kontrollen auch als dauernde begleitende Massnahme regelmässig durchzuführen sind.
Es ist deshalb zum heutigen Zeitpunkt nicht opportun, eine Verkehrsscheide einzuführen. Weitergehende bauliche oder signalisationstechnische Massnahmen können den Schleichverkehr ohne polizeiliche Kontrollen ebenfalls nicht verhindern, werden aber von den legitimierten Verkehrsteilnehmenden als schikanös empfunden und deshalb bekanntlich schlecht akzeptiert.
Eine Prüfung zur Ergreifung möglicher Massnahmen ist 2005/2006 erfolgt und das Gemeindeparlament hat auf dieser Basis und unter Respektierung des Willens einer Mehrheit in der Quartierbevölkerung die heute eingeführten Massnahmen gutgeheissen. Da die Auswirkungen der ERO auf die Verkehrsflüsse heute aber noch nicht bekannt sind, gilt es weitere Massnahmen auf Grund von möglichen Szenarien vorzubereiten und flexibel zu reagieren. Aus diesem Grund empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, das Postulat zu überweisen.