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Mobilitätsplan: Stadtrat hält an Zielen fest
Der Stadtrat fühlt sich im Zeichen der Energiestadt und seiner Nachhaltigkeitsbemühungen bestärkt durch die positiven Reaktionen aus der Vernehmlassung und sieht trotz der ablehnenden Argumente keinen Anlass, von seinen ursprünglichen Zielsetzungen im fundierten Mobilitätsplan abzurücken. Zumal diese – unter anderem die 3V-Strategie (vermeiden, verlagern, verträglich gestalten) – wie bereits in der ersten Vorlage dargestellt ihr Pendant in Strategien auf Bundesebene und im kantonalen Richtplan finden und auch von andern Schweizer Städten aktuell verfolgt werden.
Auftrag vorhanden
Art. 40 der Gemeindeordnung der Stadt Olten erteilt dem Stadtrat die Aufgabe der «Planung und Koordination der Gemeindetätigkeit und Setzen der notwendigen Schwerpunkte»: Die Exekutive definiert die strategische Ausrichtungen für die Entwicklungen des Gemeinwesens, während die Legislative deren Umsetzung über die Genehmigung bzw. Nichtgenehmigung der dafür notwendigen finanziellen Ressourcen und der gesetzlichen Grundlagen steuert. In diesem Sinne hat der Stadtrat mit dem Mobilitätsplan seine Strategie festgelegt, wie er die Funktionsfähigkeit des bestehenden Verkehrsnetzes als zentralen Faktor für die Stadtentwicklung und die Standortqualität bis 2030 sicherstellen will: Indem vermeidbarer Autoverkehr dank attraktiver Angebote auf den öffentlichen Verkehr und den Fuss- und Veloverkehr umgelagert wird, sollen die bestehenden Kapazitäten des Strassennetzes trotz Neuverkehr aus den Entwicklungsgebieten eingehalten werden können. Durch die Umlagerungen und die Begrenzung des Neuverkehrs soll auf dem bestehenden Strassennetz Raum für den wirtschaftlich notwendigen Autoverkehr entstehen und sollen auch die Busse, für die aus Platzmangel auf den Hauptachsen nicht durchgehende Busspuren erstellt werden können, nicht mehr durch Staus blockiert werden.
Damit setzt der Stadtrat die Handlungsstrategien Verkehr des kantonalen Richtplans vom August 2017 um, welcher die Abstimmung von Siedlung und Verkehr postuliert: «Die Aufgabe des Kantons und der Gemeinden besteht darin, dass die Mobilität möglichst effizient, siedlungsverträglich und umweltschonend abgewickelt wird. Eine vermehrte Lenkung der Mittel auf den öffentlichen Verkehr und den Fuss- und Veloverkehr ist unerlässlich.» Bestärkt wird der Stadtrat in seinem Vorgehen zudem durch §147 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes, der besagt, dass Gemeinden bei publikumsintensiven Anlagen die Zahl der Abstellplätze beschränken und Massnahmen im Bereich Mobilität/Verkehr verlangen können. Der Mobilitätsplan wurde denn auch in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton verfasst, der den Projektleiter und zwei von vier Personen der Steuerungsgruppe stellte.
Ortsplanungsrevision kein «Hindernis»
Eine vorausgehende Durchführung einer Ortsplanungsrevision, wie sie in der Vernehmlassung teilweise gefordert wurde, würde lediglich für ein zeitliches Hinausschieben sorgen, jedoch nichts an der heutigen Ausgangslage verändern, betont der Stadtrat: Die Erhebungen und Ansätze des Mobilitätsplans stützen sich auf bereits in der bestehenden Ortsplanung definierte Entwicklungen – u.a. in den Gebieten Olten SüdWest, Bahnhof Nord und Kleinholz –, die auch mit einer neuen Ortsplanungsrevision nicht rückgängig gemacht werden dürften, will sich die Stadt Olten nicht mit massiven Schadenersatzforderungen konfrontiert sehen. Umgekehrt kann mit der Mobilitätsplanung im Voraus aufgezeigt werden, welches Verdichtungs- und Entwicklungspotenzial überhaupt realisiert werden kann, will man die Verkehrserschliessungs-qualität nicht massiv verschlechtern. Zudem sollten jetzt Verzögerungen für die Umsetzung der vorgesehenen Schritte des Mobilitätsplans vermieden werden, weil derzeit die Weichen für die grossen Entwicklungsgebiete – u.a. bei der Parkplatzzahlbemessung, aber auch bei der Erschliessung für den Langsamverkehr – gestellt werden.
Die Forderung, dass alle Teilbereiche der Mobilität gleichberechtigt und diskriminierungsfrei behandelt werden sollen, ist nach Ansicht des Stadtrates auch mit dem Mobilitätsplan erfüllt. Die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer können weiterhin frei entscheiden, welches Verkehrsmittel für sie am zweckmässigsten ist. Angesichts der fundierten Einschätzung der Verkehrsentwicklung sind eine Abflachung der Kurve beim MIV und eine Verlagerung des zusätzlich entstehenden neuen Verkehrs soweit als möglich auf den ÖV und den Langsamverkehr jedoch nicht Selbstzweck, sondern eine Notwendigkeit, wie dies auch der kantonale Richtplan betont. Der Stadtrat geht mit der Argumentation einig, dass Anreize besser und auch beliebter sind und daher schnellere und teils auch grössere Effekte erzielen können als Vorschriften. Ganz ohne – verträgliche – Vorschriften dürfte es aber nicht gehen, wie auch die Erfahrungen im Umweltbereich zeigen.