Inhalt
Mobilitätsplan soll Stadtentwicklung sichern
Stadt und Kanton gemeinsam
Mit diesem Hintergrund wurde in Olten im Dezember 2013 die Erarbeitung eines neuen Instrumentariums zur Abstimmung von Siedlung und Verkehr lanciert, als gemeinsamer Prozess der Stadt Olten und des Kantons Solothurn. Der sogenannte Mobilitätsplan Olten geht für die nächste Planungsperiode bis 2030 grundsätzlich vom heute gebauten Strassennetz aus. Namentlich knappe Finanzen, lange Planungs- und Realisierungszeiträume für Strassen-Ausbauprojekte sowie übergeordnete Grundsätze für die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung bestätigen diese Randbedingung. Daher kommt der Effizienzsteigerung im Verkehr eine zentrale Bedeutung zu.
Der nun vorliegende Mobilitätsplan Olten sieht wesentliche Änderungen im planerischen Umgang mit den Mobilitätsbedürfnissen bzw. Verkehrswirkungen von neuen Bauvorhaben vor. Wichtigster Grundsatz ist der Wechsel von der nachfrageorientierten zur angebotsorientierten Planung für den motorisierten Individualverkehr. Dazu werden die maximal verträglichen Verkehrsbelastungen auf den jeweiligen Abschnitten des Hauptstrassennetzes definiert. Damit diese mittel- bis langfristig eingehalten werden können, sind u.a. neue Vorgaben für die Parkierung, d.h. insbesondere für die Festlegung der Zahl der Parkplätze erforderlich. Gegenüber den bestehenden Vorschriften muss diese reduziert werden. Nötig sind deshalb auch Mobilitätskonzepte für Arealentwicklungen. Nebst diesen „Push“-Faktoren kommt dem weiteren Ausbau des öffentlichen Verkehrs und den Qualitäten für den Fuss- und Veloverkehr besondere Bedeutung zu.
In einer ersten Phase wurden im Sommer 2015 die Ziele des Mobilitätsplans vom Stadtrat genehmigt: Dazu gehört, dass der Verkehr in der Stadt Olten nachhaltig und stadtverträglich zu organisieren ist, um die angestrebte Stadtentwicklung zu ermöglichen und zu unterstützen, und dass das Verkehrssystem optimal zu bewirtschaften ist. Der motorisierte Verkehr ist grundsätzlich auf dem bestehenden Strassennetz zu organisieren und die Erreichbarkeit zwischen den Stadtteilen ist zu verbessern. Schliesslich sollen die Herausforderungen durch Stadt und Kanton partnerschaftlich und in Koordination mit der Region und dem Kanton Aargau bewältigt werden.
Vom Buskonzept bis zum Parkierungsreglement
In der zweiten Phase der Erarbeitung des Mobilitätsplans wurden nun Entwicklungsaufgaben und Lösungswege in sieben Teilbereichen ausgearbeitet. Am konkretesten sind diese im Synthesebericht aufgezeigt im regional funktionierenden Bereich Öffentlicher Verkehr, wo unter der Federführung des Kantons das Buskonzept Olten-Gösgen-Gäu ausgearbeitet wurde. Ebenso im Bereich Parkierung: Hier macht sich der Stadtrat zur Aufgabe, dass sich die Anzahl der privaten und öffentlichen Parkflächen nach der Verträglichkeit des Strassennetzes ausrichtet und das Gesamtgefüge der Parkflächen von der Stadt aktiv gesteuert wird. Das unter diesen Prämissen ausgearbeitete Parkierungsreglement sieht im Wesentlichen eine flächendeckende Bewirtschaftung öffentlich und öffentlich zugänglicher Parkflächen und eine Reduktion des Parkfeldbedarfs durch entsprechende Mobilitätskonzepte und Mobilitätsmanagement bei Neu- und Umnutzungen vor.
Während das Verkehrsmanagement unter Federführung des Kantons bereits umgesetzt ist und lediglich regelmässiger Optimierungen bedarf und im Bereich Mobilitätsmanagement eine Zusammenarbeit mit so!mobil läuft, wurden im Bereich motorisierter Individualverkehr eine Strassentypologie erarbeitet und Verträglichkeiten definiert, die mit Hilfe eines Monitorings und Controllings überwacht und allenfalls auch überarbeitet werden sollen. In den Bereichen Fussverkehr und Veloverkehr wurden schliesslich Strategien, Handlungsansätze und Vorschläge für wichtige Massnahmen erarbeitet.
Themenhüterschaft über die Umsetzung des Mobilitätsplans soll nach Vorstellungen des Stadtrates das Gremium Koordination Mobilitätsplan haben, zusammengesetzt aus Vertretern aus den Bereichen Stadtplanung, Verkehr, Nutzungsplanung und strategische Planung. Es soll im Rahmen der vorhandenen Ressourcen die Steuerung bei laufenden Projekten und Konzepten wie Ortsplanungsrevision oder Buskonzept Region Olten übernehmen, Umsetzungskonzepte zum Mobilitätsplan ausarbeiten und für das Monitoring und Controlling sowie das Mobilitätsmanagement verantwortlich zeichnen. Der Stadtrat setzt sich zudem dafür ein, dass eine Mobilitätskonferenz Region Olten unter der Führung des Kantons geschaffen wird. Deren Aufgabe würde im Informationsaustausch und in der Koordination von Projekten über die Gemeindegrenzen hinweg bestehen, mit dem Ziel einer regional koordinierten und auch akzeptierten Mobilitätsplanung.
Steuerung der Parkierung ist entscheidend Jede Fahrt beginnt und endet auf einem Parkfeld. Neben der Verfügbarkeit eines Autos ist daher das Vorhandensein einer Parkfläche in hohem Masse ausschlaggebend bei der Wahl des Verkehrsmittels. Somit stellt die Steuerung der Parkierung ein wirksames Instrument zur Steuerung des Autoverkehrsaufkommens dar: Für eine effiziente Abwicklung des motorisierten Individualverkehrs muss sichergestellt werden, dass die notwendigen Flächen zur Parkierung zur Verfügung gestellt werden; gleichzeitig muss die Menge der Parkierung der Verträglichkeit auf dem Strassennetz in Olten entsprechen. Die Steuerung der Parkierung erfolgt über zwei Grundpfeiler: die Bemessung der verfügbaren Parkflächen und die Bewirtschaftung der öffentlich zugänglichen Parkfelder. Zusammen mit der Attraktivierung des ÖV sowie des Fuss- und Veloverkehrs wirken diese beiden „Stellschrauben“ als Prinzip der Angebotsorientierung auf die Optimierung der Verkehrsmittelwahl und damit auf die Verteilung des Verkehrs auf die verschiedenen Verkehrsmittel. Das neue Parkierungsreglement regelt die Erstellung nutzungsgebundener Parkfelder in der Stadt Olten und macht Aussagen unter anderem zur Bemessung der Anzahl an Parkfeldern, zu den Ersatzabgaben sowie zur Möglichkeit autoreduzierter Nutzungen, zur Erstellung von Mobilitätskonzepten und zur Bewirtschaftung von öffentlich zugänglichen Parkfeldern. Die Bemessung der Anzahl Parkfelder nach Nutzung und Gebietstypen baut auf den bisherigen einschlägigen Regelungen des Baureglements der Stadt Olten, der kantonalen Bauverordnung und der Norm VSS SN 640 281 auf. Ausserdem wurde die Regelung zur Bemessung der Anzahl Parkfelder in Anlehnung an zeitgemässe analoge Reglemente anderer Städte definiert. Die Bewirtschaftung öffentlich zugänglicher Parkfelder hat zum Ziel, dass die Steuerung der Anzahl privater Parkplätze nicht zu einem Ausweichen der Parkierung in den öffentlichen Raum führt, dass der «Umschlag» pro Parkfeld erhöht wird und dass für die jeweilige Nutzergruppe (Kunden, Nachtparkierung für Anwohnende etc.) die gewünschten Kapazitäten an Parkraum tatsächlich zur Verfügung stehen. Nach der Behandlung des Parkierungsreglements im Gemeindeparlament vom kommenden März wird dessen Anhang «Gebietstypen Parkierung Olten» als individuell konkrete, eigentümerverbindliche Rechtsnorm öffentlich aufgelegt. Das Reglement tritt erst nach Genehmigung des Anhangs durch den Regierungsrat in Kraft. |
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Synthesebericht | Download | 0 | Synthesebericht |
Parkierungsreglement (Entwurf) | Download | 1 | Parkierungsreglement (Entwurf) |
Gebietstypen (Entwurf) | Download | 2 | Gebietstypen (Entwurf) |
Mobilitatskonzept (Entwurf) | Download | 3 | Mobilitatskonzept (Entwurf) |