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Erstinformationsgespräche und frühe Förderung: Fachstelle Integration wird für ein Jahr aufgestockt
Ein immer wichtiger werdendes Thema im Bereich der Stadtentwicklung ist zudem angesichts der wachsenden Zahl von Einwohnerinnen und Einwohnern mit ausländischem Pass (in Olten aktuell gegen 29%) und damit einhergehend einer in den letzten Jahren stetig zunehmenden Anzahl von Kindern im Vorschulalter die frühe Förderung. Diese betrifft nicht nur den Bereich Bildung, sondern ebenso sehr andere Bereiche wie Soziales, Gesundheit und Integration. Ziel ist eine Politik der frühen Kindheit, welche allen Kindern gerechte Chancen eröffnet und ein gutes Aufwachsen garantiert. In Olten sind zu diesem Thema schon viele Angebote vorhanden und weitere Arbeiten im Gange, von der Mütter-/
Väterberatung über Angebote wie schritt:weise, «Schenk mir eine Geschichte» und den Eltern-Info-Treff im Cultibo bis hin zur Teilnahme am kantonalen Pilotprojekt «Deutschförderung vor dem Kindergarten». Wie die kürzlich in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Nordwestschweiz erarbeiteten Leitlinien und Schwerpunkte der Kinder-, Jugend- und Familienförderung der Stadt Olten aufgezeigt haben, gehören dabei insbesondere die Strategieerarbeitung, die Vernetzung vor Ort, die Koordination der Massnahmen und die Öffentlichkeitsarbeit zu den Aufgaben der Stadt, für welche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen.
Um diese beiden neuen Arbeitsfelder aufzugleisen, hat der Stadtrat beschlossen, das Pensum der Leiterin Fachstelle Integration ab 1. April 2017 von bisher 40% auf 80% zu erhöhen. Angesichts der noch bestehenden Unsicherheiten, was den effektiv erforderlichen Aufwand angeht, ist die Erhöhung auf ein Jahr befristet. Gegen Ende der Befristungsdauer sollen die Erfahrungen bezüglich Anzahl Gespräche und Aufwand im Bereich start.integration auf Seiten der Stadt Olten ausgewertet werden, um das weitere Vorgehen zu bestimmen. Zudem wird dann auch Sicherheit darüber bestehen, wie das Kantonale Integrationsprogramm, dessen laufende Dreijahresperiode Ende 2017 ausläuft, ab 2018 aussehen und in welchem Umfang es vom Bund unterstützt wird. Diese Vorgaben werden ihrerseits die weitere Finanzierung der Aktivitäten der Gemeinden durch den Kanton beeinflussen.
Derzeit werden die Kosten für die befristete Stellenerhöhung der Leiterin der Fachstelle Integration kompensiert durch eine Anstossfinanzierung, die der Kanton zur Verankerung von start.integration in den kommunalen Verwaltungsstrukturen zugesichert hat und die von der Anzahl Ausländerinnen und Ausländer in der jeweiligen Gemeinde abhängt, sowie durch eine Fallpauschale von 200 Franken pro durchgeführtes Erstinformationsgespräch. Vom Kanton abgegolten werden zudem Dolmetschkosten, sofern für die Gespräche interkulturelle Dolmetschende beigezogen werden müssen.