Mit 40:5 Stimmen bei 3 Enthaltungen ist das Gemeindeparlament dem Stadtrat gefolgt und hat das städtische Steuerreglement bezüglich Vergütungs- und Verzugszinsen angepasst. Die Stadt Olten wendete bisher die vom Regierungsrat festgelegten Zinsen an, die zurzeit je 3% sowohl für geschuldete, aber bis zum Verfalltag nicht bezahlte Steuern als auch für zu viel bezahlte, in Rechnung gestellte Steuern betragen. Neu legt der Stadtrat jährlich selber die Bedingungen fest; für das Jahr 2016 beträgt der Verzugszins 5%, der Rückerstattungszins 0,25%. Der Stadtrat rechnet dadurch mit einer Verbesserung der laufenden Rechnung ab 2017 um bis zu einer halben Million Franken.
Überwiesen wurden zudem zwei Postulate, von denen das eine die Prüfung einer raschen und kostengünstigen Erschliessung von Olten SüdWest, das andere die Prüfung einer Busspurverlegung auf die Bahnhofstrasse forderte. Letzteres wurde zugleich als erfüllt abgeschrieben.
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