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Inventuramt
Schreiben Sie eine vertrauliche Nachricht an die Abteilung Inventuramt via IncaMail.
Im Kanton Solothurn muss nach jedem Todesfall innert 30 Tagen ein Inventar erstellt werden. Wichtig: War der Erblasser oder die Erblasserin verheiratet oder lebte er/sie in eingetragener Partnerschaft, muss das Vermögen beider Ehegatten/Partner festgestellt werden.
Der Inventurbeamte/die Inventurbeamtin der Stadt Olten wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für das Inventargespräch zu vereinbaren. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie bis dann die notwendigen Unterlagen zur Hand haben. Da die beweglichen Gegenstände (z.B. Hausrat, Fahrzeuge, Wertgegenstände usw.) ebenfalls im Inventar aufzunehmen sind, erfolgt die Inventarbesprechung grundsätzlich an der letzten Wohnadresse des Erblassers/der Erblasserin.
Hinterlässt ein Erblasser Aktiven von weniger als CHF 25'000 und ein verheirateter oder in eingetragener Partnerschaft lebender Erblasser von weniger als CHF 40'000 und ist auch kein Grundbesitz vorhanden, wird eine Vermögenslosigkeitsbescheinigung durch den Inventurbeamten/die Inventurbeamtin ausgestellt.
Öffnungszeiten
Montag:
09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Dienstag:
09.00 – 12.00 Uhr und am Nachmittag geschlossen
Mittwoch:
09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag:
09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Auch ausserhalb dieser Öffnungszeiten sind Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Personen
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