Inhalt
Aufhebung Grabfelder Friedhof Meisenhard/Genehmigung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 10. September 2018
- Beschreibung
Ausgangslage
Für das nachstehenden Grabfeld und die nachstehenden Grabnischen läuft die ordentliche Grabesruhe von 30 Jahren Ende 2018 ab. Massgebend für die betreffenden Grabfelder ist noch das alte Reglement welches eine Grabesruhe von 30 Jahren vorgesehen hat. Diese gesetzliche Grabesruhe ist im Reglement über das Bestattungs- und Friedhofswesen der Einwohnergemeinde der Stadt Olten, Art. 11 festgehalten und entsprechend umzusetzen.
Deshalb sollen aufgehoben werden:
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sämtliche Gräber des Urnen-Grabfelds XVI im südöstlichen Teil des Friedhofs Meisenhard, Grab-Nr. 1805 (1984) bis Grab-Nr. 1960 (1988)
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einzelne Urnennischen im alte Kolumbarium (Nischen mit Erstbeisetzung 1988)
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einzelne Felsennischen im Kolumbarium 1956, (Nischen mit Erstbeisetzung 1988)
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einzelne Urnennischen im Kolumbarium 1973, Kolumbarium 2, (Nischen mit Erstbeisetzung 1988)
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einzelne Urnennischen im Kolumbarium 1, Pyramidenwürfel, (Nischen mit Erstbeisetzung 1988)
Damit die Angehörigen rechtzeitig auf die Räumung aufmerksam gemacht werden können, ist die Aufhebung auf den 31. Januar 2019 anzuordnen.
Erwägungen
Aufgrund des in der Ausgangslage dargelegten Sachverhalts beantragt die Direktion Finanzen und Dienste dem Stadtrat, das obgenannte Grabfeld und die obgenannten einzelnen Grabnischen des Friedhofs Meisenhard per 31. Januar 2019 aufzuheben.
Bereits heute wurden einige Gräber durch Angehörige aufgehoben. Dies macht bereits heute die Pflege der Grabreihen schwieriger, da Zwischenräume durch die Mitarbeiter des Werkhofes gepflegt werden müssen. Mit einer generellen Aufhebung fallen diese heute zusätzlich erbrachten Arbeiten weg.
Beschluss:
Das nachstehende Grabfeld und die nachstehenden einzelnen Urnennischen werden, dem Reglement über das Bestattungs- und Friedhofswesen, Art. 11 entsprechend, per 31.1.2019 aufgehoben:
- das Urnen-Grabfeld XVI im südöstlichen Teil des Friedhofs Meisenhard,
Grab-Nr. 1805 (1984) bis Grab-Nr. 1960 (1988),
- einzelne Urnennischen im alten Kolumbarium (Nischen mit Erstbeisetzung 1988)
- einzelne Felsennischen im Kolumbarium 1956, (Nischen mit Erstbeisetzung 1988)
- einzelne Urnennischen im Kolumbarium 1973, Kolumbarium 2, (Nischen mit
Erstbeisetzung 1988)
- einzelne Urnennischen im Kolumbarium 1, Pyramidenwürfel, (Nischen mit
Erstbeisetzung 1988)
Nach Ablauf der Räumungsfrist, d.h. ab 1. Februar 2019, ist das Tiefbauamt der Baudirektion für die Aufhebung zuständig, d.h. für die Verebnung, die Begrünung sowie den Ersatz der Nischenplatten (mit Ausnahme der Nischenplatten im Kolumbarium 1973 Kolumbarium 2, welche bestehen bleiben).
Dem Bestattungsamt werden, mit Rücksprache der involvierten Bereiche, folgende Aufträge erteilt:
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Bei den Eingängen zum aufzuhebenden Grabfeld und den aufzuhebenden Grabstätten sind ab September 2018 Hinweistafeln zur Aufhebung anzubringen.
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Am Freitag, 14. September 2018 und Freitag, 12. Oktober 2018, ist die Aufhebung des Grabfeldes/Urnennischen im Stadtanzeiger als amtlichem Publikationsorgan mit dem Hinweis zu publizieren, dass die Angehörigen bis am 31. Januar 2019 Gelegenheit haben, von ihrem Grab Grabdenkmäler sowie Pflanzen abzuholen.
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Jegliches Abholen von Gegenständen von den Gräbern ist dem Friedhofspersonal vorgängig zu melden (Tel. 062 296 53 13).
Die Direktion Finanzen und Dienste sowie das Tiefbauamt der Baudirektion werden mit dem Vollzug beauftragt.
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Zugehörige Objekte
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