Inhalt
Durchfahrt Tannwaldstrasse/Ausnahmebewilligung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 10. September 2018
- Beschreibung
Ausgangslage
Mit Beschluss vom 6. Dezember 2010 verfügt der Stadtrat an der Tannwaldstrasse eine Zufahrtsbeschränkung für Motorfahrzeuge zwischen Stellwerk SBB und Haslistrasse. Davon ausgenommen ist der Zubringerdienst. Mit dieser, im Projekt „Bahnhof Ost“ enthaltenen Massnahme, wird eine Entlastung vom Fremdverkehr, (z.B. Freierverkehr zur Haslistrasse) insbesondere des Geissfluhweges, aber auch der übrigen angrenzenden Strassenzüge in diesem Bereich bezweckt.
Mit Schreiben vom 12. Juni 2018 sowie ergänzender Email vom 30. August 2018 beantragt IHI Ionbond AG, vertreten durch Herrn Robert Jäggi, Country Manager Switzerland eine Durchfahrtsbewilligung durch die Tannwaldstrasse für insgesamt 42 Fahrzeuge pro Tag.
Begründet wird der Antrag mit der betrieblichen Notwendigkeit einer schnellen und unkomplizierten Verbindung zwischen den zwei Werksplätzen Industriestrasse 211, Olten und Industriestrasse 9, Dulliken, welche insbesondere aufgrund der Ausbaupläne am Werk Dulliken notwendig werden, da Serviceleistungen wie Unterhaltsteam und Labor nur an einem Standort angesiedelt sind. Damit die knapp bemessenen Produktionszeiten eingehalten werden können, müssen die Fahrtzeiten zwischen den Standorten möglichst kurz bemessen sein, um so wenig Arbeitszeit wie möglich für Fahrten aufwenden zu müssen. Dies diene nicht nur der Wettbewerbsfähigkeit (Einsparungen von rund 6 Arbeitsstunden täglich), sondern diene auch der Umwelt (Einsparungen von rund 45km täglich).
Rechtslage
Gemäss Art. 3 Abs. 2 Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) kann der Kanton die Befugnis, für bestimmte Strassen Fahrverbote, Verkehrsbeschränkungen und Anordnungen zur Regelung des Verkehrs zu erlassen, auf die Gemeinden übertragen.
Art. 10 Abs. 2 der Verordnung über den Strassenverkehr (BGS 733.11) weist die Zuständigkeit für den Erlass von Verkehrsmassnahmen nach Art. 3 Abs. 2 – 5 SVG auf Gemeindestrassen und anderen öffentlichen Strassen dem Einwohnergemeinderat zu. Gemäss Art. 10 Abs. 7 der Verordnung kann der Strasseneigentümer zudem Ausnahmebewilligungen erlassen.
Die Tannwaldstrasse ist eine Gemeindestrasse im Eigentum der Einwohnergemeinde der Stadt Olten. Für die grundsätzliche Freigabe bzw. die Erteilung einer Ausnahmebewilligung oder Privilegierung einzelner Betriebe ist somit der Stadtrat zuständiges Organ.
Erwägungen
Gemäss Praxis des Stadtrates kann die Durchfahrt durch die Tannwaldstrasse bewilligt werden, wenn:
-
Der Antragsteller eine juristische Person ist,
-
der an mehreren Standorten operiert,
-
zwischen denen hin und her gependelt werden muss,
-
mit der Durchfahrtsbewilligung durch die Tannwaldstrasse eine wesentliche Zeitersparnis erfolgt,
-
die Bewilligung verhältnismässig ist.
Bei der Beurteilung des Antrages gilt es als, nebst den sachlichen Kriterien, die gegensätzlichen Interessen zwischen der Wirtschaft und den betroffenen Privaten einander gegenüber zu stellen. Es stellt sich also die Frage, ob im vorliegenden konkreten Fall die wirtschaftlichen Interessen der antragstellenden Unternehmung gegenüber den Interessen der Anwohner auf geringen Durchgangsverkehr überwiegen.
Das Interesse der IHI Ionbond AG wird im Antrag mit den zwei unterschiedlichen Standorten begründet, zwischen denen die Mitarbeitenden täglich mehrmals hin und her pendeln müssen. Aufgrund der Sperrung der Tannwaldstrasse müssen die Mitarbeitenden über den Postplatz und den Bahnhofplatz verkehren, deren Überquerung aufgrund der Knotenfunktion und des hohen Verkehrsaufkommens regelmässig mit Wartezeiten unterschiedlicher Dauer verbunden ist. Der Zeitverlust pro Fahrt wird mit 8 Minuten angegeben. Dieser kann je nach Zeit und Verkehrslage variieren. Verglichen mit den früheren Entscheiden in gleicher Sache scheint die Angabe aber plausibel. Zudem ist die Strecke über die Tannwaldstrasse die kürzeste, so dass tatsächlich von einer merkbaren Zeitersparnis ausgegangen werden kann.
Auf der anderen Seite steht die Mehrbelastung des Geissfluhweges und der anderen Strassen in diesem Bereich. Bei einer grundsätzlichen Öffnung der Tannwaldstrasse für den gesamten Verkehr würden die Quartierstrassen erheblich belastet. Bei einer Ausnahmebewilligung von täglich 42 Fahrten hin und zurück, addiert mit den bereits bewilligten 79 Fahrten der anderen Unternehmungen, total 121 Fahrten, welche vornehmlich während der normalen Arbeitszeit, also nicht während der sensiblen Nacht- und Wochenendzeit entstehen würden, ist die Mehrbelastung gering und vertretbar.
Umsetzung/ Gebühren
Um die Ausnahmebewilligung überprüfbar zu machen und Missbrauch bestmöglichst zu verhindern, braucht es für die Durchfahrt der Tannwaldstrasse eine Bewilligungsbestätigung. Dies kann auf sehr einfache Art erfolgen. Es können allgemeine Bewilligungskarten ausgestellt werden und/oder individualisierte, bspw. auf Kontrollschildnummer lautende. Die konkrete Umsetzung wird der Vollzugsbehörde überlassen.
Gemäss Gebührenordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Olten (SRO 711) § 35 Ziff. 2 ist für die Ausnahmebewilligung für die Durchfahrt bei Verbotssignalen eine Gebühr zwischen CHF 20.-- und 30.-- geschuldet. Unter Berücksichtigung des anfallenden Aufwandes für die Umsetzung der Bewilligung, bestehend aus Erstellen eines überprüfbaren Nachweises, erscheinen CHF 30.-- pro Bewilligung als gerechtfertigt.
Da es sich hierbei um eine Ausnahmebewilligung handelt, ist diese auf ein Jahr zu befristen. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.
Beschluss:
-
Für den reibungslosen direkten Transfer zwischen dem Werk Industriestrasse 121 Olten und Industriestrasse 9 Dulliken wird der Firma IHI Ionbond AG im Sinne einer Ausnahmebewilligung die Durchfahrt durch die Tannwaldstrasse erlaubt.
-
Die Durchfahrtserlaubnis gilt nur für den direktesten Weg.
-
Die Ausnahmebewilligung gilt für ein Jahr. Eine Verlängerung um jeweils ein Jahr ist auf Antrag möglich.
-
Für jede Ausnahmebewilligung wird eine Gebühr von CHF 30.00 erhoben.
-
Die Direktion Präsidium, Abteilung Ordnung und Sicherheit, wird mit dem Vollzug beauftragt.
-
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|