Inhalt
Emch-Hohler Maja und Markus, Untere Schulstrasse 10, 4656 Starrkirch-Wil/Ersatzabgabe für einen nicht erstellten Autoabstellplatz
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 6. August 2018
- Beschreibung
Maja und Markus Emch-Hohler, Untere Schulstrasse 10, 4656 Starrkirch-Wil, beabsichtigen gemäss Baugesuch Nr. 2018-047, die Umnutzung einer Wohnung zu Büroräumen in der Liegenschaft Reiserstrasse 4, 4600 Olten, GB Olten Nr. 2373, zu realisieren.
Die Vorschriften der kantonalen Bauverordnung (KBV) verlangen, dass bei der Erstellung, Erweiterung oder Zweckänderung von Bauten und baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück oder in seiner Nähe ausreichende Abstellflächen für Fahrzeuge zu schaffen sind. Für die Berechnung der erforderlichen Autoabstellplätze gelten die Richtlinien «Abstellplätze für Motorfahrzeuge» des Baureglements der Stadt Olten (BauR).
Die geplante Umnutzung einer Wohnung zu Büroräumen erfordert den Ausweis von einem zusätzlichen Autoabstellplatz. Wie aus den Unterlagen hervorgeht, kann auf dem Baugrundstück GB Olten Nr. 2373 kein Autoabstellplatz erstellt werden. Somit ist der geforderte Autoabstellplatz in Form einer Ersatzabgabe auszukaufen.
Die Liegenschaft Reiserstrasse 4, 4600 Olten, befindet sich gemäss Bauzonenplan der Stadt Olten in der zweigeschossigen Wohnzone (W2). Die Ersatzabgabe für den nicht erstellten Autoabstellplatz beträgt 1 x CHF 3'000.00 = CHF 3'000.00 (Art. 184 BauR).
Beschluss:
Der Stadtrat von Olten erlässt auf Antrag der Direktion Bau folgende Verfügung:
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Für die Umnutzung einer Wohnung zu Büroräumen in der Liegenschaft Reiserstrasse 4, 4600 Olten, GB Olten Nr. 2373, gemäss Baugesuch Nr. 2018-047, ist der Einwohnergemeinde der Stadt Olten, auf Grund der Vorschriften von Art. 184 BauR, für einen nicht erstellten Autoabstellplatz eine Ersatzabgabe von CHF 3'000.00 zu entrichten.
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Die Leistung der Ersatzabgabe für den nicht erstellten Autoabstellplatz wird in der zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Olten und der Eigentümerin von GB Olten Nr. 2373, Maja und Markus Emch-Hohler, Untere Schulstrasse, 4656 Starrkirch-Wil, abzuschliessenden Vereinbarung geregelt.
Die Direktion Bau wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
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Zugehörige Objekte
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