Inhalt
Elektroauto-Ladestationen im öffentlichen Raum, Konzeptanfrage/Genehmigung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 9. Juli 2018
- Beschreibung
Ausgangslage
Immer mehr Hersteller von Automobilen bieten auch Elektroautos an. Daher stellt sich auch die Frage der Ladestationen immer wieder. Die Aare Energie AG a.en möchte als Energiedienstleisterin in diesem Bereich ebenfalls tätig werden und hat eine Konzeptanfrage zur Genehmigung eingereicht.
Konzeptanfrage
Die a.en will im Innenstadtbereich für Personen, die zum Einkaufen fahren oder sich für die Freizeitgestaltung aufhalten, vier Ladestationen für je zwei Fahrzeuge im öffentlichen Raum anbieten. Die Ladezeit beträgt 2 bis 3 Stunden. Die maximale Parkzeit beträgt 2 Stunden im Innenstadtbereich. Die a.en möchte eine Ladestation auf dem Munzingerplatz anbieten. Diese würde sie noch in diesem Jahr mit den Bauarbeiten der Konradstrasse und der Bushaltestelle auf dem Busperron platzieren und erstellen. Für nächstes Jahr und wären zwei weitere Stationen vorgesehen, eine im Bereich Klosterplatz und eine entweder in der Schützenmatte oder im Bifanggebiet. Die vierte Station käme im Jahr 2020 zur Ausführung.
Die Parkplätze werden nicht nur für die Elektrofahrzeuge zur Verfügung stehen, es können auch normale Fahrzeuge dort parkieren. Die Gebührenpflicht für das Parkieren bleibt, zusätzlich zu den Kosten des Ladevorganges, bestehen. Die Benützung der Ladestation und der Bezahlvorgang erfolgt mittels elektronischen Medien wie App und Kreditkarte. Die Parkplätze sollen flächig grün angemalt und mit einem Piktogramm "Elektroladestation" versehen werden.
Die Kosten für die Einrichtung der Ladestationen trägt die a.en, die Stadt Olten stellt den öffentlichen Grund unentgeltlich zur Verfügung.
Für die Beurteilung der Aktivitäten einer Energiestadt sind diese Ladestationen vorteilhaft.
Beurteilung der Direktion Bau
Die Direktion Bau empfiehlt, zu Beginn dieses Konzeptes die Parkplätze nicht exklusiv für Elektroautos zu reservieren, da noch nicht klar ist, wie viele Elektroautos auf solche Parkplätze zurückgreifen werden. Dies könnte aber bei Bedarf nach wenigen Monaten oder nach Jahren nachgeholt werden. Die a.en will die Parkgebühren nicht übernehmen und will in ihrem Konzept auch die Stromladung nicht gratis abgeben. Es ist also keine Werbeaktion, sondern ein Verkaufsmodell. Die attraktive Lage in den Innenstädten ist für ein Verkaufsmodell zwingend. Es kann nicht in die Wohngebiete ausgewichen werden. Für private Bedürfnisse können zudem heutzutage günstige Inhouse-Lösungen gekauft werden.
Beschluss
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Das Konzept für die vier Ladestationen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum wird genehmigt.
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Der öffentliche Grund wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
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Die Direktion Bau wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Zugehörige Objekte
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