Inhalt
Gestaltungsplan Solothurnerstrasse (Usego-Areal)/Freigabe zur Mitwirkung und kantonalen Vorprüfung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 9. Juli 2018
- Beschreibung
Ausgangslage
Das 18'000 m2 grosse Usego-Areal an der Solothurnerstrasse ist geprägt von einem imposanten, 1923 vom Oltner Architekten Fritz von Niederhäusern erbauten neoklassizistischem Gewerbegebäude.
2006 wurde auf dem Areal ein eingeschossiger Bau für einen Aldi-Markt erstellt. 2010 wurde das Usego-Gebäude einer umfangreichen Sanierung für Dienstleistungsnutzungen unterzogen und mit 180 oberirdischen Parkplätzen ergänzt.
Die Grundeigentümerin und die Stadt Olten wollen nun das zwischen Bahn und Kantonsstrasse gelegene, baulich unternutzte Grundstück im Sinne einer qualitätsvollen Innenentwicklung einer ortsgerechten Dichte zuführen.
Überbauungskonzept
In enger Zusammenarbeit mit der Direktion Bau haben die Projektierenden ein Bebauungskonzept für ein städtebaulich überzeugendes Ensemble erarbeitet.
Das Areal braucht eine Identität, für welche die Geschichte des bestehenden Usego-Gebäudes von 1923 das beste Fundament ist. Aus städtebaulicher Sicht ist das Usego-Gebäude die Grundlage für die räumliche Ordnung auf dem Areal.
Zur Kantonsstrasse hin reagiert ein fast so langer, aber deutlich niedrigerer Neubau (Baufeld A) selbstbewusst auf das neoklassizistische «Industrieschloss». Dazwischen wird eine 13 m breite und 100 m lange Gasse aufgespannt und es entsteht ein urbaner Zwischenraum für verschiedene Nutzungen: Aussengastronomie, Aussenverkauf, Anlieferung, Freiluftausstellung, Veranstaltungen, etc.
Im Gegensatz dazu der sogenannte Usego-Garten östlich angrenzend an das Usego-Gebäude. Der mit Mauern und Pergolen umschlossene Park ist trotz der nahen Gleisanlagen ein ruhiger, lärmgeschützter Aussenraum und soll eine kontemplative Stimmung ermöglichen.
Neben dem Usego-Gebäude, zur Kantonsstrasse hin versetzt, ist ein 20 m hoher Baukörper für ein Wohn- und Pflegezentrum für Seniorinnen und Senioren geplant (Baufeld B). Das Haus soll 60 Pflegeplätze und 20 Alterswohnungen anbieten.
Das Baufeld C im östlichen Teil des Areals ermöglicht das grösste Neubauvolumen. Es wird in drei Teile gegliedert. Südlich bei den Gleisanlagen ist ein 21.50 m hoher würfelförmiger Baukörper vorgesehen für Gewerbe-, Dienstleistungsnutzung sowie für Verkaufsläden. Das Gebäude ist so dimensioniert, dass es als Ganzes oder nur ein Teil davon auch als Parkhaus genutzt werden könnte.
Auf dem Baufeld C3 ist ein 12.40 m hoher Baukörper geplant, der massstäblich den Übergang zur bestehenden Bebauung in der 3-geschossigen Mischzone darstellt.Mobilität
Für die gesamte Nutzung des Areals sind maximal 340 Parkplätze (heute 290 Parkplätze) möglich. Die Parkplatzberechnung –- für die Neubauten – basiert auf dem Mobilitätsplan Olten. Insbesondere werden im Mobilitätskonzept folgende Massnahmen mit dem Ziel, die Reduktion der Fahrten und damit auch die Anzahl der erforderlichen Abstellplätze umzusetzen:
- Beschränkung des Parkplatzangebotes
- Bewirtschaftung der Parkplätze
- internes Parkleitsystem
- betriebliches Mobilitätsmanagement
- genügend und gut angeordnete Veloabstellplätze
- Etablierung eines(r) Mobilitätsmanagers/-in
Für die Nutzung des bestehenden Usego-Gebäudes (Altbau) werden die aufgrund der aktuellen Nutzung (Kantonspolizei, Medizinaltechnikunternehmen, Fitnesscenter) bewilligten 205 Parkplätze als Obergrenze festgelegt. Damit kann für die restliche Nutzung im Maximum zusätzlich 135 Parkplätze in Anspruch genommen werden.
Die verkehrstechnische Erschliessung des Areals erfolgt wie bisher über den bestehenden Anschlussknoten mit Lichtsignalanlage an der Solothurnerstrasse.
Die Parkierung konzentriert sich unterirdisch oder oberirdisch vor allem auf dem Baufeld C1 wo aufgrund des vorgesehenen Gebäudevolumens in Kombination mit anderen Nutzungen auch ein Parkhaus denkbar ist.
Baukommission
In zwei Lesungen konnte sich die Baukommission in den Planungsprozess einbringen. Sie hat am 19. März 2018 dem Konzept, das anschliessend weiter verfeinert wurde, zugestimmt und nimmt am 9. Juli 2018 die Version Mitwirkung und Vorprüfung zur Kenntnis. Sie kann sich in diesem Zeitraum auch zum Inhalt äussern.
Öffentliche Mitwirkung
Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) und §3 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Solothurn (PBG) schreiben vor, dass die Planungsbehörde die Bevölkerung über Ziele und Ablauf der Nutzungsplanung orientiert und dafür sorgt, dass diese in geeigneter Form mitwirken kann.
In Absprache mit der Grundeigentümerin hat sich die Stadt Olten entschieden, mittels einer Ausstellung mit Informationsveranstaltung die interessierte Bevölkerung zur Mitwirkung einzuladen.
Termin der Mitwirkungsausstellung, Ausstellungsdauer
Die Mitwirkungsausstellung in der Eingangshalle des Stadthauses dauert
von Montag, 13. August bis Freitag, 31. August 2018. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 08.00 bis 20.00 Uhr.
Informationsausstellung
Es sind acht Plakate vorgesehen. Die Plakate und die aufgelegten Fachunterlagen – Gestaltungsplan, Sonderbauvorschriften, Raumplanungsbericht, Masterplan, Freiraumkonzept, Energiekonzept, Verkehrs- und Mobilitätskonzept, Gutachten Lärmschutz, Bericht Altlasten und Grundwasser, Überprüfung Störfallsituation - geben Auskunft über die Situation, die Gebäudevolumina und die Freiräume, die Verkehrsauswirkungen, umweltrelevante Themen und planungsrechtliche Schritte.
Die Ausstellung wird durch ein Modell der geplanten Gebäude und der gebauten Umgebung im Massstab 1:500 ergänzt.
Informationsveranstaltung
Am Mittwoch, 22. August 2018, 19.00 bis 21.00 Uhr stellen Fachleute das Projekt vor und beantworten die Fragen der interessierten Bevölkerung. Die Veranstaltung wird durch Dr. Martin Wey, Stadtpräsident, eröffnet. Die Grundeigentümerin offeriert einen Apéro.
Die Bevölkerung hat Gelegenheit, sich über das Planungsergebnis zu orientieren und dazu schriftlich Stellung zu nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Einwendungen und die Beantwortung der Planungsbehörde werden in einem Mitwirkungsbericht dokumentiert und in geeigneter Form veröffentlicht.
Die öffentliche Mitwirkungsphase wird durch einen entsprechenden Webauftritt auf der offiziellen Website www.olten.ch ergänzt.
Kantonale Vorprüfung
Die kantonalen Fachstellen überprüfen im Rahmen der kantonalen Vorprüfung die Vorlage auf die Übereinstimmung mit der übergeordneten Gesetzgebung von Bund und Kanton. Gleichzeitig erfolgt auch die Abstimmung mit der SBB.
Weiteres Vorgehen
Nach der Bereinigung der Vorlage infolge Mitwirkungs- und Vorprüfungseingaben wird die Vorlage dem Stadtrat zur Freigabe zu Handen der öffentlichen Auflage wieder unterbereitet.
Beschluss
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Das Dossier «Gestaltungsplan Solothurnerstrasse (Usego-Areal)» bestehend aus Gestaltungsplan, Sonderbauvorschriften, Masterplan, Freiraumkonzept, Raumplanungsbericht, Verkehrs- und Mobilitätskonzept, Energie-Konzept, Gutachten Lärmschutz, Bericht Altlasten und Grundwasser, Überprüfung Störfallsituation sowie das Mitwirkungskonzept wird zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben.
Das Dossier wird zur kantonalen Vorprüfung freigegeben.
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Die Direktion Bau wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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