1. Ausgangslage
Mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 hat die Schule Olten die Schulinsel in Betrieb genommen. Dieses Angebot hat sich seither entwickelt und ist inzwischen an unserer Schule bestens etab-liert. Darüber hinaus besteht inner- und ausserkantonal grosses Interesse an der Schulinsel, mehrmals haben die Oltner Schulinsel-Verantwortlichen in Zusammenarbeit mit der Fachhoch-schule Nordwestschweiz Kurse durchgeführt. Im Januar 2019 ist eine Tagung im Kanton Aargau geplant. Die Oltner Schulinsel wird dort als gelungene Umsetzung alternativer Lernorte Tagungs-inhalt sein.
Auf der Oltner Schulinsel können Schülerinnen und Schüler (SuS) aufgefangen werden, deren Verhalten ein Eingreifen und eine Korrektur ausserhalb des Klassengefüges erforderlich ma-chen. Sie ist eine Entlastung für die Klasse und die Lehrpersonen, soll aber auch den betroffenen SuS helfen, sich aus Distanz mit dem Erlebten auseinandersetzen zu können. Es ist das Ziel, dass sie sich nachher wieder erfolgreich in die Klasse reintegrieren können.
Als Teil der an der Schule Olten erfolgreich praktizierten Speziellen Förderung wird die Schulin-sel durch eine heilpädagogische Fachperson geführt. Ihr Unterrichtspensum von 26 Wochenlek-tionen stammt aus dem Pool der Speziellen Förderung, der alljährlich beim Stadtrat als kommu-nale Aufsichtsbehörde beantragt wird. Bisher wurden keine zusätzlichen personellen Ressourcen eingesetzt. Die Schulinsel ist gut belegt. Von den im Konzept vorgesehenen höchstens 12 Plät-zen sind durchschnittlich 8 belegt.
Da es sich bei den Schulinsel-SuS um anspruchsvolle Fragestellungen handelt, brauchen sie intensive Betreuung und Auseinandersetzung, hie und da auch in einem Einzelsetting. Dadurch wurde die Schulinselleitung in einem Mass beansprucht, dass dies wiederholt zu unhaltbaren, zum Teil gefährlichen Situationen geführt hat: Schüler rissen aus oder gewalttätige Übergriffe führten zu Verletzungen. Deshalb soll auf der Basis des überarbeiteten Konzepts der Schulinsel (Beilage) eine Schulhilfe, später auch eine Praktikantin/ein Praktikant als Assistenz eingesetzt werden. Damit kann die Schulinselleitung entlastet und der Anspruch der Eltern und der Schule, wonach sich SuS in der Schule wohl und sicher fühlen, eingelöst werden.
2. Erwägungen
Die Oltner Schulinsel ist ein Erfolgsmodell. Es versetzt die Schule in die Lage, jederzeit hand-lungsfähig zu sein, wenn schwierige Unterrichtssituationen ein Eingreifen erfordern. Die Weiter-entwicklung der Schulinsel hat zu einem überarbeiteten Konzept geführt, das die Schulleitungs-konferenz am 3.5.2018 verabschiedet hat. Um die pädagogische Arbeit und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten zu können, ist der Einsatz einer Assistenz vorgesehen.
Sie hat die folgenden Aufgaben:
- Unterrichtsassistenz nach Weisung und in Absprache mit der Schulinselleitung
- Kurzfristige, zeitlich beschränkte Stellvertretung
Das Pensum der Assistenz beträgt 15 Lektionen. Für diese Aufgabe ist ein pädagogischer Hin-tergrund erforderlich. Mögliche Profile sind: Praktikantinnen/Praktikanten der Ausbildungsgänge soziale Arbeit und Pädagogik, Studierende der gleichen Ausbildungsgänge, Zivildienstleistende, Teilnehmende aus Wiedereingliederungsprogrammen.
Grundsätzlich wird die Schulinsel als Partnerbetrieb der Fachhochschule Nordwestschweiz ab Februar 2019 Praktikantinnen oder Praktikanten einsetzen können. Für das erste Semester des Schuljahres 2018/2019 ab 1. August 2018 bis 31. Januar 2019 soll eine Mitarbeiterin der Direktion Bildung und Sport als Schulhilfe eingesetzt werden.
Da die Schulinsel Teil des Oltner Schulbetriebs und deshalb in Lektionen (und nicht in Arbeitsstunden) strukturiert ist, die Jahresarbeitszeit auf 38 Schulwochen umgelegt werden muss und im städtischen Lohnsystem die Funktion Schulhilfe nicht existiert, beantragt die Direktion Bildung und Sport, sich bezüglich Lohn und Arbeitszeit am Vorgehen des heilpädagogischen Schulzent-rums, das langjährige Erfahrung mit dem Einsatz von Schulhilfen hat, orientieren zu können.
3. Finanzielle Auswirkungen
Für die fünf Monate bis Ende 2018 betragen die Kosten Fr. 11'350. Für diesen Betrag ist ein Nachtragskredit erforderlich. Die weiteren Kosten werden ins Budget 2019 aufgenommen.
Beschluss
1. Ein Nachtragskredit von Fr. 11’350 zu Gunsten von Kt.-Nr. 2190.3010.00 für eine Schulhilfe auf der Schulinsel wird genehmigt.
2. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.