- Ausgangslage
Die Motion von Trudy Küttel vom 20. August 2005 und vom Gemeindeparlament am 11. Mai 2006 überwiesen, beauftragt den Stadtrat, möglichst bald dem Gemeindeparlament Bericht und Antrag zu unterbreiten zur Realisierung von familienergänzenden Betreuungsangeboten, Tagesstrukturen während der Schul- und Ferienzeit für die Kinder und Jugendlichen an den Oltner Kindergärten und Volksschulen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel zu bewilligen.
Die Leitlinien und Schwerpunkte der Kinder-, Jugend- und Familienförderung der Stadt Olten beinhalten die folgenden drei übergeordneten Leitsätze:
- Kinder und Jugendliche finden in der Stadt Olten gute Bedingungen des Aufwachsens vor.
- Alle Kinder und Jugendlichen werden so gefördert, dass sie ihre Stärken und Fähigkeiten entfalten und Selbstwirksamkeit erleben können und dass die Chancengerechtigkeit erhöht wird.
- Die Stadt Olten ist ein attraktiver Wohnort für Kinder, Jugendliche und Familien. Neben einer bedürfnisgerechten Infrastruktur, dem sozialen Leben sowie der Schule und den Freizeitangeboten stellt die schul- und familienergänzende Kinderbetreuung einen Schlüsselfaktor für die Familienfreundlichkeit einer Wohngemeinde dar.
Auf einer übergeordneten Ebene verfolgt die Stadt Olten als Zielsetzung die Verbesserung der Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen. Die "Bildungslandschaft", welche sich aus schulischen und ausserschulischen Bildungsorten (wie Schule, Freizeitangeboten, Angeboten der Frühförderung, familien- und schulergänzender Betreuung, Integrationsangeboten usw.) zusammensetzt, stellt einen zentralen Bezugspunkt dar: Das Konzept der Bildungslandschaft ist Ausgangspunkt für weitere Massnahmen (z.B. Gesundheitsförderung, Stadtentwicklungsplanung, Prävention und Jugendschutz).
Strategische Ziele
Familien, die in der Stadt Olten wohnen, können auf eine familien- und schulergänzende Kinderbetreuung zurückgreifen, die es Eltern erlaubt, Familie und Beruf gut miteinander zu vereinbaren. Es bestehen nachhaltige Finanzierungsmodelle, die den unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der Familien angepasst sind. Die Massnahmen im Bereich der frühen Förderung sind mit den Angeboten der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung vernetzt.
Zentrale Massnahmen
• Die qualitativ hochstehende familien- und schulergänzende Kinderbetreuung wird von der Stadt Olten aktiv (mit-)gesteuert. Dies z.B. durch Vereinbarungen mit den Anbietern/Anbieterinnen oder Qualitätssicherungsmassnahmen der Angebote.
• Die einkommensabhängigen Finanzierungsmodelle sollen so gestaltet sein, dass es Mittelschichtsfamilien möglich ist, die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung finanzieren zu können. Ein (Wieder-)Einstieg in den Beruf soll sich für die Familien finanziell lohnen. Diese Ausrichtung entspricht der Logik der Subjektfinanzierung, wie sie in der Stadt Olten angewendet wird.
• Eltern mit geringem Haushaltseinkommen oder in speziellen Lebenslagen sollen in Bezug auf die Kinderbetreuung durch die öffentliche Hand unterstützt werden, so dass die Kinderbetreuungsangebote für möglichst viele Familien nutz- und bezahlbar sind.
•Neue und innovative Formen der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung werden gefördert, da sie mögliche Ergänzungen zu den bisherigen Angeboten darstellen. Es wird darauf geachtet, dass diese neuen Angebote fachlichen Standards entsprechen. Dazu soll etwa das Fachwissen der Krippen und Horte oder das Know-how der Fachstelle Integration einbezogen und die Kooperation mit Organisationen gesucht werden, die direkten Kontakt zu möglichen Zielgruppen haben (z.B. Cultibo, Kirchen, Netzwerke).
Aktuelle Praxis
Seit zwei Jahren betreibt die Direktion Bildung und Sport den Mittagstisch in den Tagesstrukturen Olten Ost, welcher eine Zusammenführung der früheren Mittagstische aus dem Bifang und dem Säli darstellt. Erfolgreich konnten Synergien genutzt werden und das Kosten-/Nutzenverhältnis verbessert werden. Durchschnittlich besuchen ca. 10-12 Kinder diesen Mittagstisch. Nach zwei Jahren werden die Tagesstrukturen Olten Ost per 1. August 2018 von der Engelbergstrasse 41 (Verkauf der Liegenschaft) in die städtische Liegenschaft an der Engelbergstrasse 7 wechseln.
Seit rund 5 Monaten betreibt die Direktion Bildung und Sport zudem den Mittagstisch VENTIL, welcher aus privater Hand übernommen wurde. Dieses Angebot nutzen primär Schülerinnen und Schüler der Primarschule Bannfeld, weshalb die Nachfrage ungefähr halb so gross ist wie jene des Bifangs und Sälis. Dennoch sind jeweils regelmässig ca. 5-8 Kinder am Mittagstisch. Gemäss aktueller Planung sollen weiterhin die Mehrzweckräume des Alters- und Pflegeheims Weingarten (gratis) genutzt werden.
Beide Mittagstische werden am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 11.45 bis 13.15 Uhr betrieben und erlauben es den Kindern in einem angenehmen Umfeld zu essen, zu spielen und zur Ruhe zu kommen. Gleichzeitig ermöglichen die Blockzeiten der Schule am Vormittag ab 07.45 Uhr (bzw. 08.15 Uhr für den Kindergarten) sowie der Mittagstisch und allfälliger Nachmittagsunterricht eine gewisse Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Aktuell bezahlen Eltern für das Mittagessen und die Mittagsbetreuung 15 Franken in Olten Ost und 20 Franken in Olten West (VENTIL).
Zusätzlich gibt es in Olten zwei durch den Gemeinnützigen Frauenverein Olten betriebene Horte, welche ab dem kommenden Schuljahr den Mittagstisch nur noch in Kombination mit anderen Betreuungsmodulen anbietet. Die Kosten werden durch die Stadt subjektfinanziert.
2. Erwägungen
Mittagstischbetreuung:
Die Betriebszeiten am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 11.45 bis 13.15 Uhr bewähren sich und sollen deshalb beibehalten werden. Mit dem neuen Standort der Tagesstrukturen Olten Ost an der Engelbergstrasse 7 reduzieren sich dort die Mietkosten von 2'000 Franken um 250 Franken auf neu 1'750 Franken pro Monat. Die gleichen Betriebszeiten gelten für den Standort VENTIL, wobei keine Miete anfällt. Die Essen für beide Standorte werden vom Alters- und Pflegeheim Weingarten gekocht und kosten 9 Franken pro Kind.
Die bisherige Elterntarif-Differenz zwischen Ost (15.-) und West (20.-) ist störend und insbesondere aufgrund der effektiven Kosten in Olten West auch nicht gerechtfertigt. In Olten Ost sind aufgrund der höheren Nachfrage mehrmals pro Woche zwei Mitarbeiterinnen anwesend – in Olten West reicht bisher eine Mitarbeiterin. Zudem bezahlt die Direktion Bildung und Sport für Olten Ost eine Miete für die Benützung der städtischen Liegenschaft. - Der Tarif für die Eltern soll deshalb auf Fr. 15.00 für Mittagessen inklusive -betreuung auf beiden Stadtseiten vereinheitlicht werden. Es gibt aktuell keinen sozialpolitischen Grund, weshalb die zwei Angebote zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden sollen.
Aufgabenbetreuung:
Am neuen Standort der Tagesstrukturen Olten Ost soll auch weiterhin die bestehende Aufgabenbetreuung am Montag, Dienstag und Mittwoch jeweils nachmittags zwischen ca. 15 und 17 Uhr mit jeweils zwei Lektionen fortgesetzt werden. Total somit 6 Lektionen.
In der Primarschule Bannfeld und Hübeli finden am Dienstag und Donnerstag jeweils zwei Lektionen Aufgabenbetreuung statt. Total somit 8 Lektionen.
Der Tarif für die Eltern soll auf Fr. 5.00 auf beiden Stadtseiten vereinheitlicht werden. Geht man von einem Stundenlohn von 25 Franken brutto aus, decken bereits 4 Schülerinnen und Schüler die Personalkosten für die 45-minütige Lektion ab. Die Gruppen sind 8 bis 12 SUS gross. Somit verdient die Stadt Olten bei diesem Preis sogar an der Aufgabenbetreuung. Es gibt aktuell auch hier keinen sozialpolitischen Grund, weshalb die Angebote auf den verschiedenen Aareseiten zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden sollen.
Künftige Ausrichtung der Tagesstrukturen:
Nachdem die Kinderkrippen und Tagesfamilien der familienergänzenden Kinderbetreuung per 01.01.2018 auf die Subjektfinanzierung umgestellt wurden, folgen per 01.08.2018 die Horte und Tagesfamilien im schulergänzenden Bereich. Im kommenden Schuljahr soll deshalb geprüft werden, ob die bisherigen Tagesstrukturen der Schulen (Mittagstisch und Aufgabenbetreuung) per Schuljahr 2019/2020 neu finanziert werden sollen.
a) Es ist eine Ausschreibung und Vergabe an einen externen Partner denkbar. Dies zu künftig vollen Elternpreisen und im Gegenzug mit gleichzeitiger Einführung der Subjektfinanzierung durch die Stadt Olten.
b) Interner Betrieb durch die Direktion Bildung und Sport (Fachstelle Kinder-, Jugend- und Familienförderung) zu subjektfinanzierten und damit abgestuften Preisen.
c) Module: Es ist zu klären, welche Module an Betreuung, Verpflegung und Aufgaben von den Eltern nachgefragt werden und wie diese sich finanzieren lassen.
Diese Abklärungen mit möglichen Interessenten, einem Abgleich mit dem neuen Schulhaus Kleinholz und ein entsprechender Bericht und Antrag an den Stadtrat sollen während dem Schuljahr 2018/2019 erfolgen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Auf der Kostenstelle 2180 wird die Tagesbetreuung verbucht. Der Nettoaufwand belief sich in der vergangenen zwei Jahren bei jeweils 50'000 bis 60'000 Franken. Mit künftigem Konzept sind es noch ca. 30'000 Franken – ohne die rund 200'000 Franken für die Finanzierung der Horte bzw. die Subjektfinanzierung der Eltern mit Kinder in Horten.
Aufwandseite: Fr. 77'600.-
Der Personalaufwand für das kommende Schuljahr beträgt 40'600 Franken und somit kann das Budget 2018 eingehalten werden.
- Mittagstisch Olten West (VENTIL): Fr. 6'000.-
- Mittagstisch Olten Ost (TOO): Fr. 13'600.-
- Aufgabenbetreuung Bannfeld neu: Fr. 4'800.- (4 Lektionen)
- Aufgabenbetreuung Hübeli neu: Fr. 4'800.- (4 Lektionen)
- Aufgabenbetreuung Olten Ost (TOO): Fr. 6'400.- (6 Lektionen)
Der Aufwand für die Lebensmittel für das kommende Schuljahr beträgt 21'000 Franken und somit kann das Budget 2018 eingehalten werden.
- Mittagstisch Olten Ost: Fr. 12'000.-
- Mittagstisch Olten West (VENTIL): Fr. 9’000.-
Die Miete für die städtische Liegenschaft an der Engelbergstrasse 7 ist zudem Fr. 3'000 günstiger als bisher, total 21'000 Franken. Die Nutzung der weiteren, bestehenden Schulhauszimmer wird wie bisher nicht explizit verrechnet. Der Weiterbetrieb im Schuljahr 2018/2019 hat somit keine negativen, finanziellen Folgen.
Ertragsseite: Fr. 69'500.-
Die Erträge ergeben sich durch die Elternbeiträge an den Mittagstisch und an die Aufgabenbetreuung. Bei einem einheitlichen Tarif für die Mittagsbetreuung inkl. Mahlzeit von Fr. 15.00 (90min) und Fr. 5.00 (45min) für Aufgabenbetreuung sowie durchschnittlich 10 Teilnehmer werden folgende Erträge erwartet:
- Mittagstisch Olten West (VENTIL): Fr. 14’400.-
- Mittagstisch Olten Ost: Fr. 28’500.-
- Aufgabenbetreuung Olten Ost: Fr. 11’400.-
- Aufgabenbetreuung Olten West: Fr. 15’200.-
Durch die Einsparungen beim Personalaufwand der Aufgabenbetreuung und bei der Miete für die Liegenschaft TOO entstehen insgesamt tiefere Nettoaufwände im Jahr 2018 für die Stadt Olten. Der Deckungsbeitrag der Eltern beträgt ca. 90 Prozent.
Es sind keine Nachtragskredite nötig.
Beschluss
- Der Betrieb des Mittagstisches auf der linken Aareseite für das Einzugsgebiet der Primarschule Bannfeld, die Aufgabenbetreuung für die Primarschulen Bannfeld und Hübeli sowie der Betrieb der Tagesstrukturen Olten Ost (Mittagstisch und Aufgabenbetreuung) wird für das kommende Schuljahr 2018/2019 durch die Direktion Bildung und Sport sichergestellt.
2. Der Stadtrat beschliesst einen einheitlichen, subventionierten Preis von Fr. 15.- pro Mittagessen inklusive der 90 Minuten Betreuung.
3. Der Stadtrat beschliesst einen einheitlichen, subventionierten Preis von Fr. 5.- pro Lektion Aufgabenbetreuung (45 Minuten).
4. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.