Inhalt
Musikschule, Einrichtung eines "Silent Rooms"/Genehmigung und Fondsentnahme
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 4. Juni 2018
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Im Zusammenhang mit dem Lehrplan 21 und neuen Lernformen möchte die Musikschule Olten Raum für individuelles Üben, Experimentieren und Zusammenspielen zur Verfügung stellen. Wir sind überzeugt, dass Ergänzungen zum Einzel- und Ensembleunterricht den Schülerinnen und Schülerinnen neue musikalische Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen und dadurch neue Kompetenzen gefördert werden können.
Zudem machen wir an der Oltner Musikschule die Erfahrung, dass es Kinder gibt, die keine geeigneten Zeit- und Raummöglichkeiten erhalten, um ihr Instrument üben zu können oder es fehlt den Eltern die Kenntnis darüber, was es konkret heisst, ein Instrument zu erlernen oder es steht den Kindern und Jugendlichen manchmal auch kein geeignetes Übungsinstrument zur Verfügung.
2. Erwägungen
Als Angebot zum Üben und Vertiefen soll mit einem «Silent Room» in den Räumlichkeiten der Musikschule die Möglichkeit geschaffen werden, mit elektronischen Instrumenten und darauf abgestimmten Kopfhörern geräuschlos zu musizieren.
Kinder und Jugendliche können den «Silent Room» zu definierten Zeiten kostenlos einzeln oder zusammen frei nutzen, beispielsweise während der Präsenzzeit der Schulleitung oder bestimmter Lehrpersonen. Während diesen Zeiten bleibt die Tür des «Silent Rooms» offen oder es wird durch kleine bauliche Massnahmen (Türe mit Scheibeneinsatz oder Schulleitungsbüro erhält ein Fenster) sichergestellt, dass jederzeit Einblick in den Übungsbetrieb möglich ist. Die Schülerinnen und Schüler werden sich in einer Liste eintragen und ihre Präsenzeiten vermerken.
Das Instrumentarium für den «Silent Room» muss beschafft werden. Dafür werden Mittel aus dem Fonds der Musikschule beansprucht. Zu diesem Fonds tragen Schülerinnen und Schüler der Musikschule in ihren Jahreskonzerten und Auftritten regelmässig bei, mit dem «Silent Room» profitieren sie direkt von ihrem Engagement. Der «Silent Room» ersetzt nicht die privaten Instrumente, welche die Schülerinnen und Schüler zum Üben brauchen.
Dank den für den Musikunterricht aufbereiteten Räumen in der Rötzmatt 8 ist die Einrichtung eines «Silent Room» an der Leberngasse möglich.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Finanzierung erfolgt durch Entnahme aus dem Fonds der Musikschule (29100.12). Der aktuelle Kontostand beträgt SFR 32'848.60. Die Einlagen 2017 beliefen sich auf SFR 4'901.25.
Beschluss:
1.Die Einrichtung eines «Silent Rooms» in den Räumlichkeiten der Musikschule an der Lebern-
gasse ab dem neue Schuljahr 2018/2019 wird genehmigt.
2.Die Entnahme von maximal SFR 16’000.- aus dem Fonds der Musikschule 29100.12 zur Anschaffung des elektronischen Instrumentariums wird genehmigt. Ein entsprechender Nachtragskredit wird zu Gunsten des Kontos 2140.3110.00 Büromaschinen und –geräte gebucht.
3.Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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