Inhalt
Friedensrichter*in/Bestimmung Vollzugsbehörde
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 4. Juni 2018
- Beschreibung
- Mit Beschluss vom 27. Februar 2017 hat der Stadtrat entschieden, die beiden Chargen Friedenrichter/in und Friedensrichter/in-Stv. künftig öffentlich auszuschreiben und die bisherigen Entschädigungen zu halbieren.
Seit Beginn der Amtsperiode amtieren Catherine Müller als Friedenrichterin und Konrad von Allmen als Friedensrichter-Stv. Im April hat nun die Friedensrichterin aufgrund der Erfahrungen im ersten Halbjahr mit der Direktion Finanzen und Dienste Kontakt aufgenommen mit dem Wunsch nach einer Neuregelung des Vollzugs der Bussen und Kosten. Dieser ist gemäss kantonaler Verordnung über den Vollzug von Geldstrafen und Bussen (BGS 331.231) Sache der Einwohnergemeinde, welche die zuständige Vollzugsbehörde zu bestimmen hat.
Dies ausdrücklich zu tun, ist von Seiten der Einwohnergemeinde in der Vergangenheit versäumt worden. In den vergangenen Jahren hat der frühere Friedensrichter das Inkasso in eigener Regie geführt, während ansonsten das Inkasso von Rechnungen der Einwohnergemeinde durch die Direktion Finanzen und Dienste wahrgenommen wird.
Laut Auskunft des Rechtskonsulenten sind aus rechtlicher Sicht grundsätzliche beide Vorgehensweisen denkbar. Angesichts des in der Direktion Finanzen und Dienste vorhandenen Knowhows und der reduzierten Entschädigungen beantragt die Direktion Präsidium in Absprache mit der Direktion Finanzen und Dienste, das Inkasso auch in diesem Falle an die Direktion Finanzen und Dienste zu übertragen.
Beschluss:
1. Der Vollzug von Bussen und Kosten der Friedensrichter/innen der Stadt Olten wird an die Direktion Finanzen und Dienste delegiert.
2. Die Direktion Finanzen und Dienste wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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