Inhalt
Solo Reisen Deitingen, Nutzung der Haltekante Gösgerstrasse/Zustimmungserklärung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 7. Mai 2018
- Beschreibung
- Ausgangslage
Mit Schreiben vom 6. April 2018 der Rechtsanwaltskanzlei Lafranchi, Meyer, Langenthal, als Bevollmächtigte der Solo Reisen GmbH, Deitingen, wird um die Zustimmung der Einwohnergemeinde der Stadt Olten betreffend Nutzung der Haltekante an der Gösgerstrasse ersucht.
Im Rahmen des Konzessionsverfahrens für die Personenbeförderungskonzession für die Linie Amriswil-Olten ist die Solo Reisen GmbH aufgefordert worden, die Einwilligung für die Nutzung der im Fahrplan vorgesehenen Haltestellen vorgängig einzuholen.
Beurteilung des Anliegens aus Sicht der Einwohnergemeinde
Zuerst gilt es festzuhalten, dass es sich bei der Gösgerstrasse um eine Kantonsstrasse handelt und der Kanton Solothurn das Einverständnis als Grundeigentümer zu erteilen hat.
Aus Sicht der Stadt Olten und der örtlichen, öffentlichen Busbetriebe, die den Bahnhof Olten bedienen, ist es wichtig, dass die Fernbusse nur die dafür vorgesehene Haltekante an der Gösgerstrasse (vor dem Ruderclub) benutzen. Auf allen anderen Haltestellen der örtlichen Buslinien entstehen zeitliche Konflikte, die es zu vermeiden gilt. Insbesondere die neue Haltestelle an der Gösgerstrasse vor der Bahnhofbrücke kann nicht für Fernbusse freigegeben werden, da zeitgleich örtliche Linienbusse dort verkehren müssen.
Im Weiteren muss darauf hingewiesen werden, dass mit dem Umbau des Bahnhofplatzes die den Fernbussen zugewiesene Haltekante verschoben oder sogar ganz entfallen wird. Es kann zurzeit aus Platzmangel keine Ersatzhaltekante in Aussicht gestellt werden.
Unter obigen Voraussetzungen kann aus Sicht der Einwohnergemeinde der Stadt Olten die vorläufige Einwilligung erteilt werden.
Beschluss
1. Die Einwilligung der Stadt Olten zur Benützung der Haltekante Gösgerstrasse im Bereich des Ruderclubs, wird im Sinne der Erwägungen, auf Zusehen hin und unter Vorbehalt der Zustimmung des Kantons Solothurn erteilt.
2. Die Direktion Präsidium wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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