Inhalt
Landabtretung Gösgerstrasse/Genehmigung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 7. Mai 2018
- Beschreibung
- Ausgangslage
Der Kanton Solothurn hat die Gösgerstrasse im Bereich der ehemaligen SBB-Werkstätten zur Aareböschung hin verbreitert. Die zu bewilligende Vereinbarung regelt die Abtretungsmodalitäten.
Entschädigungsvertrag
Es sollten 223 m2 der städtischen Uferparzelle GB Olten Nr. 3286 an die Kantonsstrasse GB Olten Nr. 90382 abgetreten werden. Die Abtretung erfolgt ohne Entschädigung. Sämtliche Kosten des Nachführungsgeometers, des Grundbuchamtes oder eine allfällige Handänderungssteuer gehen zu Lasten des Kantons Solothurn.
Kompetenzdelegation
Urs Kissling, Leiter Tiefbau, und Markus Lack, Leiter Liegenschaftenbewirtschaftung, werden bevollmächtigt, alle im Zusammenhang mit der Landabtretung notwendigen Unterlagen zu unterzeichnen, Schritte an die Hand zu nehmen und die Einwohnergemeinde Olten vor der Amtschreiberei Olten-Gösgen zu vertreten (namentlich Unterzeichnung bzw. im Bedarfsfall Anpassung der öffentlichen Urkunde und dergleichen).
Beschluss
1. Der Entschädigungsvertrag wird genehmigt.
2. Urs Kissling, Leiter Tiefbau, und Markus Lack, Leiter Liegenschaftenbewirtschaftung, werden bevollmächtigt, alle im Zusammenhang mit der Landabtretung notwendigen Unterlagen zu unterzeichnen, Schritte an die Hand zu nehmen und die Einwohnergemeinde Olten vor der Amtschreiberei Olten-Gösgen zu vertreten (namentlich Unterzeichnung bzw. im Bedarfsfall Anpassung der öffentlichen Urkunde und dergleichen).
3. Die Direktion Präsidium wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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