Inhalt
Buskonzept BOGG, Linie 503/Genehmigung Haltestellennamen
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 7. Mai 2018
- Beschreibung
- Ausganslage
Das Amt für Verkehr und Tiefbau des Kantons Solothurn hat mit dem Regionalverein Olten-Gösgen-Gäu ein Buskonzept für den Fahrplanwechsel Dezember 2018 erstellt. Die Änderungen der Linienführung in Olten hat bauliche und verkehrspolizeiliche Auswirkungen.
Neue Linienführung über die Höhenstrasse
Die Linie 503 wird neu über die Höhenstrasse geführt. Hier entstehen vier neue Haltestellen und eine breitere Durchfahrt zwischen der Höhenstrasse West und der Höhenstrasse Ost nur für den Busverkehr und die Dienstfahrzeuge der Stadt Olten. Die Durchfahrt wird mittels automatischen Pollern für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Für den Langsam Verkehr bleibt der Durchgang wie bis anhin frei.
(Abbildung im Anhang!)
Die vier Haltestellen müssen für die Fahrpläne Namen erhalten, welche eindeutig sind. Die Direktion Bau schlägt folgende Namen vor:
1) Auf der Sälistrasse bei der Abzweigung Fustlighalde wird der Namen "Fustlighalde" vorgeschlagen.
2) Auf der Höhenstrasse West ist der Name "Höhenstrasse West" zweckmässig.
3) Auf der Höhenstrasse Ost ist der Name "Höhenstrasse Ost" geeignet, um von West klar zu unterscheiden.
4) Am Ende der Höhenstrasse Ost bei der Querung des Fustligweges wird der Name "Fustligweg" vorgeschlagen.
Die Direktion Bau beantragt, diese vier Haltestellennamen zu genehmigen und das Projekt zur Ausführung freizugeben. Die erforderlichen Kredite sind im Budget 2018 unter den Konto-Nrn. 6150.5010.077 und 6150.5010.078 enthalten.
Das Konto 6150.5010.079 "Cabana" entfällt und wird für die neue Haltestelle Feldstrasse/Wilerweg verwendet, welche in der Budgetphase noch nicht bekannt war.
Aufhebung von Parkplätzen
Um Platz für die erwähnten Haltestellen zu schaffen, müssen total 17 Parkfelder aufgehoben, bzw. demarkiert werden. Es sind deren zwei für die Haltestelle Fustlighalde, sechs für die Haltestelle Höhenstrasse West, vier für die Haltestelle Höhenstrasse Ost und fünf Parkplätze für die Haltestelle Fustligweg.
Massnahmen
Die Demarkierung der Parkfelder muss mittels ordentlicher Publikation, mit Beschluss des Stadtrats, im Stadtanzeiger Olten publiziert werden. Die Demarkierungsarbeiten werden durch den Werkhof, bei entsprechenden Witterungsverhältnissen, vorgenommen.
Eine Kompensation der aufgehobenen Parkfelder ist in der näheren Umgebung derzeit nicht möglich.
Beschluss
1. Die Haltestellennamen "Fustlighalde", "Höhenstrasse West", "Höhenstrasse Ost" und "Fustligweg" werden genehmigt.
2. Das Projekt der 4 Haltestellen und der Durchfahrt mit automatischen Pollern wird zur Ausführung freigegeben.
3. Das Projekt Bushaltestelle Feldstrasse/Wilerweg wird genehmigt und das Konto-Nr. 6150.5010.079 hierzu frei gegeben.
4. Die Direktion Bau wird mit dem Vollzug beauftragt (Ziff. 1 – 4).
Zudem wird, gestützt auf Art. 3 Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) und § 10 Verordnung über den Strassenverkehr (BGS 733.11), folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
5. Aufhebung von 17 Parkfeldern; Blaue Zone (4.18) - Sälistrasse und Höhenstrasse West/Ost
6. Die Verkehrsmassnahme ist mit Rechtsmittelbelehrung im Oltner Stadtanzeiger zu publizieren (Art. 107 Abs. 2 Signalisationsverordnung [SSV]).
7. Nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist wird der Beschluss des Stadtrats dem Bau- und Justizdepartement zur Genehmigung vorgelegt.
8. Die Direktion Präsidium wird mit dem Vollzug beauftragt (Ziff. 5 – 8).