Inhalt
Vereinbarungen Schulgeld Sek I mit Boningen/Genehmigung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 30. April 2018
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Die Zusammenarbeit der beiden Schulen Olten und Boningen ist traditionell eng. Seit vielen Jahren besuchen die Oberstufen-Schüler/-innen die Schule in Olten. Aktuell besuchen rund 15 Schülerinnen und Schüler die Oltner Sekundarstufe I. Die Zusammenarbeit im Bereich der Bildung hat sich für die beiden Partner bewährt und soll langfristig fortgesetzt werden.
Mit der Einführung der Sek I Reform bezahlte Boningen pro Schülerin oder Schüler CHF 14‘459.00 (SJ11/12), CHF 14‘183.00 (SJ12/13) und CHF 14‘287.00 (SJ 13/14). Im Jahr 2014 genehmigt der Stadtrat von Olten sowie der Gemeinderat von Boningen eine neue Vereinbarung in der Höhe des damaligen regionalen Schulgeldabkommens (RSA), 15'900 Franken.
Wegen Auslaufen des bestehenden Vertrages wurden Neuverhandlungen nötig.
2. Erwägungen
Die Zusammenarbeit auf der Sek I wird allseits geschätzt. Aus pädagogischer Sicht hat sich die Zusammenarbeit ebenfalls bewährt. Auf operativer Ebene funktioniert der Austausch zwischen den Schulleitungen der jeweiligen Gemeinden sehr gut. Aus finanzieller Sicht tragen die Schülerinnen und Schüler aus Boningen dazu bei, dass die ohnehin notwendige Infrastruktur besser ausgelastet werden kann.
Mit der Vereinbarung und mit dem Schulgeld erhalten die Schülerinnen und Schüler aus Boningen den gleichen Zugang zum Bildungsangebot der Sek I wie die Schülerinnen und Schüler aus Olten. Namentlich beinhaltet das Schulgeld: Regelunterricht, Spezielle Förderung, Schulinsel, Lernbar, ICT, Bibliothek, Klassenlager, Schulreisen, Exkursionen, Schulfest, Schulsozialarbeit, Religionsunterricht und Kopfläuse.
Nicht inbegriffen sind freiwillige Angebote der Schule Olten ausserhalb der Schule Sek I wie z.B. Freiwilliger Schulsport, Tagesstrukturen, Musikschule, etc., bei denen für auswärtige Schülerinnen und Schüler auch andere Tarife verrechnet werden können.
Für Schwimmbad (Tiefbau), Hallenbad (Tiefbau) und Kunsteisbahn (Sportpark Olten AG) bedarf es jeweils einer separaten Vereinbarung. Schularzt und Schulzahnarzt regelt die Wohnortgemeinde.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Einwohnergemeinde Boningen bezahlt der Einwohnergemeinde der Stadt Olten pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr ein Schulgeld in der jeweiligen Höhe des RSA-Abkommens. Aktuell ist dies CHF 18’000.- (Stand 2018).
Es ist somit mit jährlichen Einnahmen in der Höhe von CHF 270‘000.- (15 x CHF 18’0000.-) aus Boningen auf dem Konto 2130.4612.00 zu rechnen. Die Mehreinnahmen pro SUS betragen CHF 2’100.-, total also rund CHF 31‘500.- pro Jahr.
Starrkirch-Wil und Boningen werden als Partner gleichbehandelt.
Beschluss:
1. Der Stadtrat stimmt der Vereinbarung zum Besuch der Sek I durch Schüler/-innen aus Boningen (Anhang) unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das DBK zu.
2. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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