Inhalt
Sozialregion Olten/Praktikum 2019
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 9. April 2018
- Beschreibung
- Ausgangslage
2. Erwägungen
Mit Beschluss vom 13. März 2006 regelte der Stadtrat den Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten. Das Angebot von Ausbildungsplätzen wurde grundsätzlich als positiv erachtet. Für die Sozialregion Olten lohnt sich die Anstellung von Praktikantinnen und Praktikanten. Bei Eignung kann die Beschäftigte nach dem Praktikum möglicherweise als Mitarbeitende der Sozialregion gewonnen werden. Für die Planung sowohl der Studierenden als auch der Sozialregion ist es von Vorteil, eine Praktikumsvereinbarung rechtzeitig im Voraus abzuschliessen.
3. Wirtschaftlichkeit
Die Praktikantenlöhne sind wie folgt festgelegt:
Grundlohn pro Monat (CHF)
Vorpraktikum 1‘023
- Praktikum 1‘776
- Praktikum 1‘992
- Praktikum 2‘207
Für das Zweitpraktikum beträgt der Lohn CHF 1'992 pro Monat. Die Lohnkosten des neunmonatigen Praktikums betragen CHF 11’952. Die Nebenkosten betragen CHF 1’200. Die Kosten werden in das ordentliche Budget 2019 aufgenommen.
Beschluss:
1. Der befristete Einsatz einer Praktikantin 100% für 6 Monate (01.03.2019 bis 31.08.2019) wird bewilligt.
2. Die Sozialdirektion wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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