Inhalt
Radio-Genossenschaft Basel/Austritt
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 9. April 2018
- Beschreibung
- Im Rahmen des Beteiligungscontrollings wurde festgehalten, dass die Stadt Olten Genossenschafterin der Radio-Genossenschaft Basel ist. Laut Statuten hat die Genossenschaft folgenden Zweck: «Die RFB verkörpert ein medienpolitisches Kompetenzzentrum mit kulturellem Bildungsauftrag. Die RFB verfolgt als Mediengesellschaft mit regionaler Verankerung eine aktive Einflussnahme auf die medienpolitische Entwicklung der Schweiz. Im Vordergrund stehen dabei die Förderung und Erhaltung des öffentlichen Medienangebots unter den Kriterien des Service Public. Die RFB vertritt ihre medien- und programmpolitischen Interessen und Standpunkte gegenüber den Medienunternehmen. Die RFB unterstützt die SRG SSR idée suisse im Rahmen ihrer medienpolititschen Zielsetzungen und vertritt die Interessen des Publikums gegenüber deren Unternehmen. Die RFB kann im Rahmen ihrer Zielsetzungen weitere Aufgaben wahrnehmen und sich auch an Unternehmen ausserhalb der SRG SSR beteiligen.»
Die Aufgaben des Beteiligungsreportings bestehen für die Stadt Olten gemäss Stadtratsbeschluss in der regelmässigen Aktualisierung des Factsheets bezüglich personellen und organisatorischen Änderungen und Weiterleitung an die Finanzverwaltung sowie in der Einforderung und Weiterleitung der Jahresrechnung an die Finanzverwaltung. Die Stadt Olten erhält jedes Jahr eine Einladung an die GV, die jedoch nicht besucht wird.
An seiner Sitzung vom 12. März 2018 hat der Stadtrat beschlossen, mangels Interesses an einer Weiterführung der Beteiligung und zur Vermeidung von Reportingaufwand aus der Genossenschaft auszutreten. Dies kann aufgrund der erfolgten Abklärungen via Austrittsschreiben oder durch Überschreibung des Genossenschaftsscheins an einen Dritten erfolgen. Der Schein ist laut Finanzverwaltung auf 1 Franken abgeschrieben.
An seiner Sitzung vom 19. März 2018 hat der Stadtrat beschlossen, den Genossenschaftsschein im Internet zum Verkauf auszuschreiben. Dies ist am 20. März 2018 erfolgt. Bis Ablauf der gesetzten Frist am 30. März 2018 ist das Angebot von Patrik Stadler, Breitweg 11, 4145 Gempen, eingegangen, den Schein für 1 Franken zu übernehmen.
Beschluss:
1. Der Anteilschein Nr. 022 an der Radio-Genossenschaft Basel wird zum Preis von
1 Franken an Patrik Stadler, Breitweg 11, 4145 Gempen, abgetreten.
2. Die Direktion Finanzen und Dienste wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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