Inhalt
Notsteg Holzbrücke/Rauchverbot und Fahrverbot
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 9. April 2018
- Beschreibung
- Mit der Eröffnung des Notstegs auf der Holzbrücke vom vergangenen Mittwoch wurden auf der Brücke als Sofortmassnahme ein Rauchverbot auf der gesamten Holzbrücke und ein Fahrverbot auf dem Notsteg eingeführt. Neben den entsprechenden Verbotstafeln wurden auch zusätzliche Aschenbecher montiert. Es handelt sich bei den aktuellen Verboten um eine vorübergehende Massnahme während der Bauzeit angesichts des eingesetzten Abdeckungsmaterials und der nicht mehr geschlossenen Oberfläche des Gehbelags (Rauchverbot) bzw. aus Sicherheitsgründen aufgrund der schmalen Notbrücke (Fahrverbot). Sie sind vom Stadtrat als solche zu genehmigen.
Für die Zeit nach der Reparatur wird in Abstimmung mit Versicherung und Polizei eine definitive Einführung eines Rauchverbots geprüft und allenfalls auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg eingeführt.
Da es sich beim Rauchverbot nicht um einen geschlossenen öffentlichen Raum handelt, für den Bussen nach Gesundheitsgesetz verhängt werden können, basieren allfällige Bussen auf Art. 292 Strafgesetzbuch (Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen) und Art. 4 des Reglement über die gemeindepolizeilichen Aufgaben der Stadt Olten.
Die Rauchverbotstafeln sollen für die Übergangszeit mit folgenden Angaben ergänzt werden: «Gestützt auf Art 292 StGB wird mit Busse bestraft, wer dem vom Stadtrat von Olten verordneten Rauchverbot und Fahrverbot zuwiderhandelt.»
Beschluss:
1. Dem als Sofortmassnahme verhängten Rauchverbot auf der Holzbrücke und dem Fahrverbot auf dem Notsteg bis Abschluss der Reparaturarbeiten wird zugestimmt.
2. Die Rauchverbotstafeln werden mit folgenden Angaben ergänzt: «Gestützt auf Art 292 StGB wird mit Busse bestraft, wer dem vom Stadtrat von Olten verordneten Rauchverbot und Fahrverbot zuwiderhandelt.»
3. Die Direktion Präsidium wird mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
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