Inhalt
Parkplatz Munzingerplatz/Neumarkierung
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 26. März 2018
- Beschreibung
- 1. Ausgangslage
Im Zuge der Neugestaltung Innenstadt, Phase Konradstrasse, und Umbau Haus der Museen (Konradstrasse 7) muss auch der Munzingerplatz neu markiert werden.
2. Situation
Zurzeit bestehen auf dem Munzingerplatz 62 Parkfelder. Die Bushaltestelle Konradstrasse befindet sich vor dem Magazin. Mit der Umgestaltung der Konradstrasse wird diese auf Höhe Munzingerplatz verlegt (siehe Beilage). Die mittige Ein-/Ausfahrt des Munzingerplatzes muss daher geschlossen werden. Die Ein-/Ausfahrten West und Ost bleiben erhalten. Der Eingangsbereich des Haus der Museen wird an das Kopfende der Liegenschaft, Seite Munzin-gerplatz, verlegt.
3. Varianten
Für die Umsetzung wurden durch die Direktion Präsidium (Ordnung und Sicherheit) und die Direktion Bau drei Varianten erarbeitet (siehe Beilage).
Variante 1:
Konsequente Ausnützung des verfügbaren Platzes für 67 Parkfelder mit einem schmalen Trottoir vor dem Haupteingang des Museums.
Vorteil: Plus fünf Parkfelder
Nachteil: schmales Trottoir vor dem Museum, schwierige Verhältnisse für Anlieferungen, Publikation nötig
Variante 2:
Etwas andere Ausnützung/Markierung der bisherigen Anzahl Parkfelder von 62 Stück mit einem breiten Trottoir und Güterumschlagsfeld vor dem Haupteingang des Museums.
Vorteil: gleiche Anzahl Parkplätze wie bisher, daher keine Publikation nötig, Güterumschlagsfeld für Anlieferungen des Museums und des angrenzenden Gewerbes
Nachteil:etwas engere Zufahrt in Richtung Hintereingang des Museums (Platz der Begegnung)
Variante 3:
Konsequenter Fokus auf den Haupteingang des Museums mit breitem Trottoir und etwas weniger Parkfeldern von 59 Stück.
Vorteil: breites, grosszügiges Trottoir vor dem Haupteingang und in Richtung Hintereingang des Museums
Nachteil: minus drei Parkfelder, daher Publikation nötig, Anlieferung müsste auf Trottoir geschehen
4. Empfehlung
Die Direktion Präsidium empfiehlt, nach Rücksprache mit der Direktion Bau, die Umsetzung der Variante 2. Dabei werden die Interessen von Museum, Fussgängern und Autofahrern am besten zusammengeführt. Ein Güterumschlagsfeld ordnet Zu- und Anlieferungen für das Museum und des angrenzenden Gewerbes. Dieses sollte entsprechend signalisiert werden. Zudem ändert sich bei Variante 2 die Anzahl der Parkfelder nicht, daher müsste diesbezüglich auch nichts publiziert werden. Bei den Varianten 1 und 3 müsste vor deren Umsetzung eine Publikation mit Rechtsmittelbelehrung erfolgen.
5. Massnahmen
Die Markierungsarbeiten werden, bei entsprechenden Witterungsverhältnissen, durch eine externe Firma, die Signalisation durch die Direktion Präsidium (Ordnung und Sicherheit, Bereich Verkehr) vorgenommen.
Beschluss:
Gestützt auf Art. 3 Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) und § 10 Verordnung über den Strassenverkehr (BGS 733.11) wird folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
1. Parkplatz-Markierung des Munzingerplatzes gemäss Variante 2.
2. Markieren eines Güterumschlagsfeldes 6.23 (Parkverbotsfeld)
- Konradstrasse 7, Seite Munzingerplatz, vor Haupteingang Haus der Museen
Anbringen des Vorschriftssignals 2.50 (Parkverbot) mit dem Zusatz «Güterumschlag gestattet»
- Konradstrasse 7, Seite Munzingerplatz, bei Güterumschlagsfeld
3. Die Verkehrsmassnahmen unter Punkt 2 sind mit Rechtsmittelbelehrung im Oltner Stadt-anzeiger zu publizieren (Art. 107 Abs. 2 Signalisationsverordnung [SSV]).
4. Nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist wird der Beschluss des Stadtrats dem Bau- und Justizdepartement zur Genehmigung vorgelegt.
5. Die Direktion Präsidium und die Direktion Bau werden mit dem Vollzug beauftragt.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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