1. Ausgangslage
Am 9. Oktober 2017 hat der Stadtrat die Entwürfe der Eignerstrategien für die städtischen Betriebe Olten, die Stadttheater Olten AG und der BOGG für Verhandlungen mit den jeweili-gen strategischen Gremien freigegeben.
Am 24. Januar 2018 traf sich eine Delegation des Stadtrates, bestehend aus Martin Wey, Stadtpräsident, Iris Schelbert, Stadträtin, und Patrik Stadler, Rechtskonsulent, mit einer Dele-gation des Verwaltungsrates der sbo, bestehend aus Ernst Zingg, Verwaltungsratspräsident, Daniel Probst, Verwaltungsratsmitglied, und Daniel Vögeli, Sekretär des Verwaltungsrates, zu den oben genannten Verhandlungen.
2. Rechtslage
Es soll an dieser Stelle nochmals explizit festgehalten werden, dass die Eignerstrategie in der Hoheit des Stadtrates als Eigentümervertreter liegt. Zwar soll versucht werden, mittels Ver-handlungen die Ziele der Eigentümerschaft mit denjenigen des strategischen Gremiums der sbo in Einklang zu bringen, damit diese in die Unternehmensstrategie Eingang finden können.
Es wird aber auch festgehalten, dass die unternehmerische Verantwortung über das Unter-nehmen beim strategischen Gremium verbleibt. Denn dieses muss sowohl gegenüber den Shareholdern als auch gegenüber dem Gesetz Rechenschaft ablegen und sich verantworten. Aus diesem Grund können Abweichungen von der Eignerstrategie nicht direkt sanktioniert werden. Das Prinzip der kooperativen Zusammenarbeit gebietet es aber, dass Abweichungen transparent kommuniziert und begründet werden.
3. Bereinigte Eignerstrategie für die städtischen Betriebe Olten (sbo)
1. Allgemeine Bestimmungen
Die sbo ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Unternehmung, zu 100% im Besitz der Einwohnergemeinde der Stadt Olten. Zweck und Organisation der sbo sind in den rechtset-zenden Statuten vom 23. März 2000 festgelegt. In diesem Rahmen gibt der Stadtrat in Form einer Eignerstrategie Zielsetzungen und Rahmenbedingungen vor. Er stützt sich dabei auf die vom Stadtrat beschlossenen Richtlinien für die Public Corporate Governance der Einwohner-gemeinde Olten (EGO) betr. Vertretung in der strategischen Führung von öffentlichen Unter-nehmen in mehrheitlichem Besitz der EGO vom 24. Oktober 2016.
2. Zweck der Eignerstrategie
Die Eignerstrategie nennt die Gründe der Beteiligung und gibt strategische und politische Ziele der Eignerin vor, innerhalb derer sich die sbo mit ihrer Unternehmensstrategie zu bewegen hat. Die Vorgaben der Eignerstrategie sind von der strategischen und operativen Führungs-ebene der Unternehmung bei ihrer Tätigkeit zu beachten. Abweichungen sind transparent darzulegen und zu begründen. Im Gegenzug verpflichtet sich die Eignerin, von den
Vorgaben in der Eignerstrategie nur bei dringlicher und sachlicher Notwendigkeit und nach Rücksprache mit der strategischen Führungsebene der Unternehmung abzuweichen.
3. Ziele der Eignerin
Der Stadtrat verfolgt mit der Beteiligung an der sbo folgende Zielsetzungen:
a. eine sichere Energieversorgung im sich abzeichnenden liberalisierten Energiemarkt dank eigenen Anlagen und Netzen;
b. ein ausgewogenes Angebot an frei wählbarer Produkt- und Dienstleistungspalette in den Sparten Elektrizität, Gas und Wärme zu marktorientierten Preisen, mit der quali-tativen Ausrichtung auf Energieeffizienz, Ökologie, erneuerbare Energien;
c. eine sichere, qualitativ hochstehende und effiziente Wasserversorgung in der Stadt und den von der sbo versorgten Gemeinden;
d. eine sichere, qualitativ hochstehende und effiziente öffentliche Beleuchtung auf dem Gebiet der Stadt Olten;
e. Unterstützung bei der Umsetzung der Energierichtplanung.
4. Vorgaben der Eignerin
4.1 Unternehmerische Vorgaben
a. Die Eignerin erwartet, dass die sbo betriebswirtschaftlich und kundenorientiert ge-führt wird. Dazu hat der Verwaltungsrat eine Unternehmensstrategie zu formulieren.
b. Die Eignerin erwartet von der sbo den statutarisch festgelegten, jährlich zu vereinba-renden Betrag, welcher sich insbesondere aus den Posten Konzessionsgebühr, an-gemessene Beteiligung an der Rendite des effektiven Eigenkapitals, Verwaltungs-kostenbeitrag und zulässige unentgeltliche Leistungen zusammensetzt.
c. Eine Öffnung der Eigentümerschaft kann geprüft werden, wenn diese unter strategi-schen und strukturellen Gesichtspunkten sinnvoll erscheint.
d. Geeignete Kooperationen und Beteiligungen sind zwecks Sicherstellung einer effi-zienten Leistungserbringung und zwecks Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit fort-während zu prüfen und – sofern strategisch und wirtschaftlich sowie organisatorisch und operationell zielführend – einzugehen bzw. nach Möglichkeit weiter zu entwi-ckeln. Eingegangene Kooperationen und Beteiligungen sind regelmässig auf ihre Wirtschaftlichkeit, ihre Zweckmässigkeit und ihren Nutzen für die Unternehmung zu überprüfen.
e. Investitionen in eigene Produktionskapazitäten erfolgen nach wirtschaftlichen Krite-rien und beschränken sich grundsätzlich auf regionale Anlagen, erneuerbare Ener-gien und bewährte Technologien.
f. Die sbo kann weitere Leistungen in Infrastruktur- und Versorgungsbereichen sowie Leistungen ausserhalb des Gemeindegebietes der Einwohnergemeinde Olten erbrin-gen, sofern sie den Zielen der Eignerin (vgl. Ziff. 3 hievor) dienen.
g. Die sbo strebt mittels angemessenen Ersatzinvestitionen und regelmässigem Unter-halt im Bereich der Anlagen und Netze eine hohe Versorgungssicherheit an. Sie folgt dem Standard des jeweiligen anerkannten Standes der Technik.
4.2 Finanzielle Vorgaben
a. Die sbo erwirtschaftet in sämtlichen Geschäftsfeldern, mit Ausnahme der Wasser-versorgung, im Rahmen der regulatorischen Grenzen eine risikobereinigte marktüb-liche Eigenkapitalrendite. Sie erstellt dazu jährlich einen Benchmark.
b. Die Wasserversorgung ist kostendeckend (Vollkosten) unter Beachtung der kantona-len Gesetze und Fachrichtlinien zu führen.
c. Pro Geschäftsfeld wird eine Spartenrechnung geführt.
d. Die Finanzierung der Geschäftstätigkeit (Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital) trägt den erwarteten Risiken Rechnung.
e. Die sbo nimmt die Drittmittelbeschaffung selbständig vor.
4.3 Vorgaben zur Personalpolitik
Die sbo setzt sich bei den mit ihr verbundenen Unternehmen für eine sozialverträgliche, gen-derorientierte Personalpolitik und für Ausbildungsplätze ein und weist diese Anstrengungen gegenüber der Eignerin transparent aus.
4.4 Vorgaben zum Risikomanagement
a. Die sbo hat ein angemessenes, rollendes Risk Management über die wesentlichen Risiken zu führen und zu dokumentieren.
b. Das Risk Management ist durch die Revisionsstelle zu prüfen.
c. Über das Risk Management wird jährlich gegenüber der Eignerin Bericht erstattet.
4.5 Vorgaben zu Aufsicht und Controlling
a. Der Verwaltungsrat der sbo informiert den Stadtrat jährlich im Rahmen eines Jah-resgesprächs über den Geschäftsgang und über die Erfüllung der vorgegebenen Zie-le. Die Eignerin kann dafür geeignete Indikatoren definieren.
b. Die Legislative als Oberaufsicht wird via Geschäftsbericht über den Geschäftsgang in Kenntnis gesetzt.
c. Die Rechnungsprüfung erfolgt durch eine externe, unabhängige Revisionsstelle.
5 Schlussbestimmungen
Die vorliegende Eignerstrategie ersetzt diejenige vom 12. Januar 2015 vollumfänglich. Sie tritt per 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für vier Jahre. Ohne entsprechenden Stadtratsbeschluss gilt sie danach für jeweils ein weiteres Jahr.
Anpassungen seitens der Eignerin aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen, veränder-ten Zielen der Eignerin oder besonderen Vorkommnissen können durch den Stadtrat jederzeit beschlossen werden.
Die aktuelle Eignerstrategie wird dem Gemeindeparlament jeweils zur Kenntnis gebracht.
Beschluss:
1. Die bereinigte Eignerstrategie der städtischen Betriebe Olten (sbo) wird in der vorliegen-den Form (Ziff. 4 hievor) beschlossen.
2. Die Direktion Präsidium wird mit dem Vollzug beauftragt.