Inhalt
Motion Christoph Fink /Fraktionsgemeinschaft von CVP, EVP und glp): Bewirtschaftung der Veloabstellplätze
- Geschäftsart
- Beschluss
- Datum
- 26. Februar 2018
- Beschreibung
- Mit Mail vom 25. Januar 2018 hat Christoph Fink (Fraktionsgemeinschaft von CVP, EVP und glp) zuhanden des Stadtrats folgende Motion eingereicht:
«Antrag: Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeindeparlament einen Reglemententwurf über die Nutzung der Veloabstellplätze in der Stadt Olten vorzulegen.
Begründung
Im Bereich des Oltner Hauptbahnhofs finden sich grosse Veloabstellplätze, die an Werktagen vollständig oder gar überbelegt sind. Störend ist, dass offensichtlich viele (oft defekte) Velos über Tage bis Wochen abgestellt bleiben. Offenbar werden Velos von ihren Besitzern vergessen oder auf diese Weise entsorgt. Ohne diese „Dauer-Parkierer" würde das Abstellangebot wohl ausreichen.
Dem Stadtrat soll mit einem Reglement die Kompetenz eingeräumt werden, länger nicht mehr benutzte Fahrräder nach angemessener Warnung durch die Kantonspolizei entfernen zu lassen.
Die rechtliche Grundlage besteht im Reglement über die gemeindepolizeilichen Aufgaben der Stadt Olten (Art. 16 Parkieren auf öffentlichem Grund) oder kann durch ein neues Reglement geschaffen werden.
Obwohl nur die Veloabstellplätze im Perimeter des Bahnhofs knapp sind, soll das Reglement für das ganze Stadtgebiet anwendbar sein».
* * * * * * * * *
Stadtpräsident Martin Wey beantwortet die Motion im Namen des Stadtrats wie folgt:
Zum Inhalt des Vorstosses:
Der Stadtrat ist sich des erwähnten Problems bewusst und hat daher die Abteilung Ordnung und Sicherheit bereits damit beauftragt, Lösungen zu suchen. Die Problemfindung ist vielfältig und komplex, da mehrere Partner (Kanton, Polizei, Stadt, SBB, etc.) involviert sind.
Der Stadtrat hat gegenüber dem Aarhof zusätzlich neue Veloabstellplätze vorgesehen. Diese wurden publiziert, dagegen wurde jedoch Einsprache erhoben. Das Beschwerdeverfahren ist noch hängig.
Für die Nutzung der Veloabstellplätze bestehen bereits heute Regelungen. In bereits existierenden rechtlichen Erlassen lässt sich dazu folgendes nachlesen:
«Das Trottoir ist den Fussgängern, der Radweg den Radfahrern vorbehalten» 43 Abs. 2 Strassenverkehrsgesetz (SVG [SR 741.01]).
«Fahrräder dürfen auf dem Trottoir abgestellt werden, sofern für die Fussgänger ein mindestens 1,50m breiter Raum frei bleibt» Art. 41 Abs. 1 Verkehrsregelverordnung (VRV [SR 741.11]).
«Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung des öffentlichen Grundes, …, bedarf einer Bewilligung» Art 6 Reglement über die gemeindepolizeilichen Aufgaben der Stadt Olten (SRO 212).
«Das private Parken auf öffentlichem Grund ist nur auf den dafür vorgesehenen oder gekennzeichneten Parkplätzen zulässig» Art. 16 Abs. 1 Reglement über die gemeindepolizeilichen Aufgaben der Stadt Olten (SRO 212).
«Vorschriftswidrig abgestellte oder den Verkehr behindernde Fahrzeuge können auf Kosten der Halterin bzw. des Halters abgeschleppt werden» Art. 17 Abs. 1 Reglement über die gemeindepolizeilichen Aufgaben der Stadt Olten (SRO 212).
Der Stadtrat ist daher der Meinung, dass genügend rechtliche Handhabungen zum Abstellen von Velos im Stadtgebiet vorhanden sind. Ein gemeindeeigenes Reglement, wie es in der Motion verlangt wird, erachtet er als unnötig. Herausfordernd ist vielmehr der Vollzug der vorhandenen Regelungen, für welche die Einwohnergemeinde über kein eigenes Personal verfügt, sondern auf die Zusammenarbeit mit der Polizei Kanton Solothurn angewiesen ist. Entsprechende Absprachen sind erfolgt; seit Anfang Dezember 2017 führt die Polizei Kanton Solothurn solche Räumungsaktionen durch.
Das spezifische Problem der Veloabstellplätze auf der Westseite des Bahnhofs kann erst mit der Neugestaltung des Bahnhofplatzes befriedigend gelöst werden.
Der Stadtrat empfiehlt dem Gemeindeparlament die Motion als nicht erheblich zu erklären.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|